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Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Bibliographic data

thumbs: Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

Monograph

Identifikator:
1016238525
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-55274
Document type:
Monograph
Title:
Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Otto Liebmann
Year of publication:
1920
Scope:
1 Online-Ressource (XXIII, 548 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die deutsche Hausindustrie
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Begriff und Einteilung der Hausindustrie
  • Zweites Kapitel. Die Entstehung der Hausindustrie
  • Drittes Kapitel. Umfang der Hausindustrie in Deutschland
  • Viertes Kapitel. Wirtschaftliche und soziale Zustände in er Hausindustrie
  • Fünftes Kapitel. Volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung der Hausindustrie
  • Sechstes Kapitel. Staatshilfe
  • Siebtes Kapitel. Selbsthilfe
  • Achtes Kapitel. Hilfe von aussenstehenden Kreisen
  • Index

Full text

6 
Vorwort 
Hält man nun das Stagnieren der Heimarbeiterlöhne mit dem gleichzeitigen Empor, 
fchnellen der Lebensmittelpreife zufammen, fo mag man auch die von der Reichstags 
tribüne gefallenen Äußerungen einiger bürgerlicher Abgeordneten erklärlich finden, 
daß die Reallöhne der Heimarbeiter in den letzten Jahren fogar gefunken feien. 
Diefe betrübende Erfcheinung kann nun nicht allzu großes Staunen erregen und darf 
auch nicht als Negation des Fortfehritts in der Heimarbeiterfache überhaupt an- 
gefehen werden. Die öffentliche Meinung, die fich zugunften der Heimarbeiter gewendet 
hat, kann nicht mit einem Schlage höhere Löhne fchaffen. Die Gefetzgebung, von der 
man bei dem Verfagen anderer Faktoren in erfter Linie viel erwartet, arbeitet langfam, 
doppelt langfam in einer fo fchwierigen Materie. Das Hausarbeitgefetz, das mit dem 
1. April 1912 in Kraft getreten ift, hat noch keine Zeit gefunden, fich ins Volksleben 
einzubürgern, gefchweige denn Früchte zu tragen. Selbfthilfe und andere private 
Reformarbeit haben auf begrenzten Gebieten unftreitige Erfolge errungen, aber an die 
träge Maffe kommen fie fchwer heran. Wir ftehen im Anfang eines langfam und 
fchwierig zu bewirkenden Fortfehritts. Der Boden, in den hoffnungsfreudig die Saat 
eingefenkt wurde, war hart und ungepflegt feit langer Zeit; da darf man in den erften 
Jahren noch keine Ernte erwarten. Diejenigen aber, die fich zur Reform des in Theorie 
und Praxis fchwierigen Hausinduftrieproblems zufammengefunden haben, füllen durch 
die gegenwärtige Lage der Dinge fich angefpornt fühlen zu zähem Fefthalten am 
Ziel und unverdroffener Weiterarbeit. 
Auch diefe Schrift foll ihr Teil beitragen zu diefer Arbeit, vor allem in dem Sinne, 
daß eine vertiefte Kenntnis der Hausinduftrie als Ganzes und ihrer Stellung im Leben 
des Volkes in weitere als bloß fachmännifche Kreife gelange und eine breitere Bafis 
fchaffe für eine fyftematifche Sanierung der Zuftände. Während die meiften wiffen- 
fchaftlichen Werke über dies Thema geographifch oder gewerblich abgegrenzte Spezial 
gebiete durchforfchen, wird hier die Hausinduftrie als Ganzes behandelt und das 
Typifche aus allen Erfcheinungsformen herausgegriffen. Freilich konnte diefer Ver- 
fuch nur unvollkommen gelingen. Denn gerade in der Hausinduftrie, die fich den ver- 
fchiedenften Verhältniffen im gewerblichen und volkswirtschaftlichen Leben anzu 
paffen wußte, weifen die einzelnen Zweige außerordentliche Verfchiedenheiten hin- 
fichtlich der Organifation der Arbeit, der fozialen Verhältniffe und der Geftaltungs- 
tendenzen auf. Auch in dem praktifchen Teil der Schrift (Kapitel VI—VIII) wurde 
— trotz ähnlicher Schwierigkeiten das Hauptgewicht auf die allgemeinen Richt 
linien gelegt, die für eine praktifche Detailarbeit überall maßgebend fein müffen. 
Wenn dem Verfaffer auch bei der erften Auflage dieffelbe Abficht vorfchwebte, 
fo ift die Schrift doch um mehr als das Doppelte erweitert und in verfchiedenen Ab- 
fchnitten völlig umgearbeitet. Die Theorie der Hausinduftrie habe ich in manchen 
Punkten, den Winken einer wohlwollenden fachlichen Kritik zur erften Auflage 
folgend, etwas gründlicher und ausführlicher behandelt. Befonders in dem praktifchen 
Teil erwies fich eine Änderung in mehrfacher Hinficht als notwendig. Verfchiedenes, 
was vor einigen Jahren noch unter dem Gefichtspunkte einer lex ferenda erörtert 
wurde, ift inzwifchen zur lex lata geworden. Andere Reformvorfchläge haben teils 
im Leben, teils in der Idee feftere Geftalt gewonnen und verdienten deshalb eine ein 
gehendere Befprechung. 
Was mir das Bewußtfein gibt, nicht ganz vergebens zu arbeiten, ift das Vertrauen
	        

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Die Deutsche Hausindustrie. Volksvereins-Verlag GmbH., 1913.
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