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Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

Monograph

Identifikator:
1043707727
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-80153
Document type:
Monograph
Author:
Reichardt, Wolfgang http://d-nb.info/gnd/133719537
Title:
Das Gemüse in der Kriegswirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag der Beiträge zur Kriegswirtschaft Reimar Hobbing (Sonder-Konto)
Year of publication:
1918
Scope:
79 Seiten
Digitisation:
2018
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Die Regelung des Verkehrs mit frischem Gemüse
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Gemüse in der Kriegswirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • I. Einleitung
  • II. Die Maßnahmen bis zur Gründung der Reichsstelle für Gemüse und Obst
  • III. Die Gründung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, ihre ersten allgemeinen Maßnahmen
  • IV. Die Regelung des Verkehrs mit frischem Gemüse
  • V. Die Regelung der Verarbeitung von Gemüse
  • VI. Die Regelung der Ein- und Durchfuhr

Full text

des Bedarfs für die bewaffnete Macht getrieben, teilweise nicht 
genügend auf die Jnnehaltung der bestehenden Vorschriften, 
namentlich der Höchstpreise, bedacht gewesen waren. Deshalb 
wurde Ende Dezember 1916 mit dem Kriegsministerium eine Ver 
einbarung dahin getroffen, daß diese Stellen auf den selbständigen 
Ankauf von Gemüse zur Herstellung von Dauerwaren verzichteten 
und dafür die Reichsstelle es übernahm, ihnen die erforderlichen 
Mengen an Gemüse-Dauerwaren zuzuweisen. Diese Regelung, auf 
deren genaue Durchführung die Reichsstelle stets entscheidendes 
Gewicht gelegt hat, wurde mit Recht ebenso wie der Verwaltungs 
Unterbau der Reichsstelle als unerläßliche Vorbedingung für die 
Aufstellung eines neuen Wirtschaftsplanes betrachtet. 
Eine dritte Vorbedingung zur erfolgreichen Durchführung 
eines neuen Bewirtschaftungsplanes war die Regelung des 
Verkehrs mit Waren ausländischen Ursprungs, 
deren Menge nach Möglichkeit gesteigert werden mußte, die aber 
ihres naturgemäß höheren Preises wegen nur von einer Stelle 
aus und unter Vorkehrungen gegen eine Vermischung und Ver- 
tauschung mit Inlandsware in den Verkehr gebracht werden 
durften. Die Einzelheiten, die auch aus politischen Gründen eine 
Zusammenfassung der Einfuhr in einer Hand notwendig er 
scheinen ließen, und die verschiedenen Maßregeln, die ergriffen 
wurden, können heute noch nicht in der Öffentlichkeit erörtert 
werden. Soweit dies möglich ist, wird in Abschnitt VI darüber 
berichtet. 
Nachdem die geschilderten drei Vorbedingungen erfüllt waren, 
konnte mit Aussicht auf Erfolg der nunmehr zu besprechende Plan 
aufgestellt und durchgeführt werden. 
2. Die allgemeinen Grundlagen des Bewirt 
schaftungsplanes und die Vero r'd niitig vom 
3. April 1917. 
In der Begründung, die das Neichsamt des Innern dem Ent 
wurf einer Verordnung über die Gründung einer Reichsstelle für 
Geinüse und Obst beigab, stand der Satz: „Selbstverständlich kann 
es nicht Ausgabe dieser Reichsstelle sein, etwa die gesamten Vor 
räte an Gemüse und Obst zu bewirtschaften und zu verteilen." 
Hierin drückt sich der Standpunkt aus, den die Regierung zu An 
fang des Krieges nicht nur bei Gemüse und Obst, sondern auch 
bei den meisten anderen Nahrungsmitteln einnahm. Man glaubte, 
es werde genügen, durch Höchstpreisfestsetzung und andere mehr 
oder weniger äußerliche Mittel die krassesten Auswüchse zu be-,
	        

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Die Untersuchung Landwirtschaftlich Und Gewerblich Wichtiger Stoffe. Verlagsbuchhandlung Paul Parey, 1906.
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