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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

149 
Die Besoldung des französischen Soldaten ist außerordentlich gering, sogar im Vergleich zu anderen 
Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht. Die Personalausgaben sind daher im Verhältnis zur Kopfstärke 
sehr niedrig. Für die Vorkriegszeit wird der Sold des gemeinen Soldaten mit 4 bis 10 c pro Tag angegeben. 
Für das Etatjahr 1925 läßt sich dem Berichte der Finanzkommission der Kammer (Annexe Nr. 1963) 
vom 12. Juli 1925 folgende Besoldungsregelung entnehmen: 
Die Unterhaltungskosten eines Soldaten der untersten Kategorie beliefen sich danach je Tag (in t.): 
Sold rm Insgesamt 
Im Mutterlande „01.004004 0,25 4,44 4,69 
In Algier-Tunis............1 0,25 4,27 4,52 
». Mar0kkO ern 0,75 4,98 5,73 
»„ der Levante-Armee ........: 1,50 6,84 8,34. 
»der Besatzungsarmee........ 0,75 5,73 6,48 
Die Unterscheidung der Truppen des Mutterlandes von denen des Kolonialheeres ist im französischen 
Etat dergestalt durchgeführt, daß zu den ersteren diejenigen gehören, welche in Frankreich, in Algier 
und Tunis, in Marokko, in der Levante, in China und im Saarbecken stationiert sind, während die übrigen 
in den Kolonien verwendeten Truppen zum Kolonialheer gerechnet werden. Entsprechend ist die Trennung 
der Ausgaben zwischen dem Heeres- und dem Kolonialetat gehandhabt. Das Oberkommando auch über 
das Kolonialheer liegt in den Händen des Kriegsministers. 
Die Besatzungstruppen nehmen eine Sonderstellung ein: ihre Stärke und Unterhaltungskosten werden 
in der Spezialrechnung des Entretien des Trowpes d’Occupation en Pays Eitrangers geführt. 
Im einzelnen ist hinsichtlich der Beziehungen des Mutterlandes zu den Kolonien und Protektoraten, ins- 
besondere, soweit die Wehrmachtsausgaben in Frage kommen, folgendes zu erwähnen: 
Die in den Kolonien ansässigen Weißen unterliegen wie im Heimatlande der 11!/,jährigen Militärpflicht- 
Die Farbigen sind dagegen zu einem dreijährigen Militärdienst verpflichtet und werden im Bedarfsfalle 
noch darüber hinaus unter den Waffen behalten. Die Aushebung der Farbigen ist insofern sehr willkürlich, 
als eine exakte Bestandsaufnahme und entsprechende Listenführung schwer durchzuführen ist. 
Im Jahre 1914, vor dem Kriege, waren im französischen Heere 80 000 Farbige enthalten. 
Die Zahl der im Kriege verwendeten Farbigen wird (von Clement-Grandcourt, Nos Indiqenes Nord- 
Africains dans 7 Armee Nouvelle, 1926) in folgender Verteilung angegeben: 
1. Mannschaften mit der Waffe: 
Neger (besonders aus Senegal)............ 181 000 
Algerien... u Eier ren e kr rare Een 170 000 
UNSER: Va pe HE 50 000 
Indochinesen.1.+ 4.000 nern re 49 000 
Madagassen (Madagaskar) ............. 41 000 
Marokkaners. here ae ne 39 000 
Somalia A 2 000 
Canaquen (Pazifische Inseln) ............. 1.000 
Insgesamt .:.. 533 000 
2. Arbeitssoldaten ......0000+ 04a nme A AO 310 000 
Nach derselben Quelle lieferten die französischen Kolonien dem Mutterlande im Kriege einschließ- 
lich der Weißen 700 000 Soldaten; die Verluste betrugen 209 820 Mann. 
Algier stellt seit 1901 einen eigenen Etat auf. Nur die Ausgaben für die Landesverteidigung gehen weiter- 
hin zu Lasten des Heeresetats des Mutterlandes, auch dann, wenn die betreffenden nordafrikanischen 
Truppen in den Kolonien verwendet werden, 
Marokko wird, seitdem es 1912 unter französisches Protektorat gestellt worden ist, von einem französi- 
schen Generalgouverneur im Verein mit einer Lokalbehörde verwaltet. Zu den französischen Kompetenzen 
und damit zu Lasten der französischen Staatskasse gehören die Aufgabengebiete der auswärtigen Ange- 
legenheiten und der Landesverteidigung. Die Armee des Landes steht unter dem Oberbefehle des franzö- 
sischen Generalgouverneurs. Von den ungefähr 70 000 Mann starken Streitkräften in Marokko (in normalen 
Zeiten) sind annähernd 50 000 Mann marokkanische Truppen. Nach’dem Etat für 1925, der vor dem Be- 
sinn der Kämpfe mit Abd el Krim aufgestellt ist, sind für Marokko 2 251 Offiziere und 66 417 Mannschaften, 
insgesamt 68 668 vorgesehen. Im Sommer 1925 betrug die Heeresstärke in Marokko weit über 150 000. Am 
Ende desselben Jahres waren noch etwa 40 000 Mann aus Frankreich und Algier-Tunis nach Marokko zur 
Verstärkung abgegeben.
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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