Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Handelskrieg von England, Frankreich und Italien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Der Handelskrieg von England, Frankreich und Italien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn

Monograph

Identifikator:
1047609576
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77392
Document type:
Monograph
Author:
Curti, Arthur http://d-nb.info/gnd/1089578180
Title:
Der Handelskrieg von England, Frankreich und Italien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Year of publication:
1917
Scope:
XII, 146 Seiten
Digitisation:
2019
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Teil. England
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Handelskrieg von England, Frankreich und Italien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn
  • Title page
  • Contents
  • I. Teil. England
  • II. Teil. Frankreich
  • III. Teil Italien
  • IV. Teil. Die Pariser Wirtschaftskonferenz. 14. bis 16. Juni 1916
  • V. Teil. Deutschland
  • VI. Teil. Oesterreich-Ungarn
  • Index

Full text

  
6. Kapitel. Verträge. 47 
Bergwerksbetriebe, Zinkkonzentrate, die durch ein in Deutschland ausgebildetes Ver- 
fahren eine hochwertige Ware geworden sind, auf Jahre hinaus regelmäßig an die deutsche 
Firma zu liefern hatte. In dem Vertrage war vorgesehen, daß er, wenn seine Ausführung 
durch höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen verhindert werde, nur suspendiert sein und 
nach Wegfall des Hindernisses wieder in Kraft treten sollte. Der Krieg hat die Ausführung 
verhindert, so daß die Suspensionsklausel in Kraft trat. Die englische Gesellschaft wollte 
nun aber den Krieg benutzen, um sich ihrer Lieferungspflicht für immer zu entziehen 
und die freie Verfügung über ihre Produkte zugunsten der nichtdeutschen Konkurrenten 
der Käuferin zurückzuerlangen. Sie hat deshalb vor englischen Gerichten beantragt, den 
Vertrag, entgegen den darin enthaltenen ausdrücklichen und unzweideutigen Be- 
stimmungen, wegen des; Krieges als aufgelöst zu erklären. 
1 Der Appellhof beim Supreme Court of Judicature hat dem Verlangen durch Urteil 
| vom 21. Dezember 1915 stattgegeben und dies mit folgenden Worten begründet: 
1 „Wenn die Klägerin, wie es der Vertrag bezweckt, alle von ihr aufbereiteten Konzen- 
trate für die Beklagten zurückstellte, so würden diese in der Lage sein, bei Friedensschluß 
ihren Handel so schnell und in so großem Umfang wie möglich wieder aufzunehmen; 
damit würden aber die Wirkungen des Krieges auf die kommerzielle Blüte des feindliehen 
Landes abgeschwächt, deren Zerstörung das Ziel unseres Landes während des Krieges ist. 
Einen solchen Vertrag anzuerkennen und ihm Wirksamkeit zu geben durch die Annahme, 
daß er für die Vertragsteile rechtsverbindlich geblieben sei, hieße das Ziel dieses Landes, 
die Lähmung des feindlichen Handels, vereiteln. Es hieße, durch britische Gerichte das 
Werk wieder ungeschehen machen, das für die Nation von ihren See- und Landstreit- 
kräften vollbracht worden ist.““ 
II Nach Abschnitt 2 der Trade with the Enemy Amendment Act 
1916 ist dem Board of Trade das Recht eingeräumt, ohne 
weiteres Verträge ungültig oder aufgelöst zu erklären und 
zwar zu den von ihm festgesetzten Bedingungen, wenn Solche Verträge mit 
einem „Feind“ vor oder nach Kriegsausbruch abgeschlossen wurden und 
das Handelsamt annimmt, der Vertrag schädige die öffentlichen Interessen, 
Unter „Feind“ sind dabei die Personen, Firmen und Gesellschaften ge- 
meint, deren Geschäftsbetrieb vom Board of Trade nach jenem Gesetz 
verboten oder deren Liquidation angeordnet werden kann, obwohl sie 
Domizil in England haben ?). 
III. Nach dem Gesetz von Australien vom 24. Mai 1915 wird 
jeder Vertrag mit dem „Feinde“, mit dem „alien enemy“ grundsätz- 
lich absolut nichtig erklärt?2). 
Als „Vertrag mit dem Feinde‘ gilt jeder Vertrag, . 
a) bei dem ein Teil ein feindlicher Staatsangehöriger ist oder b) an dem nach der 
Überzeugung des Kronanwalts ein feindlicher Staatsangehöriger ein Vermögensinteresse 
hat oder ec) der feindlichen Staatsangehörigen oder dem feindlichen Handel zu nützen 
bestimmt oder geeignet ist. 
Ferner heißt es in dem Gesetz: 
  
  
  
  
| Jeder vor dem Beginn des gegenwärtigen Krieges mit einem Feinde geschlossene 
{ Vertrag wird hiermit in Ansehung aller daraus herzuleitenden Rechte und Pflichten 
1 m 
  
1) Siehe darüber oben Seite 22{ff. 
2) Siehe Gesetz über die Nichtigkeitserklärung von Verträgen mit dem Feinde 
vom 24. Mai 1915, abgedruckt in „Ausw. Amt, Ausnahmegesetze, S. 64. 
  
  
 
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Der Handelskrieg von England, Frankreich Und Italien Gegen Deutschland Und Österreich-Ungarn. Carl Heymanns Verlag, 1917.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.