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Forstwirtschafts-Politik

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Bibliographic data

fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

Monograph

Identifikator:
1690009462
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-101382
Document type:
Monograph
Author:
Weber, Heinrich http://d-nb.info/gnd/11716383X
Title:
Forstwirtschafts-Politik
Place of publication:
Neudamm
Publisher:
Neumann
Year of publication:
1926
Scope:
X, 324 S
Taf
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Forstwirtschafts-Politik
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung
  • Erster vorbereitender Teil. Die deutsche Forst- und Holzwirtschaft der Gegenwart
  • Zweiter Haupt-Teil. Die deutsche Forstwirtschaft
  • Sach-Verzeichnis
  • Namens-Verzeichnis

Full text

Regulierung der Gemeindeforsstwirtschaft. 233 
gedachten Bodenreinertragslehre und darf nicht in ihm stehen, weil er ihrem ureigensten 
Grundprinzip, der Forderung der Rentabilität, strikte zuwiderläuft. ~ Die krampfhaften 
Versuche der Bodenreinerträgler, diesen widerspenstigen Begriff der Nachhaltigkeit auf 
Kosten der Reinlichkeit ihrer eigensten Grundsähe doch ihrer Theorie einzuverleiben, 
illustrieren auf das deutlichste die Wirklichkeitsferne und Schablonenhaftigkeit dieser Theorie. 
Die Hinfälligkeit dieser Theorie, welche grundsätzlich nur das Forstwirtschaftsziel der 
Rentabilität als d a s eine wahre Forstwirtschaftsziel gelten lassen will, wird auf das 
deutlichste d a d u r < erwiesen, daß ihre Anhänger zu Kompromissen ihre Zuflucht nehmen. 
und doch noch andere Forsstwirtschaftsziele als erstrebenswert anerkennen müsssen. 
Wenn man die drei Sy steme der Regulierung der Gemeinde-. 
forstwirtsc< af t und ihre tasächlichen Wirkungen miteinander vergleicht, so kann 
man sagen, daß das Sy stem der Bef örst er ung die besten Erfolge gezeitigt hat. 
Die Vermögens auf s icht gewährleistet nur dann eine pflegliche Forstwirtschaft, 
wenn die Gemeinden usw. ~ was vielfach nicht der Fall ist ~ genügendes Verständnis 
für die Eigenheiten der Forsstwirtschaft zeigen. Auch die Erfolge der tech nischen 
Betriebs aufsicht sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, geringer als die der 
Bef örsterun g. „Die Vorzüge dieser liegen in der Kostenersparnis, indem die Ver- 
waltungsbezirke besser arrondiert werden können, der intensiveren Beaufsichtigung und 
Wirtschaft, dem selteneren Personalwechsel und daher größeren Stetigkeit des Betriebes 
und nicht zum wenigsten in der unabhängigen Stellung der Wirtschafter gegenüber dem 
Eigentümer, dessen berechtigter Einfluß trotzdem bei der Aufstellung der Betriebspläne 
sehr wohl gewahrt werden kann.“ (Hausrath.) Das kommt auch in den Tagungen 
nicht nur des Deut sch en Forstv er e ins, sondern auch der verschiedenen L ok a l - 
und Provinzial-Forstver eine zum Ausdruck, auf denen man sich meist für- 
eine weitere Aus d e hnung des Sy stems der Beförsterung aus- 
gesprochen hat. Bei diesen Versammlungen hat sich auch herausgestellt, daß die 
Gemeinden sselbst mit diesem System, das ihre Autonomie so wesentlich einschränkt,. 
doch meist g anz zufrieden sind ). 
In der Kriegs- und Nachkriegszeit ist diese Bewegung in der Richtung einer weiteren 
Ausdehnung und eines besseren Ausbaues der Regulierung der Gemeinde- usw. Forst- 
wirtschaft wieder eingeschlafen. Vor kurzem aber ist sie in einer Denk s ch rif t des. 
Verbandes höherer Kommunalforstbeamt en?) wieder von neuem in 
Fluß gebracht worden. In dieser Denkschrift, auf die hier nicht näher eingegangen werden 
kann, wird die Frage der Regulierung der Gemeinde- usw. Forstwirtschaft für ganz Preußen 
wieder angeschnitten. Es werden darin Richtlinien für ein preußisches 
Körperschaftsforstges etz aufgestelltl, die sich im Rahmen der technischen 
1) Vgl. den Bericht über die Verhandlungen des Deutschen Forstvereins über die Gemeinde- 
waldwirtschaft in der 13. Hauptversammlung zu Nürnberg 1912. Berlin 1913 (bei Springer). 
Von der Versammlung wurde folgende Resolution angenommen: „Der Deutsche Forstverein hält 
die Erfolge der staatlichen Aufsicht über die Bewirtschaftung der Gemeindewaldwirtschaft für die 
deutsche Volkswirtschaft nicht überall für genügend; er hält eine gesetzliche Regelung der Staats- 
aufsicht über die Gemeindewaldungen nach der Richtung hin für wünschenswert, daß die Selbst- 
rice rde tie Screen at üer hrsathaitr td Recheung chr Sgütigunh tee 
gemeinheit diese auszuüben auch in der Lage sind.“ 
?) „Kommunalforstverwaltung in Preußen“, Neudamm, 1925.
	        

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Forstwirtschafts-Politik. Neumann, 1926.
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