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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
8. Reichsverfassung und Wirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Reichsverfassung und Wirtschaft. 119 
sprachen, fielen für die Nationalversammlung in Weimar fort, Aber 
auch die gesamten Verhältnisse lagen so ganz anders. Mit der alten 
Verfassung hatte der Mann, dessen Hand Deutschland zur Höhe geführt 
hatte, den Schlußstein in den von ihm nach eigenem Plane gewölbten 
Bau des Reichs eingefügt. Die Größe der Tat und des Vollbringers 
prägt sich auch in der schlichten Nüchternheit der Verfassung aus, die, 
auf alles Beiwerk verzichtend, kein entbehrliches Wort enthielt. Die 
„schmerzgeborene‘ Verfassung von Weimar hat einen wesentlich 
anderen Charakter. Sie bedeutete nicht einen Abschluß, sondern sollte 
den Grund für eine neue Entwicklung legen, die sich, von wenigen vor- 
ausgesehen und wenigen wahrhaft willkommen, durch den plötzlichen 
Zusammenbruch des Reichsbaus als vermeintlich einziger Ausweg auf- 
zudrängen schien, Sie wurde schleunigst von ungeübten Händen auf 
den alten Fundamenten nach ausländischen Vorbildern errichtet, an- 
gesichts einer geistigen Verfassung der Nation, die, ihrer besten Söhne 
beraubt, enttäuscht und verbittert, durch leibliche Nöte geschwächt, 
durch leibliche Sorgen in Anspruch genommen, dem neu entstehenden 
Staatsgrundgesetze völlig teilnahmslos gegenüberstand, das Werk 
weder zu kontrollieren noch zu befruchten vermochte, oder aber, noch 
in revolutionärer Gärung begriffen, ganz anderen Zielen nachhing, 
Man glaubte in Weimar den „Volksstaat‘ zu schaffen und empfand 
deshalb das Bedürfnis, nicht nur zu denen zu reden, die die Verfassung 
auszuführen haben würden. Auch das Beispiel der Nationalversamm- 
lung in der Paulskirche, als deren Erbe man sich fühlte, drängte zu der 
hergebrachten Verkündung von Grundrechten. Der Verfassungs- 
entwurf von Preuß hatte dieser Neigung nur einige wenige, fast ver- 
legene Zugeständnisse gemacht. Es war verständlich, daß die National- 
versammlung es hierbei nicht bewenden lassen wollte. Nachdem 
einmal die Schleuse aufgezogen war, fanden die verschiedenartigsten 
Gedanken ihren Weg in die Verfassungsurkunde. 
Die Verfassung sollte zum Volke reden. Es war namentlich der 
Führer der Demokratischen Partei, der große Volksredner Naumann, 
der nach seinem eigenen Ausdruck einen Volkskatechismus schaffen 
wollte, um in Sätzen von sprichwortartiger Prägung das Wesen des 
neuen Staates zu verkünden. Dem zum Gesetzgeber gewordenen 
Volksredner wurde auch das Gesetz zur Volksrede. Die Aufgabe des 
Gesetzes, Recht zu setzen, trat immer mehr zurück, und es entstand 
jener zweite Hauptteil der Reichsverfassung, von dem der Reichs- 
minister Preuß, der doch bei der Entstehung der Verfassung ständig 
mitgewirkt hatte, schließlich gestehen mußte, daß selbst ihm es noch 
nicht geglückt sei, den Inhalt zu überschauen. Um ‚„Grundrechte‘ 
allein handelte es sich schon längst nicht mehr. Aber auch die Über-
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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