Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die deutsche Wirtschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

96 Reichsgerichtsrat Dr. Max Reichert: 
des praktisch Brauchbaren bilde noch kein festes Kriterium im einzel- 
nen Falle. Das starke Festhalten an den Regeln und Worten des 
Rechts sei besser. Mitnichten! Darin besteht eben die Kunst der 
Rechtsprechung, daß der Richter die bei jedermann vorhandene allge- 
meine Veranlagung des Rechtsempfindens bei sich unausgesetzt an den 
zur Entscheidung gestellten Fällen schult, reinigt, verfeinert, kurzum 
ausbildet, so daß er als Vertreter der Allgemeinheit die richtige Norm 
dem einzelnen aufdrängen kann. Warmes Erfassen aller einschlägigen 
Verhältnisse, Kenntnis des Lebens, Empfänglichkeit für Kritik und Auf- 
klärung — all das sind die Umstände, die das Rechtsempfinden 
unausgesetzt fördern und vertiefen, Wenn er dabei noch gute juristische 
Schulung und Berücksichtigung dessen mitbringt, was seine Standes- 
genossen in anderen Fällen schon an reifen Ergebnissen zutage ge- 
fördert haben, kann auch die wirtschaftliche Einstellung auf das Prak- 
tische nicht zu Fehlzügen führen. Nicht bloß offene Augen — offene 
Poren möchte man dem Richter wünschen, mit denen er alles auf- 
nimmt, was sein Rechtsempfinden schärfen kann. Auf einzelne Fälle 
einzugehen, fehlt hier leider der Raum. Mein verehrter Kollege 
Reichsgerichtsrat Czolbe hat in dem Organ des Deutschen Richter- 
bundes, das sich um richtige Rechtsfindung von je besonders bemüht 
hat, der „Deutschen Richterzeitung‘ 1924, S. 18, eine größere Reihe von 
Fällen der Rechtsprechung zusammengestellt, die die wirtschaftliche 
Einstellung der Rechtsprechung, insbesondere auch nach der rechts- 
schöpferischen Tätigkeit des Richters, darlegen. Auf einen Gesichts- 
punkt ist noch einzugehen. Der Begriff der „Verständigkeit”, die man 
vom Urteil fordern muß, umschließt m. E. auch gleichzeitig jenen des 
„Sozialen‘. Mit keinem Wort ist wohl mehr Unfug getrieben worden 
als mit diesem. Man ist schon bald daran, ihm mit Mißtrauen zu be- 
gegnen. Mit Begriffsbestimmungen ist es immer — so sehr sie ein 
Steckenpferd der Deutschen sind — ein übel Ding. Ich habe an anderem 
Ort”) unter Anführung der verschiedenen von anderen Seiten gegebenen 
Definitionen die Erfassung des Sozialgedankens dahin versucht: Sozial 
ist nicht bloß einseitiger Schutz. Ziel der sozialen Idee ist die orga- 
nische Regelung des Verhältnisses des einzelnen werktätigen Menschen 
zur Gesamtheit. Das Soziale soll zunächst ein Ausgleichsmoment auf 
dem Gebiet der menschlichen Arbeit — mithin vorwiegend wirtschaft- 
licher Tätigkeit — sein. Auf dem Gebiet des Arbeitsverhältnisses wird 
es also jene Rechtsgestaltung umfassen, vermöge deren einerseits der 
Arbeitnehmer in den Stand gesetzt wird, durch seine Arbeit 
eine möglichst gute wirtschaftliche, persönliche und kulturelle Stellung 
*) „Deutsche Juristenzeitung‘ 1923, S, 522. „Wie ist die Grenze zwischen dem 
Recht der öffentlichen Beamten und dem Recht der Privatangestellten zu ziehen?”
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.