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Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Monograph

Identifikator:
1043707727
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-80153
Document type:
Monograph
Author:
Reichardt, Wolfgang http://d-nb.info/gnd/133719537
Title:
Das Gemüse in der Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1918
Scope:
79 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Regelung des Verkehrs mit frischem Gemüse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Gemüse in der Kriegswirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • I. Einleitung
  • II. Die Maßnahmen bis zur Gründung der Reichsstelle für Gemüse und Obst
  • III. Die Gründung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, ihre ersten allgemeinen Maßnahmen
  • IV. Die Regelung des Verkehrs mit frischem Gemüse
  • V. Die Regelung der Verarbeitung von Gemüse
  • VI. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr

Full text

Marine, für die Kriegsgesellschaften für Dörrgemüse, für Sauer 
kraut und für Obstkonserven und Marmeladen — letztere sollte 
die Kphlrüben als Streckungsmittel für Marmelade verwenden —- 
auf rund 45 Millionen Zentner. Die Schwierigkeiten bei der 
Aufbringung so großer Mengen waren bedeutend: dazu traten die 
Beförderungsschwierigkeiten infolge Wagenmangels und des 
außergewöhnlich strengen Frostes, so daß bei weitem nicht so große 
Mengen verteilt werden konnten, wie ursprünglich vorgesehen war. 
Immerhin konnte der dringendste Bedarf gedeckt werden, und es 
ist bekannt, daß wir der Kohlrübe zu einem großen Teil das Durch 
halten in jenen schwierigsten Monaten des Winters 1916/17 
verdanken. 
Auch die Preise für Z w,i e b e l n stiegen in jener Zeit un 
verhältnismäßig. Zwiebeln waren schon zu Friedenszeiten eine 
beliebte Spekulationsware gewesen. Wieviel mehr mußten die 
Kriegszeiten dazu verlocken, sie zurückzuhalten, um ihre Preise zu 
treiben, als der Bedarf bei der Knappheit an allen Würzmitteln 
gestiegen und die Zufuhr- aus dem Auslande stark zurückgegangen 
war. In den lebten drei Friedensjahren waren jährlich durch 
schnittlich rund 60 600 Tonnen Zwiebeln eingeführt worden, da 
von allein etwa 28 000 Tonnen aus Ländern, die sich nun im 
Kriegszustände mit Deutschland befanden. Dieses Mißverhältnis 
zwischen Angebot und Nachfrage konnte auch eine. gute inländische 
Ernte, wie sie 1916 angefallen war, nicht ausgleichen, und der 
Erfolg war die große Knappheit und übermäßige Preise. Die 
Regierung entschloß sich daher zur Festsetzung von Höchstpreisen. 
Die Verordnung vom 4. November 1916 (RGBl. S. 1267) setzte 
Erzeuger- und Kleinhandels-Höchstpreise fest und bestimmte auch 
den zulässigen Großhandelszuschlag. Die Maßnahme kam zu spät: 
denn bic Zwiebeln befanden sich zum weitaus größten Teil 
schon in zweiter und dritter Hand, und die derzeitigen Besitzer 
hätten beim Verkaufs zum Höchstpreise große Verluste erlitten. 
Das führte zu einer übermäßigen Zurückhaltung der Ware und 
in der Folge zu einem fast völligen Verschwinden der Zwiebeln 
vom Markte. Die Händler rechneten darauf, durch einen mög 
lichst späten Verkauf ihre Verluste verringern zu können, und hier 
in bestärkte sie die gewählte Form der Preisfestsetzung.' Denn die 
Verordnung setzte zeitlich gestaffelte, vom 14. November 1916 bis 
16. April 1917 steigende Preise fest. Der monatliche Zuschlag 
von 75 Pf. sollte einen Ausgleich insbesondere für den Schwund, 
aber auch für Lagerungs- und Vehandlungsnnkosten sein. Er 
war aber so reichlich bemessen, daß die Händler auch unter Be
	        

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Thomson’s Manual of Pacific Northwest Finance. Thomson’s Statistical Service, 1930.
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