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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

107 
b. Die Entwicklung der Einnahmen. 
Um dem Staat das budgetäre Gleichgewicht wiederzugeben, war eine sofortige und nachhaltige Ein- 
nahmesteigerung erforderlich. Nach Kriegsende handelte es sich zunächst darum, jede verfügbare Ein- 
nahmequelle zur Deckung des Staatsbedarfes heranzuziehen. Die Betriebsverwaltungen konnten, u. a. 
auch wegen der schon erwähnten Personalpolitik, diesem Zwecke nicht nutzbar gemacht werden. Sie 
erforderten vielmehr in den ersten Jahren nach Friedensschluß zur Beseitigung der Kriegsfolgen zum 
Teil erhebliche staatliche Zuschüsse, vor allem bei den Eisenbahnen wegen der starken Inanspruchnahme 
des Materials und der mangelnden Ergänzung während des Krieges. Der Staat war also in erster Linie 
auf seine Steuerquellen angewiesen. Während des Krieges war durch die Einführung verschiedener 
Sondersteuern die Besteuerung erweitert, und der Steuerdruck verschärft worden auf Kosten der Ein- 
heitlichkeit und Gleichmäßigkeit des Steuersystems. In den neuen Provinzen mußte ferner das be- 
stehende Steuersystem erst allmählich dem italienischen angeglichen werden. 
Nach dem Kriege sah man zunächst von einer durchgreifenden Reform ab, da der Wiederaufbau und 
die Umstellung der Wirtschaft in den Vordergrund des Staatsinteresses traten. Statt dessen erfolgten bei 
vielen Steuern weitere Erhöhungen ihrer im Kriege schon stark angespannten Tarife. Derartige Maß- 
nahmen konnten allein die Deckung des Finanzbedarfes nicht sicherstellen, um so mehr, als der erhöhte 
Steuerdruck eine Lockerung der Steuermoral zur Folge hatte. Dies zeigte sich besonders bei der Erb- 
schaftsteuer und der dem deutschen Reichsnotopfer nachgebildeten Vermögensabgabe. 
Infolge der Unmöglichkeit, aus den Steuern allein den Staatsbedarf zu decken, sahen sich die 
italienischen Nachkriegsregierungen genötigt, von dem Mittel der Schuldenaufnahme auch fernerhin 
Gebrauch zu machen. 
Die schwebende Schuld wurde weiter erhöht. Der Umlauf der Schatzanweisungen stieg um das Vier- 
fache und stellte sich am 30. Juni 1921 auf 19 899 Millionen Lire, um seinen Höchststand am 30. Juni 1922 
mit 25 505 Millionen Lirel) zu erreichen. Am Ende des nächsten Haushaltjahres ergab sich ein Rück- 
gang auf 24943 Millionen Lire?). Der Banknotenumlauf für Rechnung des Staates stellte sich am 
30. Juni 1921 auf 8722 Millionen Lire, ging jedoch in der Folgezeit trotz der starken Ansprüche an die 
Staatskasse langsam zurück. Er setzte sich in der Hauptsache aus den statutarisch vorgesehenen und 
einigen außerordentlichen Vorschüssen der Notenbanken an den Staat zusammen, zu einem kleinen Teil 
auch aus Noten, die die Notenbanken dem Staat zur Umwechslung des in den annektierten Gebieten 
umlaufenden österreichisch-ungarischen Geldes auf Grund eines Gesetzes vom. März 1919 zur Verfügung 
gestellt hatten. Der Abwicklung aus dem Kriege herrührender Verpflichtungen diente die sechste Kriegs- 
anleihe. Die Wiederaufbaugläubiger des Staates erhielten in der Regel an Stelle von Barleistungen 
31/„prozentige Schuldtitel (Obbligazioni delle Venezie). 
Die Schuldenpolitik fing erst 1923 an, sich von den Augenblicksforderungen der unmittelbaren Nach- 
kriegsbedürfnisse freizumachen. Dies äußerte sich bei der schwebenden Schuld durch ein Zurücktreten 
der kurz- und mittelfristigen Schatzanweisungen. So wurden im April 1923 für die fälligen drei- und 
fünfjährigen erstmalig neunjährige Schatzanweisungen ausgegeben. Dieser Typ fand auch in der Folgezeit 
für Konvertierungszwecke mehrfach Verwendung. 
Die Verminderung der kurzfristigen Schatzanweisungen wurde in der Weise beschleunigt, daß am 
30. Juni 1924 nur mehr 22 236, am 30. Juni 1925 17583 Millionen Lire in Umlauf waren. Im letzten 
Jahre erfuhr ihr Umlauf eine geringe Erhöhung auf 17832 (30. Juni 1926), ging jedoch am 30. Sep- 
tember 1926 wieder auf 16 214 Millionen Lire zurück. Der Umlauf der siebenjährigen Schatzanweisungen 
blieb konstant auf 4 Milliarden, während sich die neunjährigen am 30. Juni 1926 auf 6836. am 
30. September 1926 auf 6881 Millionen Lire vermehrten. 
In den Vordergrund der Finanzpolitik trat nunmehr auch die Reorganisation des Steuerwesens, 
Hierher gehört die Durchführung der Neuaufstellung des Katasters, die schon in den 80er Jahren begonnen, 
bisher aber, wenigstens als Ganzes, immer wieder an dem Widerstande der beteiligten Bevölkerungskreise 
gescheitert war. Diese Arbeiten wurden in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem jedenfalls vorläufigen 
Abschluß gebracht und hatten auf die Ergiebigkeit der direkten Steuern, insbesondere der Grundsteuern, 
einen sehr günstigen Einfluß, Außerdem wurde die Ausgestaltung des bisher bestehenden Ertragsteuer- 
systems durch Einführung einer Einkommensteuer, der sog. Imposta Complementare, in Angriff genommen. 
Bisher lag der Schwerpunkt der direkten Besteuerung in Italien bei den drei Ertragsteuern auf Grund 
und Boden (Imvosta Fondiaria), auf Gebäude (Immosta sui Fabhricati) und auf Erträgnisse des beweg- 
1) Nach Gazzetta Uffieiale. 
2) Nominalbetrag.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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