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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Kommunale Wirtschaftsbetriebe. 227 
Der erste Weg ist die Bildung einer rein kommunalen Ge- 
sellschaft, Die Anwendung der Gesellschaftsform, die ja die Aufgabe 
der Befreiung der Geschäftsführung von den Umständlichkeiten und 
Hemmungen des gewöhnlichen bürokratischen Verfahrens vortretfflich 
löst, setzt ja keineswegs die Beteiligung des Privatkapitals voraus. Man 
kann sehr wohl die Gesellschaftsform nehmen, aber, unter Verzicht auf 
das Privatkapital, das gesamte Kapital in Händen der Stadt 
behalten. So hat die Stadt Königsberg, die früher eine gemischtwirt- 
schaftliche Gesellschaft hatte, vor einiger Zeit für ihre verschiedenen 
wirtschaftlichen Betriebe diesen Weg beschritten und für die Betriebs- 
führung reine kommunale Gesellschaften gebildet, welche die 
Werke betreiben. Das Eigentum der Werke ist dabei nicht von der Stadt 
abgelöst und auf die Gesellschaften mitübertragen, die Gesellschaften 
sind nur „Betriebsgesellschaften”, Das System hat sich durchaus 
bewährt, 
Der zweite Weg bleibt im an sich gegebenen Rahmen der kom- 
munalen Verwaltungsmethode, Er sucht das Ziel dadurch 
zu erreichen, daß er die Hemmungen, welche im gewöhnlichen kommu- 
nalen Verfahren die Werkleitung in ihrer Betätigung und in der 
Schnelligkeit ihrer Entschließungen hindern oder aufhalten, durch 
organisatorische Änderungen in den internen kommunalen Zuständig- 
keiten ausschaltet, Leipzig und Dresden sind hier in der Schaffung eines 
„verbesserten Regiebetriebes” auf der Grundlage der kommunalen 
Selbstverwaltung vorangegangen. Die Mängel des gewöhnlichen kom- 
munalen Verfahrens, welche die kommunale Werkverwaltung gegen- 
über einer privaten industriellen Verwaltung so in den Nachteil setzen, 
beruhen ja nur darauf, daß der kommunalen Werkleitung von vorn- 
herein durch den Etat und durch allgemeine Vorschriften die Hände zu 
stark gefesselt sind, und darin, daß bei Akten, welche in der privaten 
Geschäftswelt durch die Werkleitung allein oder nur durch ihren Auf- 
sichtsrat erledigt werden, der umständliche und Wochen in Anspruch 
nehmende Weg einer Beschlußfassung der Stadtverordnetenversamm- 
lung nötig ist. Diese Mängel lassen sich aber auch im Rahmen der kom- 
munalen Verwaltung ohne weiteres abstellen — wenn die städtischen 
Körperschaften nur wollen, Die Selbstverwaltung läßt eine Über- 
tragung der den städtischen Körperschaften zustehenden Befugnisse auf 
andere Organe, auf die Verwaltungsausschüsse und Werkleiter, ohne 
weiteres zu, Auch auf die Aufstellung spezieller Etats in der Art, wie 
sie sonst für die kommunalen Verwaltungszweige aufgestellt werden, 
kann verzichtet, und lediglich der Überschußbetrag, den die Werke ab- 
liefern sollen, in einer einzigen Ziffer in den Etat eingestellt werden. Der 
15*
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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