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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

236 Oberbürgermeister Mitzlaff: 
herein ausscheiden müssen, ist klar, ebenso auf der anderen Seite, daß 
für rein geschäftliche Unternehmungen der Gemeinden, z.B. 
den Betrieb einer Bierbrauerei oder eines Feinkostgeschäfts, die Forde- 
rung steuerlicher Gleichheit absolut begründet ist. Aber gerade bei 
denjenigen Betrieben, die man meist nur im Auge hat, den Gas-, 
Wasser- und Elektrizitätswerken und Straßenbahnen, handelt es sich, 
wie des näheren dargelegt, nicht um Betriebe mit rein geschäftlichem 
Charakter, sondern um Betriebe, bei denen die zweckmäßige und billige 
Versorgung der Bevölkerung, also ein Gesichtspunkt öffent- 
lichen Interesses neben dem finanziell-geschäftlichen, von 
wesentlicher Bedeutung ist. Hier muß eine gewisse steuerliche Differen- 
zierung grundsätzlich als gerechtfertigt angesehen werden. Eine andere 
Frage ist, welche Betriebsarten im einzelnen privilegiert und bei 
welchen einzelnen Steuerarten Vergünstigungen gewährt werden 
sollen. .Umsatzsteuer, Vermögenssteuer, Einkommensteuer, Gewerbe- 
steuer, Grund- und Gebäudesteuer usw. stehen dabei jede für sich unter 
ganz anderen Gesichtspunkten sowohl vom Standpunkt des Gewerbes 
aus wie vom Standpunkt der allgemeinen Grundsätze über Besteuerung 
öffentlicher Körperschaften, und ebenso braucht, was dem Wasserwerk 
oder Schlachthof zugebilligt ist, keineswegs immer dem Elektrizitäts- 
werk oder der Straßenbahn ebenso zugestanden zu werden”), 
Ganz allgemein ist zum Schlusse noch folgendes zu sagen: Die 
kommunalen Betriebe bilden einen nicht ganz unwesentlichen Teil des 
deutschen Wirtschaftslebens, Bei einer Arbeiterzahl von 200000 Ar- 
beitern erreichen sie äußerlich etwa mehr als ein Drittel des Umfanges 
des größten Arbeitgebers, der Reichsbahn, Sie entstammen nicht zu- 
fälligen willkürlichen Tendenzen, sondern sie sind ein aus innerer Not- 
wendigkeit erwachsenes Produkt des deutschen Gemeindelebens. Die 
Hauptträger der kommunalen Betriebe sind bisher gewesen, und werden 
wohl auch in Zukunft bleiben, die Gemeinden im engeren Sinne, Ge- 
wisse Aufgaben, vor allem auf dem Gebiete des Verkehrswesens, eignen 
sich allerdings auch für die weiteren kommunalen Verbände, die Kreise 
und die Provinzen, doch werden sich auch viele überlokale Aufgaben 
durch Zusammenschluß mehrerer Gemeinden und Gemeindeverbände, 
sei es allein, sei es in Verbindung mit der Privatwirtschaft, in der Form 
°) In dem neuen Körperschaftssteuergesetz vom 10, August 1925 ist nach 
langem parlamentarischen Kampf die Lösung gefunden, daß körperschaftssteuerfrei 
bleiben sollen die „Versorgungsbetriebe‘, d. h. kommunale Betriebe, die lebenswichtigen 
Bedürfnissen der Bevölkerung dienen, zu deren Befriedigung die Bevölkerung auf die 
Betriebe und Verwaltungen angewiesen ist,
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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