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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

130 
Sechstes Kapitel. 
Landesverteidigung. 
I. Allgemeine Vorbemerkung. 
Die Einteilung der Staatsausgaben nach Ausgabezwecken machte eine Unterscheidung der »Landes- 
verteidigung« im engeren Sinne von dem gesamten Rüstungsaufwand notwendig. Während hier 
unter »Rüstung« die gesamte militärische Tätigkeit eines Staates verstanden wird, gleichviel, ob es 
sich um Ausland, Kolonie oder Mutterland, um Gendarmerie, Miliz oder reguläre Wehrmacht handelt, 
umfaßt der Begriff »Landesverteidigung«, wie er der Gliederung des zugrunde gelegten Schemas der 
Staatsausgaben entspricht, nur die militärischen Maßnahmen im Mutterlande. 
Bei der Aufarbeitung der Ausgabeetats wurden deshalb die Ausgaben für die kolonialen Streitkräfte 
ausgesondert und unter »Kolonialwesen« aufgeführt, dagegon die Organisation wegen des engen Zu- 
sammenhanges mit der Wehrmacht des Mutterlandes in dem vorliegenden Kapitel behandelt. 
Die Besatzungstruppen bilden einen Teil der regulären Armee. Die Kosten der Besatzungs- 
armeen sind aber bedeutend höher, als sie sonst für die Unterhaltung dieses Teils des aktiven 
Heeres sein würden. Da eine Gliederung der Besatzungskosten nach den normalen Unter- 
haltskosten und dem besonderen Aufwand für die Besatzung nicht möglich war, mußten die Gesamt- 
kosten bei den »Ausgaben auf Grund des Krieges« verrechnet werden. In den Angaben der Heeres- 
bestände sind diese Truppen jedoch mitenthalten. Die Gendarmerien in Frankreich, Belgien 
und Italien (Carabinieri) wurden dem Gebiet der »Inneren Verwaltung« zugeordnet, obgleich sie mit 
ihren Kosten im Höeeresetat ausgewiesen sind, dem Kriegsministerium unterstehen oder auch sonst in 
verschiedener Hinsicht militärischen Charakter tragen.‘ Ausschaggebend für ihre Behandlung war der 
Gesichtspunkt, daß die Gendarmerien in Friedenszeiten Polizeidienste versehen. 
Nur bei den am Schluß dieses Kapitels befindlichen Gegenüberstellungen von Rüstungskosten und 
Wehrmachtsstärken wurden die Kolonialarmeen, die Besatzungstruppen und die Gemndarmerien mit ein- 
bezogen. 
Eine Sonderstellung nimmt die faseistische Miliz in Italien ein. Die im Etat aufgeführten Staatsauf- 
wendungen für diese Truppe wurden wegen ihres vorwiegend militärischen Charakters und Aufgabenkreises 
als Ausgaben für die Landesverteidigung angesehen; die den Kosten entsprechende Truppenstärke konnte 
nicht festgestellt werden. 
Die Polizeikräfte der verschiedenen Länder wurden wede bei den Ausgaben für die Landesver- 
teidigung noch bei den abschließenden Rüstungsvergleichen berücksichtigt. Die Tatsache, daß sie mehr 
oder weniger militärisch organisiert sind und sich vielfach aus früheren Militärs rekrutieren, genügt nicht, 
um ihnen bei ihrem völlig andersartigen Aufgabenkreise militärischen Charakter beizulegen. Sie werden 
bei der »Inneren Verwaltung« (Dritter Teil, Drittes Kapitel, S. 113 If.) behandelt. Ebenso werden die Grenz- 
zollbeamten trotz ihrer vielfach militärischen Organisation, wie besonders bei den Finanzieri in Italien, 
lediglich unter »Finanzverwaltung« (Dritter Teil, Siebentes Kapitel, S. 209 ff.) aufgeführt. 
Außer den militärischen Streitkräften dienen der Landesverteidigung mittelbar sehr viele Maßnahmen 
der Gesetzgebung und Verwaltung, aus denen dieser Nebenzweck zwar hervorgeht, sich aber in den Aus- 
gaben zahlenmäßig nicht erfassen läßt. Als Beispiel sei nur etwa an den Bau strategisch wichtiger Bahn- 
linien erinnert. Es mußte darauf verzichtet werden, den Anteil der Landesverteidigung an derartigen 
Ausgaben der Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrspolitik auch nur annähernd festzustellen; vielmehr 
konnte die vorliegende Bearbeitung nur solche Ausgaben der Landesverteidigung zurechnen, die im un- 
mittelbaren Zusammenhange mit der Wehrmacht stehen. 
Wie bei anderen Gebieten der staatlichen Organisation erwies es sich auch bei der Aufarbeitung der 
Ausgaben für Landesverteidigung als notwendig, einerseits Posten aus den Wehrmachtetats auszusondern 
und anderen Ausgabezwecken zuzuordnen, anderseits Beträge aus anderen Etats unter die Ausgaben 
für Landesverteidigung einzureihen. Schwierigkeiten bereiteten derartige Aussonderungen für die in den 
Wehrmachtetats enthaltenen Ausgaben für Kolonialtruppen; es war z. B. mitunter zweifelhaft, ob die 
in den Kolonien verwandten Truppen dem Heimatheere oder den Kolonialstreitkräften zuzurechnen seien: 
in solchen Fällen mußte teilweise auf Schätzungen zurückgegriffen werden. Soweit Angaben zur Verfügung 
standen, wurde für die Zugehörigkeit eines Truppenteils zum Mutterlande oder zur Kolonie sein regu- 
lärer Standort als maßgebend angesehen. Die Ausgaben für die Besatzung sind in den Wehrmachtetat: 
meist gesondert aufgeführt. Schwieriger war die Feststellung anderer in den Wehrmachtetats enthal- 
tener Ausgaben »auf Grund des Krieges«; wenn auch die Demobilisierung des Kriegsheeres im allgemeinen 
beendet ist. so finden sich doch noch Ausgaben, die mit den Kriegsfolgen zusammenhängen.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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