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Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

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Bibliographic data

fullscreen: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Monograph

Identifikator:
173521986X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-110176
Document type:
Monograph
Title:
Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
Year of publication:
1926
Scope:
55 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Beteiligung des Reichs und der Rückversicherer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches
  • Title page
  • I. Wesen, Gegenstand und Umfang der Versicherung
  • II. Beteiligung des Reichs und der Rückversicherer
  • III. Verwaltungs- und Kontrollorgane
  • IV. Abschluß des Versicherungsvertrages
  • V. Prämie
  • VI. Verhalten im Schadensfalle
  • VII. Zahlung im Schadensfalle
  • VIII. Verfahren in Streitfällen
  • Wortverzeichnis
  • Contents

Full text

Erweiterung der Versicherungsmöglichkeiten denken können. In 
jedem Falle wird aber auf ein angemessenes Verhältnis zwischen den 
bereitstehenden Deckungsmitteln und den zu übernehmenden Risiken 
auf das ernsteste Bedacht genommen werden müssen. 
VERWALTUNGS- UND KONTROLL:ORGANE: 
Exportindustrie, Exporthandel und Banken haben schon an den 
Vorverhandlungen im Reichswirtschaftsministerium, die der Einz 
richtung der Exportkreditversicherungsstelle vorausgingen, maßgeb- 
lichen Anteil gehabt und dabei in wesentlichen Punkten auf die Ger 
staltung des Plans Einfluß genommen. Sollte der Versicherungsschutz 
in jeder Hinsicht den Bedürfnissen der Wirtschaft angepaßt werden, 
so mußte von vornherein die Gewähr dafür geschaffen werden, daß 
ihre berufenen Vertreter in dauerndem und lebendigem Zusammen: 
hang mit der Einrichtung verbleiben. Selbstverständlich mußte sich 
die Reichsregierung als Geldgeberin einen gewissen Einfluß vorbe- 
halten; auch bei ihr herrschte aber von vornherein der Gedanke vor, 
daß das Unternehmen nur dann zu dem gewünschten wirtschaftlichen 
Erfolge führen könne, wenn es von jedem engherzigen Bürokratismus 
und jedem fiskalischen Formalismus freigehalten würde; es ist daher 
im wesentlichen nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufge- 
zogen worden. Die eigentliche Geschäftsführung liegt in der Haupt: 
sache in den Händen der beiden Versicherungsgesellschaften, die ihre 
gesamte Innen: und Außenorganisation für diese Zwecke zur Verz 
fügung stellen. Einzelne besonders schwerwiegende Entscheidungen 
und Kontrollrechte sind zwei für diese Zwecke gebildeten Gremien 
(Kommission und Ausschuß) übertragen worden, in denen die Ver: 
treter der Wirtschaft überwiegen. Vor allem ist bei der ge: 
samten Einrichtung auf eine möglichst schnelle und reibungslose 
Abwicklung der Geschäfte Bedacht genommen worden. 
Als oberstes Organ ist von der Reichsregierung eine Kommis-z 
sion einberufen worden, die sich aus Regierungsvertretern sowie aus 
Delegierten der beteiligten Versicherungs: und Rückversicherungs- 
gesellschaften, der Industrie, des Handels und der Banken zusammen: 
setzt. Ihr gehören Vertreter des Reichsverbandes der Deutschen 
Industrie, des Industrie und Handelstags, des Zentralverbands des 
deutschen Großhandels und des Reichsverbands für Ein: und Aus: 
fuhrhandel an. Vom Präsidium des Reichsverbandes der Deutschen 
Industrie sind die Herren Direktor Kraemer und Direktor Schweizer 
und seitens des Vorstandes Herr Direktor Nortmann in ihr tätig. Der 
Kommission liegt die Aufstellung der Richtlinien für die Durch: 
führung der Exportkreditversicherung sowie die Überwachung ihrer 
Innehaltung ob. Dementsprechend hat sie sich bereits mit der 
Fassung der den Versicherungsverträgen zu Grunde zu legenden 
IN 
16
	        

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Der Salzhandel, Die Salinen Und Salzbergwerke Württembergs Im 19. Jahrhundert. Druck von H. Laupp jr., 1912.
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