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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Argentinisches Petroleum
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

doro Rivadavia bis in eine Wassertiefe von 24 Fuß vorgesehen. Ferner 
sollen verschiedene Tankdampfer mit einem Ladevermögen von insge- 
samt 15.000 Tonnen angekauft und in den einzelnen Häfen der Republik 
im ganzen 28 Tanks von 6000 bzw. 3000 cbm Inhalt mit den zugehörigen 
Rohrleitungen, Pumpen usw. errichtet werden. Von diesen 28 Tanks sind 
zehn für Buenos Aires, fünf für Rosario, drei für Santa Fe, je zwei für 
Entre Rios und La Plata, vier für Bahia Blanca und je einer für San An- 
tonio und Puerto Deseado bestimmt. Zur Aufbringung der aus der Durch- 
führung dieses Projekts erwachsenden Kosten soll die Regierung er- 
mächtigt werden, sogen. Bonos de la Explotaciön del Petröleo de Comodoro 
Rivadavia bis zum Betrage von 15 Millionen $ "/„ auszugeben, zum Zins- 
satze von fünf Prozent bei einprozentiger Amortisation, außerordentliche 
Amortisation vorbehalten. 
Staatliche ./ Ueber die Durchführung der Ausbeutung der Petroleumquellen in staat- 
Reservate. ı;cher Regie bemerkt der Gesetzentwurf, daß es an sich nicht Sache des 
Staates sei, industrielle Unternehmungen zu betreiben. Im vorliegenden 
Falle ließe es aber die besondere Form der Organisation des Petroleum- 
Welthandels angezeigt erscheinen, die Leitung der Ausbeutung dem Staate 
vorzubehalten, besondersda das zur Zeit erzielte Ergebnis bereits hinreichend er- 
scheint für die Bedürfnisse des Zinsendienstes der geplanten Anleihe. 
Andererseits könne beim Hinfälligwerden der Ursachen, die gegenwärtig 
für eine Aufschließung der Petroleumfelder durch den Staat sprechen, die 
weitere Ausbeutung immer noch der Privatindustrie überlassen werden, 
Gleichzeitig mit vorerwähntem Gesetzentwurf hat die Regierung dem 
Kongreß noch einen zweiten übersandt, der die technischen und wirtschaft- 
lichen Bedingungen festlegt, unter denen die Erforschung und Ausbeutung 
der‘ Petroleumfelder in Zukunft vor sich gehen soll. Der Entwurf bringt 
bezüglich der Mineralöle eine Abänderung des Cödigo de Mineria und be- 
stimmt, daß in allen Fällen, in denen es das allgemeine Wohl erfordere, 
Mineralöle. auch von staatswegen ausgebeutet werden können. Der Re- 
gierung steht es frei, sich nach Gutdünken einzelne Gebiete für die Aus- 
beutung vorzubehalten unter Berücksichtigung der in diesen schon er- 
worbenen Rechte. 
Beteiligung In den dem Staate vorbehaltenen Gebieten kann die Regierung für die 
abet Erforschung oder die Ausbeutung Konzessionen erteilen; auf den bereits 
erforschten Petroleumfeldern werden Ausbeutungskonzessionen für einen 
Zeitraum von 50 Jahren und für eine Bodenfläche von 200 ha erteilt, in 
den noch nicht untersuchten Gegenden Erforschungs-Konzessionen für Ge- 
biete bis zu höchstens 500 ha. 
In jedem Falle erfolgt die Vergebung im Wege der öffentlichen Aus- 
schreibung. Von den erteilten Konzessionen wird als Abgabe verlangt 
1 $ m/„ per Hektar und mindestens zehn Prozent des aus der Konzession 
gewonnenen Petroleums. Bewerber haben das Kapital anzugeben, das 
ihnen für den Beginn des Unternehmens zur Verfügung steht. und müssen 
242
	        

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Die Technischen Hilfsmittel Für Den Transport Zu Wasser Und Zu Lande von Fleisch in Gekühltem Und Gefrorenem Zustande. Deutsch-Argentin. Centralverband, 1913.
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