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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
14. Gewerblicher Urheberschutz
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Gewerblicher Urheberschutz., 209 
Das Recht aus einem deutschen Reichspatent erstreckt sich auf das 
deutsche Inland, Wenn der Unternehmer die Erfindung auch im Auslande 
ausbeuten will, so muß er in den betreffenden Auslandsstaaten besondere 
Patente nehmen, die teils nach Prüfung, teils ohne Prüfung erteilt 
werden, Da die Veröffentlichung des Inhalts der deutschen Patent- 
anmeldung die Erlangung von Patenten im Auslande gefährdet, mußte 
sich früher der Unternehmer zur gleichzeitigen Anmeldung in einer 
Reihe von Auslandsstaaten entschließen, und riskierte dabei, viel Geld 
und Arbeit zu verlieren, wenn sich die Erfindung als nichtpatentfähig 
erwies, Diese Schwierigkeit beseitigt die Pariser Verbandsüberein- 
kunft vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, der 
Deutschland und alle größeren Industriestaaten angehören. Der Staats- 
oder Gebietsangehörige eines Staates, der dem „Unionsvertrag‘ (U, V.) 
beigetreten ist, genießt auf Grund der Patentanmeldung in irgendeinem 
Unionsstaat das Recht, innerhalb eines Jahres unter Beanspruchung der 
Priorität der Erstanmeldung das Patent in anderen Unionsstaaten an- 
zumelden, Voraussetzung für das Prioritätsrecht ist Identität der oder 
des Anmelders und der Erfindung. Das Prioritätsrecht kann rechts- 
geschäftlich übertragen werden und besteht selbständig und unabhängig 
von der Patentanmeldung, aus der es erwuchs, 
Zuständig für die Erteilung und Nichtigkeitserklärung, die Zurück- 
nahme von Patenten und Erteilung von Zwangslizenzen ist das 
Patentamt, 
Die schriftlich in vorgeschriebener Form einzureichenden Patent- 
anmeldungen werden von etwa 130 Prüfungsstellen, unter denen 
das Gesamtgebiet der Technik aufgeteilt ist, auf das Vorhandensein der 
oben angegebenen materiellen und gewisser formeller Voraussetzungen 
geprüft und, falls die Erteilung eines Patents nicht ausgeschlossen er- 
scheint, bekanntgemacht, andernfalls zurückgewiesen. 
Die Bekanntmachung geschieht durch Veröffentlichung im Patent- 
blatt und zweimonatige Auslegung im Patentamt. Innerhalb dieser Frist 
kann Einspruch mit der Behauptung des Fehlens der materiellen Vor- 
aussetzungen der Patentfähigkeit eingelegt werden, Die Prüfungsstelle 
faßt sodann nach Lage der Sache Beschluß. Das Patent wird erteilt 
und in die Patentrolle eingetragen oder versagt. Anmelder und Ein- 
sprechender können innerhalb eines Monats Beschwerde gegen 
Beschlüsse einlegen, durch die die Anmeldung zurückgewiesen oder im 
Einspruchsverfahren über die Erteilung entschieden ist. Gegen 
andere Beschlüsse ist eine nichtbefristete, gebührenfreie Beschwerde 
gegeben. 
Die Nichtigkeits- und Zurücknahmeanträge werden von der 
Nichtigkeitsabteilung behandelt, gegen deren Beschlüsse gleichfalls 
Die deutsche Wirtschalt. 
14
	        

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Die Zölle Und Steuern Sowie Die Vertragsmässigen Auswärtigen Handelsbeziehungen Des Deutschen Reiches. Hirth, 1886.
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