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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Heft. 5. Argentinische Finanzen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

hervorzurufen. Eigentlich, so behauptet er, darf ein Staatsinstitut gar nicht 
dazu da sein, um selbst Kredit zu gewähren und auf diese Weise Geschäfte 
zu machen, sondern es muß den Privatbanken den Rückhalt und die Mittel 
verschaffen, damit diese die Verbreitung des Kredits bis in seine feinsten 
Zweige durchführen können. Einer’ so gearteten Staatsbank würden die 
privaten Kreditinstitute ohne weiteres die Geheimnisse ihrer Portefeuilles. 
anvertrauen. Da nun aber die Bank der Nation diese Mission nicht durch- 
führen kann, muß folglich die Schaffung einer neuen Organisation ins Auge 
gefaßt werden, die sich ausschließlich dem Rediskontgeschäft zu widmen 
hat. Eine solche Rediskontbauk könnte beispielsweise mit einem Kapital 
von 100 Millionen Pesos Gold gegründet werden, für welchen Betrag 
41/„ prozentige Staatspapiere zu emittieren wären. Berücksichtigt man 
indessen die hiermit notwendigerweise verbundenen Ausgaben der Emission, 
der Amortisation und der Verwaltung, so stellt sich heraus, daß das Kapital, 
mit dem das Rediskontgeschäft betrieben werden Soll, der Regierung jährlich 
über 6% Zinsen kostet. Der für die Rediskontierung zu berechnende 
Zinssatz müsse also mindestens 61/, % betragen, d.h. er ist zu. hoch, 
um die Rediskontierung noch möglich zu machen. Überdies würde 
die Ueberführung auch nur der Hälfte des Kapitals eines derartigen 
Instituts in den Kreditmarkt den Diskontsatz sofort sınken lassen. 
Die erste Wirkung der Einrichtung einer Rediskontbank in Argentinien 
würde die Herabsetzung der Kassenbestände in den Privatbanken sein. Nach 
den Zahlen vom 31. Dezember 1912 beliefen sich die Depositen' in den ver- 
schiedenen Banken mit Ausschluß des Banco de la Naciön auf 441 Millionen 
Pesos Gold und die Kassenbestände auf 140 Millionen Pesos Gold, es waren 
also 31,74% der Depots als Kassenbestände vorhanden. Mit Hilfe der 
Rediskontierung würden die Banken zweifellos ihre Kreditgeschäfte ver- 
größern und den Kassenbestand auf 10% der Depositen reduzieren. Allein 
durch die Gründung der Bank würden mithin schon 96 Millionen Pesos 
Gold für Kreditgeschäfte verfügbar werden, ohne daß die. Rediskontierung 
selbst in Wirksamkeit getreten ist. Auch aus einem andern Grunde kann 
aber eine staatliche Rediskontbank mit einem Kapital von 100 Millionen 
Pesos Gold ihren Zweck nicht erfüllen: der Betrag der Portefeuilles der 
Privatbanken belief sich am 31. Dezember 1912 auf 674 Millionen Pesos 
Gold, wozu noch das Portefeuille des Banco de la Naciön mit 185 Millionen 
Pesos Gold kam. Das Kapital der Rediskontbank wäre mithin viel zu gering 
und könnte nur einen verhältnismäßig kleinen Teil des Portefeuilles der 
Banken rediskontieren. 
Eine Rediskontbank der beschriebenen Art kann also ihre Funktion 
nicht erfüllen, da ihr das notwendige Kapital zu teuer kommt. Herr Coelho 
weist daher auf einen Goldschatz hin, der unbenutzt daliege und für diesen 
Zweck wohl verwendet werden könne, nämlich auf den Bestand der Kon- 
versiöonskasse. Die Lehre von der Unangreifbarkeit dieses Goldbestandes 
sei widersinnig, denn wenn auch die Organisation der Kasse_es verbiete, 
199
	        

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