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Die Kaufkraft des Geldes

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Bibliographic data

fullscreen: Die Kaufkraft des Geldes

Monograph

Identifikator:
1042018391
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-81635
Document type:
Monograph
Title:
Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland
Place of publication:
München
Publisher:
Verlag von Duncker & Humblot
Year of publication:
1913
Scope:
V, 362 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Öffentliche Versicherung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Kaufkraft des Geldes
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Begriffsbestimmungen
  • II. Kapitel. Beziehungen der Kaufkraft des Geldes zur Verkehrsgleichung
  • III. Kapitel. Einfluß der Depositenumlaufsmittel auf die Gleihung und infolgedessen auf die Kaufkraft
  • IV. Kapitel. Störung der Gleichung und der Kaufkraft in Perioden des Übergangs
  • V. Kapitel. Indirekte Einflüsse auf die Kaufkraft
  • VI. Kapitel. Indirekte Einwirkungen
  • VII. Kapitel. Einwirkung der Geldsysteme auf die Kaufkraft
  • VIII. Kapitel. Einwirkung der Geldquantität und anderer Faktoren auf die Kaufkraft und ihre Wechselwirkung
  • IX. Kapitel. Die Zerstreuung der Preise macht eine Indexnummer für die Kautkraft erforderlich
  • X. Kapitel. Die besten Indexnummern der Kaufkraft
  • XI. Kapitel. Statistischer Nachweis. Allgemeiner historischer Rückblick
  • XII. Kapitel. Statistiken der letzten Jahre
  • XIII. Kapitel. Das Problem, die Kaufkraft stabiler zu gestalten
  • Index

Full text

bestellenden Mangel an Material in Berücksichtigung ziehen, so ergibt sich 
hier eine ungefähre Übereinstimmung zwischen dem Volumen der Umlaufs 
mittel und dem Preisniveau. 
§ 13. 
Es darf nicht vergessen werden, daß das Vertrauen, mit dem wir es zu 
tun haben, nicht vornehmlich in einem Vertrauen zur Einlösung, sondern 
in einem Vertrauen zum Papiergelde besteht, d. h. zur Kaufkraft des letzteren. 
Dieses Vertrauen kann auf der Erwartung baldiger Bareinlösung oder auf 
anderen Umständen beruhen, besonders aber auf der Erwartung weiterer 
Ausgaben oder Einlösungen. Den Wert der „Greenbacks“ erkläre ich mir 
in kurzem folgendermaßen: 
Das Einlösungsgesetz vom Jahre 1875 kündigte an, daß die Regierung 
der Vereinigten Staaten beabsichtige, die „Greenbacks“ am und nach dem 
1. Januar 1879 einzulösen. Jeder „Greenback“, der auf diese Weise dem 
diskontierten Werte eines am 1. Januar 1879 fälligen Dollars gleichkam, 
stieg, je näher diese Zeit heranrückte, stetig dem Pariwerte entgegen. Eine 
Anzahl davon wurde aus der Zirkulation gezogen, um sie währenddes Steigens 
festzuhalten. Einerseits konnte der Wert eines „Greenbackdollars“ nicht viel 
geringer sein als dieser diskontierte Wert des für das Jahr 1879 versprochenen 
Golddollars, sonst würden die Spekulanten die,,Greenbacks“ gänzlich zurück 
gezogen haben. Unter der bestimmten Voraussetzung, daß die Regierung 
das gegebene Versprechen erfüllen würde, hätte sich dies auch verlohnt. 
Anderseits konnte der Wert der „Greenbacks“ angesichts des Überflusses, 
der an Papiergeld im Verkehr herrschte, nicht größer sein als der besagte 
diskontierte Wert, weil die Spekulanten in diesem Falle alles Papiergeld in 
die Zirkulation wiedereingeführt haben würden, zumal die in Aussicht 
stehende Steigerung zu gering war, um die Zinsen, die durch die Nichtanlage 
verloren gingen, einzubringen. Auf diese Weise funktionierte die Speku 
lation als ein Regulator der Quantität des Geldes. 
wurde. Begründeter ist wohl die Annahme, daß es nur zum Teü eingezogen wurde. Ein großes 
Quantum davon mag thesauriert worden sein, um es für den Export oder zur Ein 
schmelzung bereit zu halten. Wenn dies der Fall war, so kursierte es höchstwahrscheinlich bis 
zu einem gewissen Umfange. Die „Schatzbildung“ besteht in einem längeren Zurück 
behalten des Geldes in ein- und denselben Händen, womit jedoch eine vollständige Ein 
stellung des Austausches nicht verbunden sein muß. Zu jener Zeit bildete das Gold eine 
wertvolle Form von Bank-„Reserven“. Wenn es auch nicht zur Bezahlung von Sicht 
forderungen verwendet wurde, so stellte es doch ein sehr liquides Aktivum dar, das rasch 
realisiert werden konnte.
	        

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Régime Des Chambres de Commerce. Libr.-impr. réunies, 1894.
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