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Die deutsche Wirtschaft

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Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

478_ Ministerialrat Dr. Frielinghaus: 
lichen Aufgaben und legte sie zum Segen der Beteiligten in die Hände, 
die nicht nur am sachkundigsten waren, sondern auch das größte In- 
teresse an einer richtigen Gestaltung der Einrichtungen hatten. 
Neuerdings ist aber der Staat in einer viel zu wenig er- 
kannten Entwicklung noch ein ganzes Stück weitergegangen, 
Er überläßt der Wirtschaft nicht nur wirtschaftliche Selbstverwaltungs- 
aufgaben, sondern er überträgt den Kammern auch staatliche Auf- 
gaben auf dem Gebiete der Wirtschaft im Wege des Auftrages; mit 
anderen Worten: Die Kammern nehmen diese Aufgaben im Namen des 
Staates wahr, Es ist dies dieselbe Entwicklung, wie sie viel früher in 
der Gemeindeverwaltung eingesetzt hat. Zunächst handelte es sich 
nach der Stein-Hardenbergschen Gesetzgebung auch dort um die Be- 
teiligung der Gemeinden an der Verwaltung ihrer eigenen Angelegen- 
heiten, die bis dahin entweder überhaupt nicht oder von den Staats- 
behörden wahrgenommen waren, Im Laufe der Entwicklung wurden 
den größeren Kommunen, besonders den Landkreisen und kreisfreien 
Städten, auch rein staatliche Aufgaben, wie z. B. die Polizei, als Auf- 
tragsangelegenheiten übertragen. Zu diesem Punkt der Entwicklung 
sind wir jetzt auch in der Wirtschaft gekommen. 
Den Kammern, besonders den Industrie- und Handelskammern, 
sind in den letzten Jahren in zunehmendem Maße rein staatliche Auf- 
gaben der Wirtschaft übertragen, Ich erinnere an die Mitwirkung der 
Handelskammern bei den Handelserlaubniserteilungen, in der Devisen- 
gesetzgebung, der Reichspost- und Reichseisenbahnverwaltung, der 
Reichsnachrichtenübermittelung und Steuergesetzgebung, um nur einige 
Beispiele zu nennen. Bei der letzteren ging die preußische Gesetz- 
gebung so weit, daß sie in 8 54 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes 
den Berufsvertretungen, also den Kammern, ein Anhörungsrecht bei 
der Festsetzung der Realsteuern einräumte. Als das preußische Ober- 
verwaltungsgericht diese Bestimmung für eine Sollvorschrift erklärte, 
so daß sie von den Kommunen ohne Schaden für die Gültigkeit der 
Steuerbeschlüsse außer acht gelassen werden konnte, legte die preu- 
ßische Gewerbesteuerverordnung vom 23, November 1923 sie als Muß- 
vorschrift von neuem fest, In den Ausführungsvorschriften zu dieser 
Verordnung wurde ferner den Industrie- und Handelskammern Einblick 
in alle Unterlagen der Gewerbesteuerbeschlüsse, also auch in die Haus- 
haltspläne der Kommunen, gewährt, was nicht nur für die Entwicklung 
des Kammerwesens, sondern vor allem für die Stellung der Wirtschaft 
zum Staate einen außerordentlichen Schritt nach vorwärts bedeutete, 
Die staatlichen Aufsichtsbehörden der Kommunen (Landrat, Regie- 
rungspräsident, Oberpräsident) sehen sich allein nicht mehr in der Lage, 
zu beurteilen, ob ein Steuerbeschluß der Gemeinde für die Wirtschaft
	        

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Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
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