Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Monograph

Identifikator:
173521986X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-110176
Document type:
Monograph
Title:
Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Selbstverlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie
Year of publication:
1926
Scope:
55 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
IV. Abschluß des Versicherungsvertrages
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches
  • Title page
  • I. Wesen, Gegenstand und Umfang der Versicherung
  • II. Beteiligung des Reichs und der Rückversicherer
  • III. Verwaltungs- und Kontrollorgane
  • IV. Abschluß des Versicherungsvertrages
  • V. Prämie
  • VI. Verhalten im Schadensfalle
  • VII. Zahlung im Schadensfalle
  • VIII. Verfahren in Streitfällen
  • Wortverzeichnis
  • Contents

Full text

Versicherungsgesellschaft dadurch die Gewißheit erlangt, daß ihr bei 
der Durchführung des Versicherungsvertrages das Reich mit dem 
10 Millionen-Fonds und die Rückversicherer zur Seite stehen; sie 
wird nunmehr, wenn ihr die vom Ausschusse beschlossenen Be- 
dingungen zusagen, den Versicherungsvertrag mit dem Antragsteller 
abschließen. Sogleich nach dem Vertragsabschluß stellt sie auf 
Wunsch des Versicherungsnehmers auch das Deckungsschreiben für 
den Geldgeber aus*). Dies gilt sowohl beim Verkauf der Ausfuhr- 
firmen gegen Tratte wie beim Verkauf unter der Bedingung „Kasse 
gegen Dokumente“. Im letzten Falle beginnt die Haftung des Ver- 
sicherers mit der Absendung der Ware; im übrigen finden die beim 
Verkauf gegen Tratte gegebenen Bestimmungen sinngemäß An- 
wendung. Insbesondere kann ein Dokumentengeschäft später, z. B. 
wenn der ausländische Schuldner nicht in bar, sondern mit einem 
Akzept zahlen will, in ein Trattengeschäft umgewandelt werden, es 
sei denn, daß gewichtige Gründe in der Person des ausländischen 
Kunden vorhanden sind, die dies als unzuträglich erscheinen lassen. 
Die Entscheidung hierüber steht dem Ausschuß zu. 
Den Ausfuhrfirmen ist dringend zu raten, sich wegen etwa ges 
wünschter Verlängerung des Versicherungsvertrages bis zu 12 Mo- 
naten oder auch über diesen Zeitpunkt hinaus stets frühzeitig mit 
der Versicherungsgesellschaft ins Benehmen zu setzen. 
Nach 8 1 der‘ „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“ ist die 
Versicherungsgesellschaft verpflichtet, den Versicherungsvertrag über 
den ursprünglich vereinbarten Termin hinaus bis zur Dauer von ins- 
gesamt 12 Monaten vom Tage der Warenabsendung ab gegen Zah- 
lung der Prolongationsprämie zu verlängern, es sei denn, daß ein 
früheres Vorgehen gegen den ausländischen Schuldner aus wichtigen 
Gründen geboten ist. Der Versicherungsnehmer erhält durch diese 
Bestimmung die Möglichkeit, ohne den Versicherungsschutz zu ver- 
lieren, seinem Schuldner zunächst noch Stundung zu gewähren, bevor 
er gegen ihn mit Protest oder Klage vorgeht. Er wird sich zu einem 
solchen Entgegenkommen in der Regel aber nur dann bereit finden 
können, wenn auch ihm von der diskontierenden Bank entsprechend 
lange Kredite gewährt werden. Hierfür wird gerade der Abschluß 
der Kreditversicherung, die die Bank auch während der Verlänge- 
rung des Kredites schützt, von Bedeutung sein. Es wird sich emp: 
fehlen, gleich nach dem Abschluß des Versicherungsvertrages mit der 
Bank entsprechende Vereinbarungen zu treffen. 
Artund Umfang der Versicherung bestimmt sich nach dem 
Inhalt des Versicherungsantrages, des Versicherungsscheines und der 
vereinbarten Versicherungsbedingungen. Sind Bedingungen verein: 
bart., die von dem Inhalt der in der Anlage S, 34/39 abgedruckten Allge: 
*) Die Ausstellung des Deckungsschreibens stellt nach dem Wortlaut der 
Allgemeinen Versicherungsbedingungen ($& 9) den allein vorgesehenen Beleg 
für die Abtretung der Ansprüche dar, die der Ausfuhrfirma aus dem Ver: 
sicherungsvertrage zustehen. Diese Tea können in jedem Falle nur 
mit Zustimmung der Versicherungs-Gesellschaft abgetreten werden. 
21
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Exportkreditversicherung Mit Unterstützung Des Reiches. Selbstverlag des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.