Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Monograph

Identifikator:
1040326099
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81250
Document type:
Monograph
Author:
Wittstock, Friedrich http://d-nb.info/gnd/1146021178
Title:
Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 155 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
  • Title page
  • Contents
  • I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
  • II. Hauptstück. Die Ausgaben der Gemeinde
  • III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
  • IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
  • V. Hauptstück. Rückblick und Ausblick

Full text

139 
Gemeinde keine nennenswerten Kosten, zudem darf die Gemeinde bei 
Erhebung von Zuschlägen zu den staatlich veranlagten Steuern die Be 
triebssteuern nicht unberücksichtigt lassen. Die Betriebssteuer ist eine 
jüngere Steuer und zuerst mit dem Gewerbesteuergesetz von 1891 in 
Kraft getreten, wird auch neben der Gewerbesteuer erhoben, sie recht 
fertigt sich zunächst durch die Konzessionserteilung, welche wegen der 
Einschränkung der Konkurrenz den Konzessionspflichtigen vor den nicht 
besondere Erlaubnis bedürfenden Gewerben erhebliche Vorteile gewährt. 
Mit diesem Umstand könnte man zwar auch die besondere Besteuerung 
verschiedener anderer Gewerbe geltend machen, doch treten weitere 
Gründe hinzu, die für die stärkere Belastung der Gast- und Schank 
wirtschaft sprechen. Die Schankwirtschaft ist ein Gewerbe, welches 
keiner weiteren die Aufwendung von Kosten verursachenden Vorbereitung 
bedarf und im Vergleich mit dem Anlage- und Betriebskapital einen 
hohen Ertrag abwirft. Aus dieser Veranlassung pflegt ein starker An 
drang zu dem Gewerbe der Schankwirtschaft stattzufinden, während 
volkswirtschaftliche und ethische Gesichtspunkte eine Einschränkung der 
selben erheischen. Für die mit der Schankwirtschaft verbundene Gast 
wirtschaft und den Kleinhandel niit Branntwein oder Spiritus treffen 
dieselben Gesichtspunkte zu?) Diese Betriebssteuer für den Betrieb der 
Gast- und Schaukwirtschaft sowie des Kleinhandels mit Branntwein 
oder Spiritus beträgt nach § 60 des Gewerbesteuergesetzes für jeden 
Gewerbetreibenden, wenn er von der Gewerbesteuer wegen zu geringen 
Ertrages und Anlage- und Betriebskapitals befreit ist, 10 Mark, wenn 
er zur Gewerbesteuer veranlagt ist, in der Klasse IV 15 Mark, Klasse III 
25 Mark, Klasse II 50 Mark, Klasse I 100 Mark. Die Steuer wird 
bei allen Betrieben, welche geistige Getränke verabfolgen, für jede Be 
triebsstelle besonders erhoben; bei vorübergehendem, bei außergewöhn 
lichen Gelegenheiten stattfindendem Gewerbebetrieb kann der Betrag der 
Steuer auf 5 Mark herabgesetzt werden. 
Durch das Gesetz wegen Aufhebung direkter Staatssteuern wurde 
die Betriebssteuer als Staatssteuer ebenfalls außer Hebung gesetzt, 
jedoch den Kreisen zugewiesen, welche nach § 13 genannten Gesetzes 
das ihnen zufließende Aufkommen der Betriebssteuer zur Bestreitung 
ihrer Ausgaben zu verwenden haben. Die Einnahmen aus der Be 
triebssteuer betrugen: 
(Tabelle siehe nächste Seite.) 
Zu den sogenannten „hassenswerten" Gewerben gehört ferner der 
Wanderlagerbetrieb, dessen Besteuerung „neben und unabhängig von der 
*) Vgl. B. Fuisting, Die preußischen direkten Steuern, III. S. 199.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Entwicklung Der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau Unter Besonderer Berücksichtigung Der Finanzen. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.