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Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

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Bibliographic data

Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
1690625112
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-103086
Document type:
Monograph
Title:
Amerikareise deutscher Gewerkschaftsführer
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verl.-Ges. des Allg. Dt. Gewerkschaftsbundes
Year of publication:
1926
Scope:
256 S., [1] Bl.
Ill., Kt., Graph. Darst.
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
I. Kapitel. Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

280 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
treffen, werden noch fünf Vertreter der Landwirtschaft und der 
landwirtschaftlichen Nebengewerbe, für die den Handel mit Metallen 
betreffenden Angelegenheiten zwei Vertreter der Industrie zugewählt. 
Alljährlich wählen der Börsevorstand und seine Abteilungen aus ihrer 
Mitte je einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende, 
Sohin‘ gliedert sich die Börse zu Berlin in die Abteilungen 
Wertpapierbörse, Produktenbörse und Metallbörse; außerdem ist 
in den Börseräumen der Verkehr in kaufmännischen Hilfsleistungen 
(Versicherungs-, Fracht-, Lagereigeschäft u. dgl.) gestattet. Zum 
Börsebesuche mit der Befugnis zur Teilnahme am Börsehandel 
werden vom Börsevorstande geeignete, volljährige Personen, die 
als Einzelkaufleute, persönlich haftende Gesellschafter einer offenen 
oder Kommanditgesellschaft oder gesetzliche Vertreter einer juri- 
stischen Person in das Handels- oder Genossenschaftsregister einge- 
tragen sind, oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Der 
Antrag auf Zulassung bedarf der Unterstützung durch drei Gewährs- 
männer, die seit mindestens drei Jahren Börsebesucher sind, und 
ist durch Aushang in den Börsesälen während acht Börsetagen 
bekannt zu machen. Die Ablehnung von Zulassungsanträgen erfolgt 
ohne Angabe von Gründen. Für die Aufrechthaltung der Ordnung 
sorgt der Börsevorstand, der Geldstrafen verhängen oder auf Aus- 
schließung bis zu einem Jahre erkennen kann. 
Die amtlichen Preise und Kurse werden namens des Börse- 
vorstandes durch ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Börse- 
Vorstandes festgestellt. Bei der Preisfeststellung für landwirtschaft- 
liche Produkte sind auch mindestens zwei Vertreter der Landwirt- 
schaft oder der landwirtschaftlichen Nebengewerbe zur Mitwirkung 
zu berufen. Die Kursfestsetzung erfolgt auf Grund der von den 
Kursmaklern gegebenen Aufklärungen und der sonstigen Wahrneh- 
mungen durch die bestimmten Mitglieder des Börsevorstandes. 
An der Berliner Wertpapierbörse werden Kassageschäfte 
und Zeitgeschäfte unterschieden ?). Kassageschäfte sind in der Regel 
am nächstfolgenden Börsetag vormittags zu erfüllen. Zeitgeschäfte 
sind zumeist Fixgeschäfte per ultimo; es kann aber auch per medio 
oder ger Erscheinen gehandelt werden ; als Aufgabe kann nur eine 
an der Börse vertretene Firma, die Mitglied des Liquidationsvereines 
für Zeitgeschäfte an der Berliner Wertpapierbörse ist, benannt 
werden 10), 
9) Die Zeitgeschäfte sind am 1. Oktober 1925 wieder aufgenommen 
worden. 
10) Zeitgeschäfte können auch mit dem Zusatz „täglich“ (bei Käufen) 
oder „auf Ankündigung“ (bei Verkäufen) abgeschlossen werden. Bei „täglich“ 
hat der Käufer, „auf Ankündigung‘ der Verkäufer das Recht der Kündigung, 
wobei der folgende Börsetag als Erfüllungstag gilt.
	        

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Die Technik Des Wirtschaftlichen Verkehrs. Manz, 1927.
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