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Die Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Deutschland

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Deutschland

Monograph

Identifikator:
1040900186
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-69041
Document type:
Monograph
Author:
Poerschke, Stephan Gottfried http://d-nb.info/gnd/133696898
Title:
Die Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Deutschland
Place of publication:
Jena
Publisher:
Verlag von Gustav Fischer
Year of publication:
1911
Scope:
VIII, 214 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Kapitel 10. Die Gewerbeinspektion in Deutschland seit 1891
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Entwicklung der Gewerbeaufsicht in Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Kapitel 1. Die Entwicklung des Gedankens einer Fabrikinspektion in Preußen
  • Kapitel 2. Die ersten Organe zur Handhabung des Arbeiterschutzes in den Fabriken
  • Kapitel 3. Die Fabrikinspektioren als fakultative Einrichtung in Preußen von ohrer Einführung im Jahre 1853 bis zur Schaffung der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund im Jahre 1869
  • Kapitel 4. Die Fabrikinspektion als fakultative Einrichtung in Deutschland bis zum Jahre 1878
  • Kapitel 5. Von der fakultativen zur obligatorischen Fabrikinspektion
  • Kapitel 6. Der Gefahrenschutz der Arbeiter auf der Grundlage korporativer Organisation
  • Kapitel 7. Die Fabrikinspektion als obligatorische Einrichtung in Deutschland bis zum Jahre 1891
  • Kapitel 8. Von der Fabrik- zur Gewerbeinspektion
  • Kapitel 9. Die Entwicklung der Dampfkesselinspekion und der Aufsicht über die überwachungspflichtigen Anlagen als spezieller Zweige des Arbeiterschutzes auf korporativer Grundlage
  • Kapitel 10. Die Gewerbeinspektion in Deutschland seit 1891
  • Kapitel 11. Die Gewerbeaufsicht in ihrem heutigen Bestand als Ergebnis der historischen Entwicklung
  • Kapitel 12. Neue Aufgaben der Gewerbeaufsicht
  • Kapitel 13. Bestrebungen zur Weiterbildung der Gewerbeaufsicht

Full text

r 
163 
ständnis setzen, und hierdurch, sowie durch den infolge ihrer ört 
lichen Vereinigung möglichen beständigen Verkehr der Gewerbe 
inspektionsbeamten untereinander, ist die richtige und gleichmäßige 
Behandlung aller Angelegenheiten der Gewerbeaufsicht im ganzen 
Lande in weitgehendem Maße gesichert 1 ). 
Die vorstehende Tabelle enthält die zahlenmäßige Ent 
wicklung der württembergischen Gewerbeinspektion und ihrer 
Revisionstätigkeit. 
Die Gewerbeinspektion im Großherzogtum Baden ist am aus 
gesprochensten nach dem Prinzip der Zentralisation organisiert. 
Es wurde bereits oben erwähnt, daß in Baden im Jahre 1890 an 
die Stelle des Fabrikinspektors eine mit einem Vorstand und zwei 
Beamten besetzte Fabrikinspektion als eine dem Ministerium 
des Innern unmittelbar untergeordnete Zentralbehörde trat. In 
dieser Form ist sie seitdem, abgesehen von der durch die wachsende 
Geschäftslast bedingten Vermehrung des Beamtenstabes, erhalten 
geblieben. Streng genommen stellt das gesamte Staatsgebiet einen 
einzigen Aufsichtsbezirk dar, und die Führung und Leitung sämt 
licher Aufsichtsgeschäfte innerhalb des Staatsgebietes geschieht 
durch den Vorstand, der über ihre Verteilung unter die einzelnen 
Beamten nach einem von ihm festgesetzten Plan zu bestimmen 
hat. Nur insofern ist die Zentralisation nicht ganz vollständig, 
als die Verteilung dieser Geschäfte unter die einzelnen Beamten 
nicht lediglich nach sachlichen Materien, sondern zum Teil auch 
unter Abgrenzung örtlicher Bezirke geschieht, mit der Maßgabe, 
daß für jeden Bezirk ein Fabrikinspektor zuständig ist, der in 
bezug auf die Handhabung der Gewerbeaufsicht in seinem Amts 
gebiet eine gewisse, wenngleich nicht vollständige Selbständigkeit 
besitzt. Der Amtssitz der Fabrikinspektion und damit auch sämt 
licher Beamten ist Karlsruhe; von dort aus werden die Revisionen 
der gewerblichen Anlagen vorgenommen. Anfänglich war je einer 
der Beamten in der nördlichen bez. in der südlichen Hälfte Badens 
zuständig, später fand eine Dreiteilung des Landes statt. Außer dieser 
Abgrenzung örtlicher Wirkungsbereiche für die einzelnen Beamten 
wurde aber auch eine sachliche Geschäftsverteilung vorgenommen, 
wofür sich ein um so dringenderes Bedürfnis herausstellte, je mehr 
die Behörde anwuchs und je mannigfacher ihre Aufgaben wurden. 
Das erste, nicht mehr örtliche Mandat war das der seit 1900 an- 
gestellten (akademisch gebildeten) Fabrikinspektorin, deren Haupt 
aufgabe die Revision derjenigen Betriebe, welche vorwiegend 
x ) Vgl.hierzuSchäffer: Die WürttembergischeGewerbeinspektion. Stuttgart 1906. 
11*
	        

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Die Entwicklung Der Gewerbeaufsicht in Deutschland. Verlag von Gustav Fischer, 1911.
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