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Allgemeine Gesellschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Allgemeine Gesellschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1043707638
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-80116
Document type:
Monograph
Author:
Hassell, Ulrich von http://d-nb.info/gnd/118708988
Title:
Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1918
Scope:
49 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Title page

Document type:
Monograph
Structure type:
Title page
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

56 a TI. Kapitel. ; 
entweder in ähnlicher Weise, wie im vorangegangenen Beispiele, oder 
sie streben in ähnlicher Weise nach Veränderung der Seele eines Schieds- 
richters, Wie vom „einfachem Kampfe“ der „zweifache Kampf“, unter- 
scheidet sich auch von der „einfachen einheitlichen Kampfreihe“ die 
„zweifache einheitliche Kampfreihe“. 
Wenn wir nun prüfen, welche verschiedenen Veränderungen über- 
haupt „Kampfgegenstände“ sein können, so müssen wir den „Kampf 
um eigenseelische oder eigenleibliche Veränderung“ vom 
„Kampfe um anderseelische oder anderleibliche Veränderung“, 
ferner vom „Kampfe um drittseelische oder drittleibliche Ver- 
äunderung“ und schließlich vom „Kampfe um körperliche Ver- 
änderung“ unterscheiden, Ein „Kampf um eigenseelische Verände- 
rung“ liegt z. B vor, wenn A mit B. um die Wette läuft, um die Ge- 
wißheit seiner Überlegenheit zu gewinnen. Ein „Kampf um eigenleib- 
liche Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A gegen Widerstand des 
B ein Zimmer verlassen will. Ein „Kampf um anderseelische Verände- 
rung“ liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette läuft, um ihm die 
Gewißheit seiner Unterlegenheit zu wirken. Ein „Kampf um ander- 
leibliche Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A den B gegen dessen 
Widerstand in ein Zimmer hineinziehen will. Ein „Kampf um dritt- 
seelische Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette 
läuft, um dem Schiedsrichter die Gewißheit der Überlegenheit des A 
zu wirken. Ein „Kampf um drittleibliche Veränderung“ liegt z. B. vor, 
wenn A den C in ein Zimmer zu ziehen sucht, während B in der ent- 
gegengesetzten Richtung zieht. Ein „Kampf um körperliche Verände- 
rung“ liegt z. B. vor, wenn A ein Möbelstück in einer besonderen 
Richtung zu bewegen strebt, während B bestrebt ist, das Möbelstück 
in der entgegengesetzten Richtung zu schieben. Nach der Verschieden- 
heit der „Kampf-Gegenstände“ können wir die Kämpfe ferner in 
„Spielkämpfe“ und in „ernste Kämpfe“ einteilen, In allen „Spiel- 
kämpfen“ zielt der Angreifer nur auf solche Veränderung einer Seele, 
in welcher sie das Wissen gewinnt, daß der Angreifer trotz Wider- 
standes des Verteidigers Etwas leisten konnte, wobei ihm dieses Wissen, 
also das Kampf-Ziel, als „eigenbezogener unabhängi ger Wert“ vor 
Augen steht. In allen „ernsten Kämpfen“ zielt hingegen der Angreifer 
auf eine Veränderung, in welcher ein besonderes Einzelwesen einen 
Zustand gewinnt, der ihm als „eigenbezogener abhängiger Wert“ 
vor Augen steht. Weiß insbesondere der Angreifer, daß mit der Er- 
füllung der von ihm gedachten Kampf-Zielwirkung ein Zustand herbei- 
geführt sein wird, der sich als grundlegende Bedingung für eine weitere 
Leistung des Angreifers darstellt, so sprechen wir von „Machtkämpfen“. 
Als „Wettkämpfe“ bezeichnen wir alle jene Kämpfe, in welchen der 
Angreifer auf solche Veränderung einer Seele zielt. in welcher sie
	        

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Anfangsgründe Der Volkswirtschaftslehre. H. Meyer’s Buchdruckerei, Abteilung Verlag, 1925.
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