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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

Die Gesundung der Währung in Deutschland, 297 
schaft fortlaufend sorgfältig berücksichtigen müssen. Die zur Erfüllung 
der Zahlungsverpflichtungen der deutschen Wirtschaft durch Steuern 
und Zinsen entzogene Kaufkraft wird der Wirtschaft großenteils im 
Kreditwege überlassen werden müssen zur Vermeidung schwerer Stö- 
rungen, die sich letzten Endes in einer neuen Währungskrise auswirken 
müßten, 
Zugleich mit dem Bankgesetz wurden am 30, August 
1924 das Privatnotenbankgesetz, das Gesetz über die Liquidierung des 
Umlaufs der Rentenbankscheine und das Münzgesetz erlassen. (RGBl. 
1924 Teil II Nr. 32 S.235ff.) Nach diesen Gesetzen wurde die alte 
deutsche Reichsbank in das neue im Dawes-Gutachten vorgesehene 
Noteninstitut umgewandelt, Organisation und Geschäftstätigkeit der 
neuen Reichsbank schließen sich eng an das Alte an, aber immerhin 
mit Änderungen in wichtigen Punkten, 
Eine grundlegende Neuerung bedeutet die Mitwirkung des 
Auslandes bei der Bank, ausgeübt durch den Generalrat und 
durch den Notenkommissar, Der Generalrat besteht aus 
14 Mitgliedern, und zwar zur einen Hälfte aus Deutschen und zur an- 
deren aus Ausländern. Seine Aufgabe besteht im allgemeinen darin, 
die Berichte des Präsidenten und des Kommissars fortlaufend zu 
prüfen sowie über Vorschläge des letzteren zu beschließen, Der Kom- 
missar ist eines der ausländischen Mitglieder des Generalrates, Er hat 
insbesondere die Kontrolle des Notenumlaufs unter sich und führt aus- 
schließlich den Kontrollstempel, den jede ausgegebene Banknote tra- 
gen muß. Die Disposition über das Reparationskonto, auf welchem bei 
der Reichsbank die Reparationszahlungen angesammelt werden, ist 
dem Transferkomitee und dem Agenten für die Repa- 
rationszahlungen vorbehalten, 
Gewisse Abweichungen des neuen Banksystems von dem früheren 
zielen auf eine vollständige Absonderung des Zentral- 
noteninstitutes von der Finanzgebarung des Reichs 
und der Länder sowie von politischen Einflüssen ab. Während sonst 
der Geschäftskreis der Bank im wesentlichen derselbe geblieben ist 
wie bisher, wurde das Verhältnis zu den Reichsfinanzen streng ge- 
regelt, Kredite an die allgemeine Reichsverwaltung dürfen nur auf 
3 Monate und nur bis zu einem Höchstbetrage von 100 Millionen 
Reichsmark gewährt werden, mit der weiteren Einschränkung, daß am 
Ende des Geschäftsjahres keinerlei Verschuldung des Reichs gegen- 
über der Bank vorhanden sein darf, Die Reichsbankkredite an Reichs- 
post und Reichsbahn sind ebenfalls beschränkt, und zwar auf zu- 
sammen 200 Millionen Reichsmark, Der Grundsatz der Unabhängig- 
keit der Reichsbankleitung von der Reichsregierung wurde erneut
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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