Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Verschiedenes
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Allgemeine Gesellschaftslehre
  • Title page
  • Contents
  • I. Kapitel. Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft
  • Kapitel II. Das Wollen
  • III. Kapitel. Das Streben
  • IV. Kapitel. Vergemeinschaftung und Gemeinschaft
  • V. Kapitel. Vergesellschaftung und Gesellschaft
  • VI. Die Macht
  • VII. Kapitel. Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs- Werbungs- Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs- Seelenaugenblick hinsichtlich der Vergesellschaftungs-Interesse-Gedanken
  • VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke und der Vergesellschaftungs-Seelenaugenblicke
  • IX. Kapitel. Staats-Gesellschaft, Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft

Full text

Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 3091 
solche „Bezugnahme“ auf eine bereits durch Anspruch be- 
gründete Sollen-Anwartschaft des Redenden. 
Der Sachverhalt nun, daß ein Ander-Sollen durch Anspruch „ur- 
sprünglich“ begründet werden kann, hingegen jede „Eigen-Sollen-Be- 
gründung“ durch Versprechung nur eine „abgeleitete“ Sollen-Begrün- 
dung darstellt, hat sich trotz aller sonstigen Unklarheit derart auf- 
gedrängt, daß man zu der Behauptung kam, eine „Selbstverpflich- 
sung“ sei nicht möglich, mit welcher Behauptung aber nur gemeint 
sein kann, daß eine „ursprüngliche“ Selbstverpflichtung nicht möglich 
ist, also keine „Selbstverpflichtung‘“, die sich nicht als Ergänzung einer 
bereits durch Anspruch begründeten „Pflicht-Anwartschaft“ darstellt. 
„Verpflichtung“ ist überhaupt jede Wirkung, mit welcher jemandes 
„Pflicht“ (bzw. „Pflicht-Anwartschaft“) begründet wird. Eine „Ver- 
pflichtung“ kann entweder eine „absichtliche Verpflichtung“ oder 
sine „zufällige Verpflichtung“, entweder eine „ursprüngliche 
Verpflichtung“ oder eine „abgeleitete Verpflichtung“ sein. 
Um nun zu wissen, ob und wie durch eine Versprechung eine „Eigen- 
Verpflichtung“ des Versprechenden begründet wurde, muß man also 
lediglich bestimmen, ob jener Anspruch, auf welchen in jener Ver- 
sprechung Bezug genommen wird, tatsächlich erhoben wurde, ob durch 
ihn die in der Versprechung behauptete Sollen-Anwartschaft begründet 
wurde und ob schließlich jene Sollen-Anwartschaft gerade durch 
solche Versprechung ergänzbar ist. Nun muß aber, um ver- 
wirrenden Mißverständnissen vorzubeugen, bemerkt werden, daß man 
nur dann davon sprechen kann, daß ein Eigen-Sollen durch eine Ver- 
sprechung begründet wurde, wenn eine Sollen-Anwartschaft vorlag, 
die gerade durch eine Versprechung ergänzbar war, also durch 
eine zweifache Behauptung, in welcher sich eine „Eigen-Verhalten-In 
Aussicht-Stellung“ und eine „Eigen-Soll-Behauptung“ finden. Es gibt 
nämlich auch Sollen-Anwartschaften, welche schon durch eine bloße 
„günstige Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ zu einer „Pflicht“ des 
In Aussicht-Stellenden ergänzt werden können, was durchaus nicht 
verwunderlich ist, da ja überhaupt Sollen-Anwartschaften durch die 
verschiedensten Ereignisse zu einem Sollen ergänzt werden können, 
auch durch Ereignisse, die überhaupt kein Verhalten des Sollen-An- 
wärters darstellen. Sagt etwa A zu B: „Wenn Sie dem C sagen, daß 
Sie ihm Geld geben werden, so müssen Sie es ihm geben, sonst be- 
strafe ich Sie“, so liegt ein Anspruch vor, der aber zweifachen Sinn 
haben kann. Erstens nämlich kann A meinen, daß er den B ver- 
lichte, dem C Geld zu geben, wenn B dem C bloß gesagt hat: „Ich 
werde Ihnen Geld geben“, ohne daß er (B) jedoch eine „Eigen-Soll- 
Behauptung“ aufstellte, ohne daß er also sagen wollte, daß er mit 
seiner „günstigen Eigen-Verhalten-In Aussicht-Stellung“ darauf gezielt
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Allgemeine Gesellschaftslehre. Verlag von Gustav Fischer, 1930.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.