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Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

Monograph

Identifikator:
1040326099
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81250
Document type:
Monograph
Author:
Wittstock, Friedrich http://d-nb.info/gnd/1146021178
Title:
Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung
Year of publication:
1913
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 155 Seiten)
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen
  • Title page
  • Contents
  • I. Hauptstück. Die allgemeine Entwicklung
  • II. Hauptstück. Die Ausgaben der Gemeinde
  • III. Haupstück. Die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde
  • IV. Hauptstück. Die Anleihen als außerordentliche Einnahmen. Vermögen und Schulden der Gemeinde
  • V. Hauptstück. Rückblick und Ausblick

Full text

144 
Die Schuldaufnahme kann aber weiterhin verteuert werden durch 
geringere Valuta, die der Anleihenehmer für die Nominalsumme erhält, 
wie es bei Wertpapieranleihen der Fall zu sein Pflegt, und durch Ver- 
waltungskosteu, wie sie z. B. die Kur- und Neumärkische Ritterschaft- 
liche Darlehnskasse verlangt. Auf diese Bank ist in letzter Zeit von 
der Aufsichtsbehörde hingewiesen worden, während früher die Kreis- 
sparkasse bereitwilligst Anleihemittel zur Verfügung stellte. 
Die Verträge mit der Provinzialhilfskasse und der Kreissparkasse 
wurden in der Weise abgeschlossen, daß sich beide Parteien Rückzahlung 
nach 6-monatiger Kündigung vorbehielten. Dieser Passus war von 
seiten der Sparkasse nur eine Formalität, um die Liquidität der Spar 
gelder darzutun. Eine Kündigung war wohl nie beabsichtigt, ist auch 
nie erfolgt und hätte kaum zu dem gewünschten Ergebnis geführt. Da 
von deui Kündiguugsrecht kein Gebrauch gemacht wurde, *) so war das 
Darlehen vertragsgemäß mit einem bestimmten Tilgungssatz unter Zu 
wachs der ersparten Zinsen abzutragen; nur eine bei der Nieder- 
Barnimer Kreissparkasse aufgenommene Anleihe wurde durch bestimmte 
Tilguugsquoteu ohne Zuwachs der ersparten Zinsen getilgt. 
Während in diesen Fällen der Gemeinde der Anleihebetrag voll 
ausgezahlt wurde, erhielt sie bei der Kur- und Neumärkischen Ritter- 
schastlichen Darlehnskasse die Valuta in Kommunalobligationeu, die 
l 1 /, °/o unter Kurs von der Bank abgerechnet, und deren Gegenwert 
ihr dann zur Verfügung gestellt wurde. Die Differenz war naturgemäß 
nach dem Stand der Papiere verschieden. Neben den Sätzen für Ver 
zinsung und Tilgung war der Bank noch Vio 0 /» der ursprünglichen 
Darlchnssumme bis zur völligen Tilgung der Schuld als Verwaltungs 
beitrag zu entrichten, der seit Anfang 1912 auf Veranlassung der Re 
gierung nur noch für die ersten 10 Jahre zu zahlen ist. Erfolgt die 
Rückzahlung der Anleihe vor Ablauf der ersten 10 Jahre, so ist aller 
dings gleichzeitig der au dem 10 fachen Betrage des Verwaltungskosten 
beitrags noch fehlende Rest zu entrichten. 
Während der Darlehusschuldner berechtigt ist, verstärkte Tilgung 
oder Rückzahlung in bar oder in gleichen zum Nennwert anzunehmenden 
Schuldverschreibungen, wie die ausgefertigten, zu bewirken, ist die An 
leihe von seiten der Kur- und Neumärkischen Ritterschafttichen Darlehns 
kasse unkündbar; die Gemeinde ist nur bei nicht rechtzeitig geleisteten 
Jahreszahlungen verpflichtet, zur Begleichung der Interessen der des 
wegen notwendig werdenden Vorschüsse an weiteren Zinsen 5 °/ 0 der 
Rückstände bis zum Zahlungstage zu entrichten. 
l ) Die Formel heißt: „Insoweit von diesem Kündigungsrecht kein Gebrauch 
gemacht wird, ist das Darlehen. . .
	        

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Die Entwicklung Der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau Unter Besonderer Berücksichtigung Der Finanzen. A. Deichert’sche Verlagsbuchhandlung, 1913.
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