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Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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Bibliographic data

fullscreen: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Monograph

Identifikator:
1042018391
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81635
Document type:
Monograph
Title:
Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1913
Scope:
V, 362 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Geschäftliche Versicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung. Von Dr. Heinz Potthoff - Düsseldorf
  • I. Geschäftliche Versicherung
  • II. Öffentliche Versicherung
  • Zusammenfassung. Von Dr. Heinz Potthoff - Düsseldorf

Full text

Jehle, Unfall- und Haftpflichtversicherung. 
147 
liegen durchaus nahe. Ein frei Praktizierender Arzt, ein Anwalt, ein 
Künstler, ein Ingenieur, ein hauptsächlich selbst tätiger Kaufmann, ein 
kaufmännisch Angestellter (z. B. Reisender) wird der Frage der Unfall 
versicherung von vornherein eine ganz andere Beachtung schenken, als 
etwa ein Staatsbeamter, ein Geistlicher, Privatier oder Besitzer eines 
schuldenfreien großen Guts. Und zwar wird die Beachtung um so größer 
sein, je mehr er Einzelunternehmcr ist oder es auf seine persönliche Arbeits 
leistung ankommt, je mehr also Unternehmer und Unternehmung zusammen 
fällt, während sich der Anreiz vermindert, je weniger davon abhängt, ob die 
Tätigkeit vom Unternehmer gerade persönlich geleistet wird oder ob sie 
auch ganz oder doch bis zu gewissem Grad durch Angestellte geleistet 
werden kann. Bei allen an der Unfallversicherung vorwiegend interessierten 
Berufsarten werden wir davon ausgehen dürfen, daß die von deren An 
gehörigen für ihre Unfallversicherung aufzuwendenden Prämienbeträge als 
Geschäftsspesen zusammen mit einer Reihe anderer Aufwendungen be 
trachtet und niit diesen auf den Konsum abgewälzt werden. Rur in einer ver 
schwindenden Minderzahl der Fälle wird das Bild anders sein. 
Auch die Haftpflichtversicherungsprämie, welche noch weniger als die 
Unfallversicherungspräniie infolge ihres für den einzelnen regelmäßig 
recht geringen Betrages für sich allein eine ausschlaggebende Rolle in 
der ökonomischen Disposition des Versicherungsnehmers geben dürfte, 
wird normalerweise von ihm unter die Betriebsfpesen gerechnet und mit 
diesen abgewälzt werden. Greifen wir z. B. die Berufshaftpflicht 
versicherung eines Arztes heraus, für welche bei Garantiesummen von 
100 000 Mk. für Verletzung oder Tötung einer einzelnen Person und 
300 000 Mk. für ein mehrere Personen gleichzeitig treffendes Ereignis 
eine Prämie von rund 25 Mk. jährlich in Frage kommt, so ergibt sich 
ohne weiteres, daß ein solcher Betrag etwa neben den Betriebsausgaben 
für das Pferdefuhrwerk oder Automobil des Arztes völlig verschwindet 
und schon aus diesem Gründe eine von derjenigen seiner sonstigen Betriebs 
spesen abweichende Behandlung nicht erfahren wird. Die Prämie für die 
Haftpflichtversicherung als Besitzer des für die Praxis benötigten Pferde 
fuhrwerks oder Autonwbils aber erscheint wohl ohne weiteres als zu 
dem „Betriebsaufwand" für solche Einrichtungen gehörig und ihre Ab 
wälzung würde deshalb ebensowenig etwas Auffallendes bieten wie die 
Abwälzung der reinen Fuhrwerksbetriebskosten (wie z. B. Futter 
kosten, Chauffcurlohn). 
Ebenso verhält es sich mit der Berufshaftpflichtversicherungsprämie 
eines Anwalts oder Notars. Ein weiteres vielleicht noch klareres Bei- 
10*
	        

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Die Social-Demokratie. Steinkopf, 1875.
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