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Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Bibliographic data

fullscreen: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

Monograph

Identifikator:
1741404126
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-119912
Document type:
Monograph
Title:
W. & A. K. Johnston's commercial & economic atlas of the world
Place of publication:
Edinburgh
Publisher:
W. & A. K. Johnston, Limited
Year of publication:
1926
Scope:
32 Seiten
Digitisation:
2021
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
North America
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Einführung in die Kriegswirtschaftslehre
  • I. Die Kriegswirtschaftslehre als Sonderdisziplin
  • II. Verschiedenartigkeit der Kriegswirkung
  • III. Das Problem der Reserven
  • IV. Arten der kriegswirtschaftlichen Bedarfsdeckung
  • V. Aufgaben und Wesen des Geldes
  • VI. Beschaffung von Zeichengeld
  • Beschaffung von Weltgeld
  • VIII. Organisation der unmittelbaren Realienbeschaffung
  • IX. Sicherung des Realienbedarfes für den Kriegsfall
  • X. Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Geld und Kredit
  • IX. [i. e. XI.] Rückwirkungen des Krieges und der Rüstungen auf Produktion und Handel
  • XII. Der Kriegserfolg
  • Schlußbemerkungen

Full text

44 
Pflicht der Großgrundbesitzer ansehn, daß ein 
Teil der Bodenfläche an die bodenlose Agrar 
bevölkerung abgegeben werde. Wir sehen denn 
auch in Rumänien die Bodenreform auf dem 
Marsche, ebenso in England, wo bekanntlich Lloyd 
George für sie eintritt. Wenn solche Ideen in 
Friedenszeiten einen großen Einfluß ausüben, um 
wie viel mehr in Kriegszeiten, wenn der eine 
kriegführende Teil durch Versprechungen hin 
sichtlich zukünftiger Parzellierungen einen Teil 
der gegnerischen Bevölkerung auf seine Seite zu 
bringen vermag, sowie man die eigenen Leute 
durch Versprechungen anzuspornen vermag. Es 
wurde in der letzten Zeit immer schwerer Kriegs 
begeisterung zu erregen, weil der Kriegsgewinn 
für breite Massen nicht unmittelbar genug zutage 
trat. Am offenbarsten war meist nur, daß die 
Lieferanten von Kanonen und anderem Kriegs 
material riesige Gewinne einstreichen konnten. 
Wenn man wieder, wie ehedem Bauernhufen an 
die Sieger verteilt, wird der Einzelne, ähnlich wie 
in alten Zeiten, aus patriotischen und egoistischen 
Gründen in den Kampf ziehen. Manche öster 
reichische und ungarische Politiker weisen darauf 
hin, wie wichtig für Oesterreich-Ungarn die 
Lösung der Agrarfrage sei, in Bosnien vor allem 
jene der Kmetenfrage, damit nicht eines Tages 
die Russen und Serben als Befreier der armen 
agrarischen Bevölkerung sich einen Anhang im 
eigenen Lande zu verschaffen wüßten. 
Nur nebenbei möchte ich die Zerstörungen 
erwähnen, welche der Krieg zur Folge haben kann. 
Sie bleiben meist in engen Grenzen und pflegen 
sich auf einen relativ engen Bereich zu beschrän 
ken. Zerstörte Häuser und Fabriken pflegen bald 
wieder neu zu erstehen. Nur wenn ein Land be 
reits im Niedergang begriffen ist, können solche 
Zerstörungen dauernde Lähmungen im Gefolge 
haben. 
3. Einfluß auf den Warenabsatz. 
Durch Kriegserfolge oder entsprechende mili 
tärische Pressionen kann man aber auch den 
Warenabsatz fördern. Ein überaus krasses Bei 
spiel, ist der im XIX. Jahrhundert geführte Opium 
krieg. Einer der chinesischen Kaiser sah ein, daß 
sein. Volk unter dem Opiumgenuß zugrunde gehe. 
Opium wirkt bekanntlich unvergleichlich zerstören 
der als Alkohol. Er verbot also den Opiumimport. 
Dadurch wurden vor allem englische Kaufleute 
betroffen, die das Opium aus Indien importierten. 
Es wurde nun das Gesetz umgangen und Opium 
eingeschmuggelt. Dies veranlaßte die chinesische 
Regierung zu einem energischen Schritt. Es wurde 
gegen die Schmuggler eingeschritten und eine 
größere Quantität Opium ins Meer geworfen. 
Die Engländer intervenierten zugunsten der 
Schmuggler. Es kam zu einem Notenwechsel. Das 
Ergebnis war ein Krieg, in welchem die Engländer 
nicht nur Schadenersatz für die Schmuggler er 
langten, sondern auch die Opiumeinfuhr durch 
setzten. Es gab damals zahlreiche englische Poli 
tiker, welche in diesem Kriegserfolg eine unerhörte 
Verletzung jeglicher Moral erblickten. Wurde doch 
eine um dasWohl des Volkes besorgte Regierung 
gezwungen, die Verseuchung desselben durch ein 
gefährliches Gift zuzugestehen. 
Aber ein Staat kann seine Macht noch weiter 
ausnützen, indem er von einem anderen Staate 
z. B. geradezu verlangt, daß er bestimmte Waren 
von seinen Bürgern kaufe. Eine derartige diplo 
matische Aktion hat Oesterreich-Ungarn den 
Serben gegenüber unternommen, ln den Forde 
rungen, welche Oesterreich-Ungarn am 5. April 
1906 gegenüber Serbien geltend machte, heißt 
es: «Um zu einem billigen Ausgleich zu ge 
langen, stellt daher die österreichisch-ungarische 
Delegation folgende Forderungen fest: 
1. tunlichste Vereinfachung der Tarifsyste 
matik; 
2. sorgfältige Revision des Tariftextes . . . 
3. Vereinbarung der künftigen Zollquote . . 
4. Sicherstellung des Prinzips, daß bei staat 
lichen Lieferungen die österreichischen und un 
garischen Erzeugnisse bei Parität von Preis und 
Qualität nicht ausgeschaltet werden. Letzteres 
hätte namentlich zu gelten, bezüglich der eben im 
Zuge befindlichen Frage der Lieferung von Ge 
schützen, sowie bezüglich der Zuwendung der 
Salzlieferungen, in welch beiden Fragen weder 
Preis noch auch Qualität zu Ungunsten der Er 
zeugnisse Oesterreich-Ungarns berufen werden 
können.» Wir sehen, wie die ersten Forderungen 
sichauf Punkte beziehen, welche in Verträgen seit 
jeher geregelt werden, Punkt 4 dagegen stellt 
eine weitgehende Einschränkung der freien Ent 
schließung dar. In der ersten Hälfte handelt es 
sich noch um Feststellung eines Lieferungsgrund 
satzes, im zweiten dagegen um Einführung eines 
Kaufzwanges. 
Die Serben waren bereit, in allen Punkten 
zuzustimmen, nur bezüglich der Anschaffung der 
Artillerie und des Artilleriematerials weigerten sie 
sich und erklärten, «durch das fachmännische Gut 
achten der Artilleriekommission gebunden zu sein». 
ln einem späteren Schreiben heißt es noch 
mals: «Die königliche Regierung behält sich 
daher das Recht vor, die Kanonen- und Muni 
tionsbestellung dann und dort zu placieren, wann 
und wo dies die Staatsinteressen erfordern.» 
Die serbische Antwortnote wies insbeson 
dere darauf hin, daß die serbische Regierung der 
österreichischen und ungarischen Industrie Liefe 
rungen im Betrage von 26 Millionen Dinars in 
Aussicht stelle, d. h. von 50 0 / o aller bevorstehen 
den Staatsbestellungen. Bekanntlich folgte ein 
Zollkrieg, in dem es Oesterreich nicht gelang, 
den Sieg über Serbien davonzutragen. Wir 
sehen, was ein Staat heutzutage überhaupt 
von einem anderen fordern kann. Wir können 
uns selbstverständlich auch Friedensverträge 
denken, in denen der eine Staat vom anderen 
bestimmte Waren zu beziehen sich verpflichtet.
	        

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Einführung in Die Kriegswirtschaftslehre. [Seidel], 1914.
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