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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
27. Banken und Industrie
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

428 Syndikus Dr. K. A, Fischer: 
I Der Bankeneinfluß durch Effektenbesitz, 
1, Das nach dem gegenwärtigen Rechtszustande allein wirksame 
Abwehrmittel gegen den Bankeneinfluß bzw. die Bankenherr- 
schaft in der Generalversammlung ist die Schaffung fester Mehr- 
heitsverhältnisse, gegebenenfalls durch Vereinbarung unter den 
Großaktionären („Poolung‘ der Aktien); diese Art der Beherr- 
schung der Aktiengesellschaften ist die Grundlage der vielen 
Konzerne, Erfahrungsgemäß ist es jedoch sehr schwer, der- 
artige Blocks, soweit sie nur auf Besitz von Stammaktien be- 
ruhen, auf die Dauer zusammenzuhalten. 
Nun beruhen derartige gesicherte Stimmrechtsmehrheiten 
in den meisten Fällen ganz oder teilweise auf dem Besitz an 
mehrstimmigen Vorzugsaktien, An sich bietet die Verfügung 
über die Stimmrechtsaktien ein sehr wirksames Mittel, fremden 
Einfluß, auch Bankeneinfluß, abzuwehren. Es fragt sich jedoch, 
ob die Beibehaltung der Stimmrechtsaktien auf die Dauer den 
wohlverstandenen Interessen der Aktiengesellschaften selbst 
entspricht. Die Probleme der Stimmrechtsaktie sind in der 
letzten Zeit so ausgiebig erörtert worden, daß es überflüssig 
erscheint, hier näher darauf einzugehen. Es sei nur darauf 
hingewiesen, daß, wenn durch irgendwelche Umstände eine 
Bank direkt oder indirekt Verfügungsgewalt über die Stimm- 
rechtsaktien erhält, dem Wesen dieser Aktiengattung ent- 
sprechend die Herrschaft der Bank dadurch erst recht fest 
fundiert wird, 
2. Es wurde oben (B I 2) bereits dargelegt, daß die Banken nur 
deshalb einen so großen Einfluß in den Generalversammlungen 
und damit über die Gesellschaft selbst erringen konnten, weil 
die deutsche Rechtsprechung im Gegensatz zum Handelsrecht 
der meisten übrigen Industriestaaten den Begriff der „Cessio 
in legitimationem‘“ geschaffen hat. Es ist im Rahmen dieser 
Ausführungen nicht möglich, auf das rechthkiche Problem 
der Legitimationsübertragung einzugehen; m. E, lassen sich 
jedoch die für die Zulässigkeit der Legitimationsübertragung 
geltend gemachten Gründe zum mindesten nicht mit dem Geiste 
des Aktienrechtes vereinbaren (vgl. 8252 Abs.2 H.G.B.). Falls das 
Reichsgericht von sich aus sich nicht dazu entschließen kann, mit 
seiner bisherigen Rechtsprechung zu brechen, gehört die aus- 
drückliche Beseitigung der „Cessio in legitimationem” m. E, zu 
den Aufgaben der in absehbarer Zeit wohl erforderlich werden- 
den Reform des Aktienrechtes, Die Verwendung der Deponenten- 
aktien zu Abstimmungszwecken würde alsdann den Banken,
	        

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Die Nationalökonomie in Frankreich. Verlag von Ferdinand Enke, 1910.
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