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Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

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Bibliographic data

fullscreen: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

Monograph

Identifikator:
1687964882
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102973
Document type:
Monograph
Author:
Pabst, Richard
Niederlein, Gustav http://d-nb.info/gnd/1051326508
Title:
Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Deutsch-Argentin. Centralverband
Year of publication:
(1913)
Scope:
47 S.
Ill., graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande
  • Title page
  • Contents
  • 1. Allgemeine physiologische Betrachtungen
  • 2. Die Fleischversorgung von England
  • 3. Technische Hilfsmittel für die Einfuhr von überseeischem Fleisch
  • 4. Die Fleischversorgung der russischen Hauptstädte Moskau und St. Petersburg
  • 5. Die in Russland benutzten technischen Hilfsmittel
  • 6. Die Verwendung von Gefrierfleisch in Italien
  • 7. Erfahrungen über die Verwendung von Gefrierfleisch in der Schweiz
  • 8. Die technischen Hilfsmittel, welche in Deutschland für eine ev. Fleischeinfuhr zur Verfügung stehen
  • 9. Allgemeine Betrachtungen über die Gefrierfleischeinfuhr nach Deutschland
  • Title page
  • Contents
  • Heft. 3. Argentinische Hyphothekenbanken
  • Entwicklung des Ackerbaus und seiner Verarbeitungs-Industrien
  • Die Ausfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Die Einfuhr Argentiniens im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetzte und Verordnungen
  • Heft. 4. Baumwollbau in Argentinien
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im I. Quartal 1913
  • Buenos Aires
  • Verteuerung der Lebenshaltung
  • Die Einwanderung im Jahr 1912
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 5. Argentinische Finanzen
  • Agrarfragen
  • Deutschlands Einfuhr nach Argentinien
  • Nordamerikanische Propaganda
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 6. Argentinische Eisenbahnen
  • Agrarpolitik
  • Argentinisches Petroleum
  • Der Aussenhandel Argentiniens im 1. Halbjahr 1913
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen
  • Heft. 7. 15. Oktober 1913. Argentinische Finanzen
  • Landwirtschaft
  • Die argentinische Zuckerindustrie. (Vergl. 3. Heft 1913.)
  • Argentinisches Petroleum. (Vergl. Heft 4 u. 6 1913.)
  • Schiffahrt und Häfen
  • Verschiedenes
  • Heft. 8. 25. November 1913. Die Lage der Argentinischen Gefrierfleischindustrie
  • Eisenbahnpolitik
  • Der Fortschritt Argentiniens
  • Schiffahrt
  • Verschiedenes
  • Gesetze und Verordnungen. Gesetz Nr. 9127, betreffend den obligatorischen Gebrauch der Telegraphie ohne Draht vom 25. September 1913
  • Contents

Full text

22 
scheitern, wird es zu ernsten Zusammenstößen kommen. Der Landbund ist 
nicht müßig. Er sucht überall die Zeitungen^aufzukaufen und eigene Zei 
tungen zu gründen. Er hat schon heute das Stralsunder Tageblatt gekauft, 
das früher neutral war. Trotz der Verordnung vom 3. September gehen 
die Entlassungen weiter. Wenn nicht unbedingte Klarheit über das, was 
ist, geschaffen wird, dürfte es fortgesetzt zu Unruhen kommen. Früher 
hat man im allgemeinen im Mai gekündigt, so daß der Mann am 
10. November gezogen ist. Da ist erst das Wirtschaftsjahr beendet. 
Jetzt sucht nian gerade die Vertrauensleute zum 10. Mai zu kündigen; 
nach dem Tarif sind die üblichen Zeiten der 10. Mai und der 
10. November — wo man früher nur solche Leute kündigte, mit denen man 
nicht fertig wurde. Es galt früher als feststehende Tatsache, der ist am 
10. November gekündigt, mit dem Mann ist nicht viel los; die hat man 
nur eingestellt, wenn man. notgedrungen Leute einstellen mußte. Da liegt 
die Gefahr, daß Leute, die irgendwo auf einem Gutshof für die Rechte der 
Kollegen eintreten, am 10. November zum 10. Mai gekündigt werden. Das 
ist eine Maßregelung des Mannes, denn er findet dann schwer Arbeit. — 
Um dann mit deip fortzufahren, was ich noch sagen wollte, möchte ich be 
tonen, daß der JKnuar ein schlechter Termin zu neuen Verhandlungen ist. 
Wir inüssen uns darüber aussprcchen, was wir in dieser Beziehung zu tun 
gedenken. Wenn auch Tarifabschlüsse vorliegen, so haben sie doch für die 
Landarbeiter keine Besserung gebracht. Aufreizend ist im gegenwärtigen 
Zeitpunkt, das; jetzt gerade die Baltikumtruppen in Vorpommern liegen, 
die Notiz, daß in Pommern ehemalige Offiziere gesucht werden, die auch 
dazu dienen sollen, mit der notwendigen Energie etwaigen Unruhen selbst 
mit' der Waffe in der Hand zu begegnen. Dagegen muß unbedingt etwas 
geschehen. Es muß eine Sicherung für die Arbeiter geschaffen werden, daß 
sic von dem ihnen gegebenen Koalitionsrecht auch Gebrauch machen können. 
Dabei möchte ich noch eine Frage cinflcchten. Die Landbündler erklären 
auf Grund des 8 16, daß ein Arbeiter, der den anderen zum Mitstreiken 
auffordert, weil er den andern von der Arbeit abgehalten habe, sofort ent 
lassen werden könne. Also die Ausübung des Koalitionsrechtcs muß sicher- 
gestellt werden gegen solche Auslegungen. Es ist nicht nur notwendig, daß 
wir über das vergangene verhandeln, sondern das Wesentliche dürfte sein: 
Was wird mit den Tarifabschlüsscn in Pommern in der nächsten Zeit? 
Darin liegt die Gefahr. Werden die Tarifabschlüsse einigermaßen günstig, 
dann dürften wir im Frühjahr und im Sommer Ruhe haben. Aber vor 
läufig muß der gewerkschaftliche Kampf, der uns bevorsteht, durchgeführt 
werden, denn jeder Tarifabschluß ist für uns eine Kampfhandlung. Na 
mentlich weil von den Arbeitgebern immer das politische Moment hineinge 
tragen wird, weil sie sehr geschickt vorgehen mit der Auslegung der Para 
graphen. Wir müssen also sehen, die Sache in eine möglichst günstige Bahn 
für die Arbeiter zu lenken. Die Regierung muß uns dazu helfen, daß die 
Arbeiterrechte nicht wieder durch Gewalt uns genommen werden, sondern 
auch den Landarbeitern muß das Koalitionsrecht voll gewährt werden, die 
Arbeiterausschüsse müssen gegen Maßregelungen geschützt werden. ' 
Faaß-Berlin: Der Perbandsvorstand hat stets mit großer Sorge die 
Entwicklung der Dinge in Pommern verfolgt. Wir haben im Frühjahr dieses 
Jahres infolge des kolossal raschen Anwachsens unserer Organisation die 
nötigen Vorbereitungen zur Einhaltung der Ruhe und Ordnung, um die 
sen landläufigen Ausdruck zu gebrauchen, nicht treffen können, um zu hel 
fen, daß die Ernte in ganz Deutschland ohne jede Schwierigkeit eingebracht 
werden könnte. Wir haben aber zu unserer Freude konstatieren können,
	        

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Die Geldvermehrung Im Weltkriege Und Die Beseitigung Ihrer Folgen. Deutsche Verlags-Anstalt, 1918.
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