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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

c. Die Marine. 
1. Allgemeines. 
Die französische Flotte untersteht dem Marineminister. Ihn unterstützt als beratendes und begutach- 
tendes Organ der oberste Marinerat, der Conseil Superieur de la Marine, welcher sich aus dem Minister 
als Vorsitzendem und sieben Vizeadmiralen zusammensetzt. Neben dem Marineministerium fungiert der 
Admiralstab mit vier Bureaus, die nach den Aufgabengebieten in 
1. Organisation, einschließlich Fragen des Neubaues und der Küstenverteidigung, 
2, Nachrichtenwesen, 
3. Operationen, Manöver, 
4. Häfen, Stützpunkte, Transport, Bewegungen und Versorgung 
eingeteilt sind. Außerdem bestehen noch zehn weitere » Dienste«, von denen die wichtigsten die Direktionen 
des Schiffsneubaues und der Schiffsartillerie und der Zentraldienst der Marineluftfahrt sind. 
Der Mannschaftsbestand der französischen Marine besteht zum Teile aus ausgehobenen Wehrpflichtigen, 
zum Teile aus angeworbenen Freiwilligen. Die Besoldung ist zwar im allgemeinen höher als im Landheere, 
aber doch so gering, daß ständig über den mangelnden Nachwuchs an Offizieren und Unteroffizieren und 
besonders über die unzureichende Zahl der Freiwilligen Klage geführt wird. 
Der Personalbestand betrug 1914 insgesamt 68 518 Offiziere und Mannschaften. Im Etat von 1925 
ist folgender Personalbestand der Marine vorgesehen. (in Artikel 241 ff. des Finanzgesetzes): 
Offiziere -... 20 a A 23 
Mannschaften .......-..00 ++ + 55-000 
davon: Unteroffiziere (O/ficiers Mariniers).. . 9 600 
Insgesamt .... 59243 
Der Mannschaftsbestand ist seit 1923 derselbe geblieben, obgleich die Indienststellung der Neubauten 
des ersten Abschnitts des Neubauprogramms allein ein Personal von 5 000 Mann erforderte. Diese Mehr- 
anforderung wurde durch Reduzierung der auf dem Lande stationierten Marinetruppen (siehe die folgende 
Übersicht) sowie durch Ersparnis in verschiedenen Verwaltungen ohne Erhöhung des Gesamtbestandes er- 
möglicht. Dagegen ist für 1926 allein für die Officiers Mariniers eine Erhöhung auf 10 200 vorgesehen, 
die vor allem durch den größeren Bedarf an Unteroffizieren für die kleinen Schiffseinheiten bedingt ist. 
Von dem Mannschaftsbestande der Etatjahre 1924 und 1925 gehörten 
1924 1925 
zum Seedienste 1.17... 140440. 38.000 37 500 
zum Landdienste ;:.......,+«+1.«Ä+ 15500 11 200 
zu fliegenden Formationen ......... 6500 6300 
Insgesamt .... 55000 55 000 
Für den Schiffsneubau werden für 1925 19650 Handwerker angefordert gegenüber 19885 für 1923. 
In dem Kammerberichte der Marinekommission zum Neubauprogramm vom 6, Februar 1923 waren 20 000 
vorgesehen, Für den artilleristischen Neubau werden 5000 Handwerker benötigt. 
Nach dem britischen »Blaubuche«!), das eine Aufstellung der Flotten der Seemächte enthält. umfaßt 
die französische Flotte am 1. Februar 1926 folgende Einheiten?). 
im Baubzw. davon noch 
im Dienste zum Bau nicht 
vorgesehen bewilligt 
Linienschiffe‘ „1 
KIeUDer A Een En 
Flugzeugträger .........0000001 1 
Flottillenführerschiffe und Zerstörer. . 
Unterseeboote ......--.....+--+++- 
Kanonenboote ....:00.00000100 600040 
Minenleger ..:....1..000400101 040 - 
1) Fleets, The British Empire and Foreign Countries, a. 8. 0. 
?) Bei den Angaben des »Blaubuchese für Frankreich, besonders im Vergleich zu Großbritannien, ist zu beachten, daß für Großbritannien 
nur das Neubauprogramm bis 1927, für Frankreich dagegen bis 19380 einbezogen ist. Außerdem meint »L6 Tempse vom 16. Mai 1926, daß 
bei der finanziellen Lage Großbritanniens mit der tatsächlichen Durchführung des Bauplanes gerechnet werden könnte, während das fran- 
zösische Programm noch sehr ungesichert dastehe. 
‚55
	        

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Finanzwissenschaft. Verlag von Gustav Fischer, 1920.
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