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Grundteilungsgesetz

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Bibliographic data

fullscreen: Grundteilungsgesetz

Monograph

Identifikator:
1738045803
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-113913
Document type:
Monograph
Title:
Grundteilungsgesetz
Place of publication:
[Berlin]
Year of publication:
1914
Scope:
getr. Pag
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundteilungsgesetz
  • Title page
  • Contents
  • Nr 035 A / Grundteilungsgesetz / Vorläufig festgestellter Bericht
  • Nr 035 B / Grundteilungsgesetz / Zusammenstellung
  • Nr 035 C / Grundteilungsgesetz / In der Kommission gestellte Anträge
  • Nr 035 D / Grundteilungsgesetz

Full text

Nr 035 A 
anlaßt, daß in erster Linie mit dem Kreise Neuhaldensleben 
verhandelt werden sollte, ob er sich nicht in diesem Falle 
der Vesiedlung annehmen wollte. Das sei an dem Preise 
gescheitert; darauf habe die Eigene Scholle das Obiekt 
erworben und es zu besiedeln gesucht. 
Er möchte nun der Eigenen Scholle keinen besonderen 
Vorwurf daraus machen, daß sie sich unter diesen sehr 
schwierigen Verhältnissen nicht darauf beschränkt habe, 
größere Bauernstellen zu bilden, sondern auch für kleinere 
Stellen gesorgt habe. Er gebe aber zu, daß Ummendorf 
einer der Fälle sei, in denen man geteilter Meinung sein 
könne. 
Aber er: könne nur nochmals versichern: diejenigen, 
die damals den Verhältnissen näher gestanden hätten, 
und vor allem die Provinzialbehörden hätten ganz be- 
sonderen Wert darauf gelegt, daß Krummendorf der 
Vesiedlung erschlossen würde; und man habe besonders 
auch den Umstand geltend gemacht, daß die Arbeiter, 
denen man eine feste Stelle und Eigentum zuweisen 
könne, den Versuchungen weniger unterlägen, denen die 
übrige wandernde Arbeiterschast ausgesetzt sei. Ob sich 
das in diesem Falle bewähren werde. könne ersst die Zu- 
kunft lehren. 
Der fünste Redner wies nochmals darauf hin, 
daß die Kernfrage für das Vorgehen gegen die Güter- 
händler und die Einführung einer Genehmigungspflicht 
doch immer die bleiben müsse, daß durch das Bestehen 
der Güterhändler unbedingt eine gang erhebliche Ver- 
teuerung des Grund und Bodens und vor allem damit 
auch eine verminderte Leistungsfähigkeit der Parzellen- 
erwerber herbeigeführt werde, die allein einen Grund 
abgeben müsse, diesen Nachteil zu beseitigen. Man könne 
"t. ito:1; ob ern. izle §irtührutg. per Eurchstarns 
wenn die Güterhändler sich vom Handel zurückzögen, daß 
damit die Nachfrage nach Grundstücken nachlasse und ein 
Preissturz eintrete. Der Minister habe schon früher sehr 
zutreffend ausgeführt, daß die Faktoren, die für die Preis- 
bildung im Grundstücksverkehr maßgebend seien, nach wie 
vor bestehen bleiben würden; und wenn die Preissteigerung 
zurückgehe, die darauf beruhe, daß die Händler eben in- 
folge der Verwertung des bisherigen ganzen Besitzes und 
infolge der Parzellierungen in Kleinbesit, der ja immer 
höhere Preise erziele, einen höheren Preis anlegen könnten, 
so könne man das als einen Schaden nicht ansehen. 
Wenn von einer Seite die Befürchtung ausgesprochen 
werde, daß durch die Zurückdrängung oder Ausschaltung 
der Güterhändler die Preise sinken würden, dann sei es 
ihm eigentlich überraschend, daß die Herren, die diese 
Befürchtung hegten, nun die Organisationen wie die 
gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften auch noch aus- 
schalten wollten, insofern sie auch diese der Genehmigungs- 
pflicht unterwerfen wollten. Wenn es nun vielleicht auch 
richtig sei, daß Fehler bei den Siedlungsgesellschaften 
vorgekommen seien, so habe der Minister ja schon aus- 
geführt, daß die Staatsaufsicht eine gewisse Garantie 
gebe und dann auch der Widerruf, der hier möglich sei. 
Aber diese Fehler könnten doch nicht so schwerwiegend 
sein, um jetzt, wo man befürchte, daß durch Wegfall der 
Güterhändler der Gütermarkt und die Preise gedrückt 
würden, diese Organisationen, die sich doch_im großen 
und ganzen bewährt hätten, nun mit einem Schlage auch 
durch die Genehmigungspflicht einzuengen. Dieser Grund 
müsse doch ausschlaggebender sein, den Preissturz gerade 
zu verhindern. Je mehr diese Siedlungsgesellschaften 
ausgebaut würden, desto eher seien sie in der Lage, die 
Tätigkeit der Güterhändler aufzunehmen, und zwar wirt- 
schaftlich richtiger, als es von den Güterhändlern ge- 
schehen sei. 
7 1
	        

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