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Das Hotel- und Gastgewerbe

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Bibliographic data

fullscreen: Das Hotel- und Gastgewerbe

Monograph

Identifikator:
1740343360
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-116014
Document type:
Monograph
Author:
Cahn, Ernst http://d-nb.info/gnd/116401265
Title:
Das Recht der deutschen Sozialversicherung nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung
Edition:
[2. Auflage]
Place of publication:
Berlin-Lichterfelde
Publisher:
Troschel
Year of publication:
1926
Scope:
201 S.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Abschnitt / Einleitung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Das Hotel- und Gastgewerbe
  • Title page
  • Contents
  • 1. Auftakt
  • 2. Der Wert zielbewußter Propaganda
  • 3. Was bezweckt die Reklame?
  • 4. Vom Wert der Zeitungsreklame
  • 5. Welche Zeitungen und Zeitschriften wähle ich für meine Propaganda?
  • 6. Die technische Gestaltung des Inserats
  • 7. Die Anzeige im Restaurantbetrieb
  • 8. Der Reim in der Reklame
  • 9. Die Zeitstrophe in der Reklame
  • 10. Vorsicht! Der Setzkasten ist oft des Inserenten Feind
  • 11. Groteske Reklame durch orthographische Schnitzer
  • 12. Dauerwerbung durch das Kennzeichen
  • 13. Gemeinschaftsreklame der Hotels mit dem Kurort
  • 14. Kombinierte Anzeigereklame
  • 15. Ausnützung technischer Betriebseinrichtungen und die Reklame dafür
  • 16. Kollektivpropaganda durch korporative Vereinsreklame
  • 17. Die Anzeige auf dem gastgewerblichen Arbeitsmarkt
  • 18. Der Inserent und der Zeitungsverleger
  • 19. Der "Blickfang"
  • 20. Propagandawinke für ein ungenügend besuchtes Hotel
  • 21. Der illustrierte Faltprospekt
  • 22. Der Wert guter und die Schädlichkeit schlechter Werbeschriften
  • 23. "Unzweckmäßige" und "richtige" Formate der Werbeschriften
  • 24. Die illustrierte Werbebroschüre
  • 25. Unzweckmäßige Werbebroschüren privater Verleger
  • 26. Aparte, nicht schablonenhafte Werbemittel
  • 27. Eine nicht alltägliche Broschüre
  • 28. Hotelbroschüren für Autotouren und Schlittenfahrten
  • 29.Feuilletonistische Werbung für einen Kurort und ein Kur-Hotel
  • 30. Feuilletonistische Werbung für ein Großstadthotel
  • 31. Feuilletonistische Werbung für ein mondänes Gesellschafts-Etablissement
  • 32. Groteske Werbung für ein hypermodernes Hotel
  • 33. Die Kofferetikette als reisender Propagandist
  • 34. Die Kofferetikette und das Abziehplakat
  • 35. Die heitere oder satirische Episode in der Kurortwerbung
  • 36. Ausnützung der Gelegenheiten
  • 37. Propaganda durch Mediziner
  • 38. Studienreise der Ärzte
  • 39. Wissenschaftliche Studienreisen
  • 40. Erholungsreisen und Reisestipendien als Belohnung
  • 41. Ferien für Jugendliche
  • 42. Wie und wann wirkt und wirbt das Plakat?
  • 43. Anregungen und praktische Beispiele für Preisausschreiben und Wettbewerbe
  • 44. Die Preiskonkurrenzen beim Sommersport
  • 45. Die Preiskonkurrenzen beimWintersport
  • 46. Verhängnisvolle Wettbewerbe und Preisausschreiben
  • 47. Wissenschaftliche Sportwochen oder Sporttage
  • 48. Die Mitarbeit der Schriftsteller und Journalisten
  • 49. Journalistische Studienfahrten
  • 50. Vaterländische Werbemethoden
  • 51. Gefährliche Indiskretionen bei der Werbung
  • 52. Briefpapier als Werbehelfer
  • 53. Der Briefumschlag als Werber
  • 54. Die Propagandawirkung des Namens
  • 55. Ein internationales Wert-Kennzeichen für Hotels
  • 56. Wie fessele ich meine Gäste?
  • 57. Die Werbung für das eigene Hotel-Restaurant
  • 58. Die Schlüssel-, beziehungsweise Zimmerkarte als Werber
  • 59. Ein kleiner, aber fleißiger Propagandist: die Ansichtskarte
  • 60. Der Sprechbrief
  • 61. Gästewerbung durch Briefe
  • 62. Der Auslands-Werbebrief
  • 63. Propagandamöglichkeiten
  • 64. Stadtwappen und Reklame
  • 65. Wann "empfiehlt" sich die Empfehlungskarte?
  • 66. Die Farbe in der Reklame
  • 67. Das gute Lichtbild als Propagandahelfer
  • 68. Wichtige Kleinigkeiten im gepflegten Hotelzimmer sind ausgezeichnete Werbehelfer
  • 69. Werbeprogramm eines großen internationalen Kurortes und Sportplatzes
  • 70. Arbeitsprogramm eines Kurort-Werbefachmannes
  • 71. Der Kurdirektor
  • 72. Fremdenverkehrsvereine
  • 73. Das Kaffeehaus in seiner Heimat
  • 74. Der Wert persönlicher Beziehungen
  • 75. Wie sorge ich für mein und ein gutes Andenken?
  • 76. Die Propaganda im Ausland
  • 77. Bilder, die in Amerika gefallen und werbend wirken
  • 78. Vom Wohltun
  • 79. Die Modenschau im mondänen Hotel
  • 80. Der Propagandawert von Kongressen und Ausstellungen
  • 81. Der Ruhetag der Frauen
  • 82. Die Werbeaktion "Der aufmerksame Ehemann"
  • 83. Das "Wochenende" und seine Organisierung
  • 84. Nach dem Theater. - Nach der Abendunterhaltung
  • 85. Eine kleine Werbekampagne anläßlich eines besonderen Ereignisses
  • 86. Der Rundfunk als Werber
  • 87. Propaganda durch den Film
  • 88. Proteste gegen Filmreklame im Theater
  • 89. Reklame durch Licht
  • 90. Die Reklame an der Landstraße
  • 91. Die negative Reklame
  • 92. Der geschulte Reklamefachmann
  • 93. Die Anzeigenzentrale des Reichsverbandes der Deutschen Hotels, Restaurants und verwandter Betriebe E. V.
  • 94. Die Reichszentrale für Deutsche Verkehrswerbung
  • 95. Die Fremdenverkehrskommission der Bundesländer Wien und Niederösterreich
  • 96. Die Schweizer Verkehrszentrale
  • 97. Die italienische U-N-I-T-I
  • 98. Die italienische ENIT
  • 99. Der Verband Deutscher Reklamefachleute E. V.
  • 100. Die Tätigkeit der Annoncenexpeditionen
  • 101. Schutz vor zudringlichen Anzeigenwerbern und zweifelhaften Reklameunternehmungen
  • 102. Tricks wilder Adreßbuchunternehmer
  • 103. Versand der Werbeschriften
  • 104. Erfolgskontrolle der Propagandamaßnahmen
  • 105. Reisebureaus sowie Hotel- und Fremdenverkehrs-Werbung
  • 106. Adressen von Reise- und Verkehrsbureaus
  • 107. Adressen von Konsulaten
  • 108. Ausklang

Full text

40 
rufen durch die außerordentlich entwickelte Konkurrenzfähigkeit der schweizerifchen 
Salinen, so gelang es der Württembergischen Regierung in den 60er Jahren 
des vorigen Jahrhunderts dennoch, nicht nur einen Teil der alten Salzverträge 
zu erneuern, sondern auch einzelne von dem Württembergischen Salzbezug abge 
kommene Kantone für den Abschluß ganz neuer Verträge zu gewinnen. Welchen 
Umfang dieses Vertragsverhältnis mit der Schweiz um die genannte Zeit hatte, 
ist aus nachfolgender Uebersicht zu entnehmen *). 
Kanton. Jährliche Salzlieferung. 
Vertragsdauer. 
Zürich 
40 000 Ztr. 
mit 
Obligo 
31. Dez. 1865 
10 000 „ 
ohne 
„ 
„ 
St. Gallen 
11 700 „ 
mit 
„ 
31. Dez. 1863 
„ 
5 200 „ 
ohne 
„ 
„ 
Thurgau 
6175 „ 
mit 
„ 
31. Dez. 1865 
„ 
1 300 „ 
ohne 
„ 
Schwyz 
3 575 „ 
mit 
„ 
31. Dez. 1864 
„ 
1 950 „ 
ohne 
„ 
„ 
Glarus 
3 250 „ 
mit 
„ 
31. Dez. 1864 
650 „ 
ohne 
„ 
Zug 
2 275 „ 
mit 
„ 
31. Dez. 1763 
« 
1 300 „ 
ohne 
" 
Der Gesamtmenge nach ergaben sich jährlich 66 975 Ztr. Salz mit Obligo 
und 20400 Ztr. Salz ohne Obligo für die Schweiz, eine Liefermenge, die im 
merhin als ein beachtenswerter Wirtschastsfaktor für die Württembergischen Sali 
nen anzusehen war. Die praktische Erledigung dieser schweizerischen Lieferungs 
verträge war allein und ausschließlich der Saline „Wilhelmshall" übertragen, 
die sich aus den beiden Einzelsalinen zu Schwenningen und zu Rottenmünster 
zusammensetzte. Ende der 1860er Jahre begann jedoch der württembergische 
Salzhandel mit der Schweiz jede größere Bedeutung zu verlieren. Die alten, 
anfangs nur im kleinen Umfange betriebenen schweizerischen Salinen, wie die 
Salinen zu Bese im Kanton Waadt oder die Saline Schweizerhalle im Kanton 
Basel-Land, waren wirtschaftlich emporgekommen und traten nun mit dem würt- 
tembergischen Salz in einen starken Wettbewerb, dessen Ausgang nicht zweifelhaft 
sein konnte. Die zwei wirtschaftlich so wichtigen Faktoren Zoll und Fracht ent 
schieden bald zugunsten der schweizerischen Salinen, sodaß das württembergische 
Salz mehr und mehr von dem schweizerischen Markt verdrängt wurde. Auch in 
der Gegenwart ist hier keine Aenderung eingetreten. 
Haben wir im Vorstehenden hauptsächlich den äußeren Salzhandel Würt 
tembergs mit Bayern und der Schweiz zur Darstellung gebracht, so kommen wir 
nunmehr zur Erörterung der Organisation des eigentlichen w ü r t t e m b e r g i- 
s ch e n Salzhandels in neuerer Zeit. 
Der Handel mit Viehsalz fand in Württemberg durch die „Verfügung, den 
Verkauf des Vieh-Salzes betreffend" vom 26. März 1824 seine erste gesetzliche 
Regelung ä ). Zweck und Gegenstand dieser durch ein höchstes Dekret vom 7. März 
1824 eingeleiteten Verfügung war, die Viehzucht des Landes durch eine erleich 
terte Abgabe von Viehsalz zu heben, wobei man insbesondere an entfernter lie 
gende Gegenden des Königreichs dachte, wo sich die Landwirtschaft bis dahin 
1) Verhandlungen d. württ. Kammer d. Abg., Jahr 1862. II. Beilag. Bd. 
Seite 1474. 
2) Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze 1848. Tübingen. Band 16. II. Ab 
teilung, S. 487/8.
	        

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The Work of the Stock Exchange. The Ronald Press Company, 1930.
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