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Leistung und Wert

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Bibliographic data

fullscreen: Leistung und Wert

Monograph

Identifikator:
1689791993
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-102080
Document type:
Monograph
Author:
Kaufmann, Paul http://d-nb.info/gnd/116074965
Title:
Leistung und Wert
Place of publication:
Würzburg
Publisher:
Memminger
Year of publication:
1926
Scope:
247 Seiten
graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Das Bilanzwesen
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Leistung und Wert
  • Title page
  • Buchhaltungsbegriff. Kaufmannsbegriff
  • Leistung. Wert
  • Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Ausgestaltung der Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Rückblick auf die Buchhaltung der Leistungspersonen
  • Das Bilanzwesen
  • Das Unternehmen als Leistungsgegenstand
  • Die Schenkung
  • Die Geheimbuchhaltung
  • Contents

Full text

179 — 
stellt würden und auch die „Unkosten“ mit 100 000 Mark die gleichen 
blieben, die vorgetragenen 400000 Mark Bestände den Unkosten- 
anteil der verkauften Waren dahin beeinflussen, daß bei einem Ver- 
kauf von, sagen wir 1200 000 Mark die Unkosten die verkauften 
Waren nur mit einem Zuschlage von der Hälfte des Vorijahres be- 
lasteten, allgemein gesprochen, bei gleichen Werbungsverhältnissen 
würde in verschiedenen Jahren der Unkostenzuschlag ein verschie- 
dener sein. Das kann das Gesetz nicht gewollt haben, denn dies 
hieße die Unkostenberechnung und die Preisbildung beeinflussen. 
Somit ist hinsichtlich der vorrätigen Ware die „Verwaltung“, die 
anhangende Arbeit, Aktivum. Das ist schließlich auch nur eine sinn- 
gemäße Ausdehnung des Begriffes „Anschaffungspreis‘“. Der An- 
schaffungspreis bringt es auch mit sich, daß ein Unternehmen, das 
mit älteren Maschinen und überhaupt unwirtschaftlich arbeitet, seine 
Vorräte zu einem höheren Werte vorträgt, wie die gleichartigen oder 
sogar besseren Vorräte in der Bilanz eines anderen Unternehmens 
erscheinen, das mit den neuesten Maschinen ausgerüstet ist und 
nach modernen Grundsätzen arbeitet. Eine nach den Grundsätzen 
des $ 261 ehrlich aufgestellte Bilanz zeigt den „Gewinn‘, den mit 
Rücksicht auf die Erhaltung des Kapitals verfügbaren Betrag. Wie 
hoch aber der Ertrag aus den gegensätzlichen Geschäften des Ab- 
schlußjahres gewesen ist, wie weit Bewertungen, die also im Sinne 
der Bilanz des 8 261 nur Minderbewertungen, Abschreibungen, sein 
können, den Gewinn beeinflußten, erfährt der Aktionär aus der 
Bilanz nicht. Die Bilanz ist also keine Ertrags- und Kapitalbilanz, 
sondern lediglich eine Kapitalbilanz. Immerhin hat sie gegenüber 
der Bilanz des 8 40 den Vorzug, daß sie, indem die Wertansetzung 
nach oben auf den Anschaffungs- oder Herstellungspreis begrenzt 
ist, doch in etwas systematischen Anforderungen gerecht wird. 
Sollten sich nun der Einzelkaufmann und die offene Handels- 
gesellschaft die Bewertungsvorschriften des $ 261 nicht zu eigen 
machen können? Die Antwort kann nur bejahend‘ sein. Recht- 
lich liegt der Unterschied darin, daß für die Aktiengesellschaft 
und sinngemäß auch für die anderen Kapitalgesellschaften die Vor- 
schrift besteht, die Vermögensgegenstände nicht über dem Anschaf- 
fungspreise anzusetzen, also eine Kapitalbilanz aufzustellen, wäh- 
rend der & 40 den übrigen kaufmännischen Unternehmungsformen 
allgemein eine Vermögensbilanz vorschreibt, sodaß sich die letztere 
von der ersteren dadurch unterscheidet, daß die Vermögensgegen- 
stände über dem Anschaffungspreise anzusetzen sind, wenn ihnen 
ein höherer Wert am Tage der Bilanz beizulegen ist. Eıgnet sich 
aber die Vermögensbilanz überhaupt für ein kaufmännisches Unter- 
nehmen? Die Bilanzen in ihrer regelmäßigen Folge geben dem 
Kaufmann die Veränderung, normaler Weise die Vermehrung gegen- 
über der letzten Bilanz an und über diese als über Gewinn ist er 
befugt zu verfügen. Auch der Gesellschafter der offenen Handels- 
gesellschaft darf gesetzlich über den Bilanzgewinn verfügen, außer 
wenn es zum offenbaren Schaden der Gesellschaft gereicht. Es 
123°
	        

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Leistung Und Wert. Memminger, 1926.
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