Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die deutsche Wirtschaft

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die deutsche Wirtschaft

Monograph

Identifikator:
1689946490
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101093
Document type:
Monograph
Title:
Die deutsche Wirtschaft
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Hobbing
Year of publication:
1926
Scope:
528 Seiten
Illustrationen
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die deutsche Wirtschaft
  • Title page
  • Contents
  • 1. Die wirtschaftliche Bewegung
  • 2. Deutschlands Stellung in der Weltwirtschaft
  • 3. Wirtschaft und politische Parteien
  • 4. Die Wirtschaft und die soziale Frage
  • 5. Industrie und Finanz
  • 6. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels
  • 7. Das Handwerk im Rahmen der Volkswirtschaft
  • 8. Reichsverfassung und Wirtschaft
  • 9. Wirtschaft und Reparationspolitik
  • 10. Wirtschaftliches Organisationswesen
  • 11. Die wirtschaftliche Führerpersönlichkeit
  • 12. Die menschlichen Kräfte in der Wirtschaft
  • 13. Wirtschaftliche Betriebsmethoden
  • 14. Gewerblicher Urheberschutz
  • 15. Kommunale Wirtschaftsbetriebe
  • 16. Deutsche Wirtschaftsbeziehungen zu Österreich
  • 17. Die angewandten Naturwissenschaften im Dienste der Wirtschaft
  • 18. Wirtschaft und Steuerpolitik
  • 19. Die Gesundung der Währung in Deutschland
  • 20. Qualitätsarbeit
  • 21. Verkehrspolitische Aufgaben der Deutschen Reichspost
  • 22. Die wirtschaftliche Bedeutung der Seeschiffahrt
  • 23. Deutsche Wasserstraßenpolitik
  • 24. Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn
  • 25. Luftfahrt in Wirtschaft und Politik
  • 26. Messen und Ausstellungen
  • 27. Banken und Industrie
  • 28. Der Binnengroßhandel
  • 29. Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft
  • 30. Die wirtschaftliche Einstellung der öfentlichen Verwaltung
  • 31. Die wirtschaftliche Einstellung der Rechtspfege
  • 32. Die außenpolitischen Aufgaben der Wirtschaft
  • Index

Full text

500 _ Reichsgerichtsrat Dr. Max Reichert: ; 
ligten Wirtschaftskreise vorgearbeitet hatte, Die Ratio legis soll, wenn 
das Gesetz erscheint, klar sein, Ein Paragraphieren in infinitum hat 
keinen Sinn, Den Ausbau des Rechts lasse man der Rechtsprechung 
und der Wissenschaft, Aber man gestalte das Rechtswesen so, daß 
die Anpassung an die Bedürfnisse des Lebens rasch und gut durch die 
Rechtsprechung erfolgen kann, Hier wird man bei der Person des 
Richters einsetzen müssen. Seitdem der frühere Frankfurter Ober- 
bürgermeister Adickes den Aufruf nach Reform der deutschen Rechts- 
pflege durch einen Hinweis auf den hochstehenden englischen Richter 
hat erschallen lassen, gehört es förmlich zur Tradition, diesen Vergleich 
zwischen England und Deutschland immer aufs neue zu wiederholen. 
Ich halte das für unrichtig; die deutschen Richter können und werden 
nie so etwas werden wie die englischen und amerikanischen, Die 
ganze historische Entwicklung des Rechtswesens in Deutschland und 
die Rücksicht auf die ganz anders gearteten wirtschaftlichen Verhält- 
nisse schließen das aus. Deutschland mit seinen Bewohnern und deren 
Wirtschaft trägt zum großen Teil den Stempel des Binnenlandes, Auch 
sind die Eierschalen der vormärzlichen Kleinstaaterei von ihm noch 
nicht abgefallen. Der Zug ins Große und zum Gemeinsamen fehlt, Der 
Richterstand geht auf das bürokratische Beamtenrichtertum der 
früheren Einzelstaaten zurück. Auch heute gibt es nur hessische, 
badische,preußische Richter, Die Länder wachen sorgsam ob 
ihrer Justizhoheit. Gerade im Geiste des Bürokratischen schlummert 
aber der Keim, dem Gesetz gegenüber sich ebenso unfrei einzustellen 
wie gegenüber dem Vorgesetzten, Was die Rechtspflege aber braucht, 
sind kraftvolle Persönlichkeiten, die mit der Bindung an das 
Gesetz dessen Meisterung vereinigen, und zwar offen und aufrecht. Ein 
einziges Gericht kennt deutsche Richter: das ist das Reichsgericht. 
Bei ihm hat man auch die Maßnahmen versucht, die allein zu einem 
wahrhaften Richtertum führen können: Auslese und Abstreifung 
alles Bürokratisch-beamtenmäßigen, Auf diesen Weg muß auch die 
Gerichtsverfassung der unteren Gerichte einzulenken versuchen, Man 
trachte zusammen mit der Wirtschaft danach, daß die Zahl der Rechts- 
streitigkeiten stark vermindert wird; denn das liegt im Interesse der 
Wirtschaft selbst. Dann kann dem Prinzip der Auslese auch bei den 
unteren Instanzen Rechnung getragen werden, weil es dann möglich wird, 
mit einem erheblich kleineren Teil von Richtern in Deutschland auszu- 
kommen. Die Auslese muß aber aus allen Juristen erfolgen. Es geht nicht 
an, daß die Besten z. B. von der Industrie herangeholt werden, dadurch, 
daß man sie wirtschaftlich sehr viel besser stellt als die staatlichen 
Richter, Und welcher tüchtige Anwalt mit guter Praxis wird heute 
noch zum Richter übertreten wollen? Die Ausbildung der Richter muß
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.