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Die Nährmittelverteilung im Kriege

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Bibliographic data

fullscreen: Die Nährmittelverteilung im Kriege

Monograph

Identifikator:
1041195524
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83740
Document type:
Monograph
Author:
Elsas, Fritz http://d-nb.info/gnd/118926527
Title:
Die Nährmittelverteilung im Kriege
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft, Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1918
Scope:
45 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
5. Herstellung kochfertiger Suppen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Nährmittelverteilung im Kriege
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die Nährmittel vor dem Kriege
  • 2. Entstehung der Nährmittel-Bewirtschaftung
  • 3. Begründung der Reichsstelle für Nährmittel
  • 4. Aufstellung der Verteilungsgrundsätze
  • 5. Herstellung kochfertiger Suppen
  • 6. Die Leistungen der Nährmittelverteilung und ihre Sicherstellung
  • 7. Verbesserungen des Absatzes
  • 8. Die Unterverteilung in den Kommunalverbänden
  • 9. Die Versorgung der Anstalten und Gastwirtschaften
  • 10. Die Lage im neuen Wirtschaftsjahre 1917/18

Full text

20 
7. Verwendung des Rohmaterials. Die Betriebe 
dürfen das Rohmaterial zu keinem anderen Zwecke verwenden als zur 
Herstellung von Suppen. Kann ein Betrieb die erhaltenen Rohmaterial- 
mengen ganz oder teilweise nicht verarbeiten, so hat er sie unverzüglich 
der Kriegsnährmittel-G. in. b. H. zur Verfügung zu stellen. Die KriegS- 
nährmittel-G. m. b. H. ist berechtigt, die Ware unter Zugrundelegung 
des in dem Kaufverträge festgelegten Kaufpreises ohne Berücksichtigung 
der erwachsenen Verpackungs-, Transport- und Lagerkosten zurückzu 
kaufen. 
8. H e r st e l l un g s v e r h ä l t n i s. Der Käufer verpflichtet sich, 
die Anweisungen der Kriegsnährmittel-G. m. b. H. darüber, in welchem 
Verhältnis sämtliche zu Suppen oder Suppenwürfeln verarbeiteten 
Rohmaterialien — ohne Rücksicht darauf, ob sie von der Kriegsnähr- 
mittel-G. m. b. H. zugewiesen oder von anderer Seite bezogen wurden,— 
a) zu losen Suppen, 
b) zu Suppenwürfeln, evtl, zu Erbswürsten 
zu verarbeiten sind, genau einzuhalten. 
9. L o s e S u p p e n. Die Betriebe dürfen an losen Suppen ledig 
lich die aus der Anlage 1 ersichtlichen Suppenarten herstellen und 
müssen sich dabei an die Vorschriften des Gehalts und der Preise halten. 
Jedoch ist. den Betrieben gestattet, nach Einholung der Zustimmung der 
Kriegsnährmittel-G. m. b. H. zu der Herstellung einer bestimmten Suppe 
andere Rohmaterialien zu verwenden, deren Erstehungspreise gewöhnlich 
hoch oder höher sind als die Erstehungspreise der vorgesehenen Roh 
materialien. 
10. Suppenwürfel. Die von den Betrieben hergestellten 
Suppenwürfel müssen zu den aus der Anlage*) ersichtlichen Gewichten 
und Preisen hergestellt und abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, 
daß die Anzahl der weizenmehlhaltigen Suppenwürfel im Gewicht von 
50 Gramm mindestens doppelt so viel betragen mutz wie die Anzahl der 
Würfel zu 45 Gramm. 
Die Suppenwürfel dürfen mit den alten Gewichten nur solange 
hergestellt werden, als 1 v. H. Fett beigesetzt wird. Würfel ohne Fett 
müssen zu den neuen Gewichten hergestellt werden. 
Andere Würfelsuppen dürfen nur mit besonderer Genehmigung der 
Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier hergestellt werden; diese 
Genehmigung wird nur erteilt werden, wenn eine dringende Not 
wendigkeit hierzu vorliegt. 
11. Absatz. Suppen und Suppenwürfel dürfen lediglich nach 
Anweisung der Reichsverteilungsstelle für Nährmittel und Eier ver 
kauft oder sonst abgegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn das 
Rohmaterial durch die Kriegsnährmittel-G. m. b. H. nicht vermittelt 
wurde. 
*) Hier nicht abgedruckt, da überholt.
	        

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Die Zollgesetze Der Österreichisch-Ungarischen Monarchie Nach Dem Gegenwärtigen Stande Der Gesetzgebung Nebst Allen Auf Die Einhebung Und Verwaltung Der Zölle Bezug Habenden Vorschriften Und Erlässen. Beck, 1871.
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