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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
8. Reichsverfassung und Wirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Reichsverfassung und Wirtschaft, 117 
Ziel Bismarcks, „das historische Grenznetz, das Deutschland durch- 
zieht, unschädlich zu machen‘, war auf wirtschaftlichem Gebiet 
erreicht. Den Kindern und Enkeln blieb, um wieder ein Wort Bis- 
marcks zu gebrauchen, nur die Aufgabe, „den Block handlicher aus- 
zudrechseln und zu polieren“, 
Entsprechend ihrer stärkeren Neigung zum Einheitsstaat hat die 
Verfassung von Weimar einige Unebenheiten abgeschliffen, die die alte 
bundesstaatliche Verfassung noch hatte stehen lassen, z. B. die Ver- 
waltung der Zölle und Verbrauchssteuern den Reichsbehörden über- 
tragen, die Sonderrechte der süddeutschen Staaten bezüglich des Post- 
und Telegraphenwesens sowie bestimmter indirekter Steuern beseitigt 
usw, Das Aufsichtsrecht des Reichs in den seiner Gesetzgebung unter- 
stehenden Angelegenheiten konnte verstärkt, seine Zuständigkeit für 
die Gesetzgebung erweitert werden, 
Die ersten gesetzlichen Maßnahmen nach der Revolution hatten 
auf dem Gebiete des Arbeitsrechts gelegen. Dies war das Gebiet, auf 
dem die Zeit ihre nächsten Aufgaben erblicken mußte, Mit beson- 
derem Nachdruck wird daher im Artikel 7 die Zuständigkeit der Reichs- 
gesetzgebung für das Arbeitsrecht in seinem ganzen, nach der alten 
Verfassung noch nicht völlig (Landarbeiter) gedeckten Umfange fest- 
gestellt, Neu ist die Einbeziehung des Enteignungsrechts und des Berg- 
baus, den die alte Verfassung, entsprechend seiner Eigenart, noch aus- 
schließlich der Landesgesetzgebung überlassen hatte, Seit der Revo- 
lution war das Wort „Sozialisierung‘ in aller Munde. Die noch von 
den Volksbeauftragten eingesetzte Sozialisierungskommission und nicht 
nur sie, sondern ungezählte freiwillige Ratgeber bemühten sich, diesem 
so oft gebrauchten, aber so selten mit einem bestimmten Sinne ver- 
bundenen Schlagwort Verwirklichung zu ermöglichen, Je unbestimmter 
die Vorstellung davon war, um was es sich eigentlich handle, um so 
weiter mußte die Bestimmung gefaßt werden, die die Zuständigkeit 
des Reichs für Sozialisierungsmaßnahmen begründen sollte. So lautet 
denn Artikel 7 Nr. 13: 
„Das Reich hat die Gesetzgebung über die Vergesellschaftung von Natur- 
schätzen und wirtschaftlichen Unternehmungen sowie die Erzeugung, Herstellung, 
Verteilung und Preisgestaltung wirtschaftlicher Güter für die Gemeinwirtschaft.” 
Im Grunde ist hier nur ein vieldeutiges Fremdwort durch viel- 
deutige deutsche Worte ersetzt worden, Nachdem die Gesetzgebungs- 
befugnis des Reichs durch Ausdehnung auf das Enteignungsrecht und 
den Bergbau vervollständigt war, wäre diese Bestimmung wohl ent- 
behrlich gewesen. Sie enthält indessen eine gewisse Bedeutung durch 
die Bestimmung im Artikel 12, Abs, 2, Bei den anderen Gegenständen 
des Artikels 7 sind die Länder in der eigenen Gesetzgebung un-
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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