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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

186 
übrigen Lords (Lords Commissioners), zu denen in jüngster Zeit zwei unbesoldete hinzugekommen sind, 
treten an Bedeutung gegenüber den zwei erstgenannten wesentlich zurück. Ihre Hauptaufgabe besteht 
in der Vertretung des Schatzamtes in den Committees des Unterhauses. Der Financial Secretary hat mit 
den einzelnen Departementchefs über deren Einzelvoranschläge zu verhandeln und das Budget zusammen- 
zustellen. Der im Etat neben dem Financial Seeretary aufgeführte Parliamentary Secretary steht dem 
Präsidenten des Unterhauses zur Seite und hat im Falle der Abwesenheit des zuständigen Ressortministers 
die Regierungsvorlage zu vertreten und dafür zu sorgen, daß bei der Beratung von wichtigen Regierungs- 
vorlagen das Haus beschlußfähig ist. Der Financial Secretary und der Parliamentary Secretary wechseln 
mit dem Kabinett. Durch die Hand des Permanent Secretary geht der Schriftwechsel des Schatzamtes 
mit den anderen Zentralbehörden. 
Dem Treasury unterstellt sind folgende Behörden: 
1. Das Amt für die Rechnungskontrolle (Zxchequer and Audit Department), 
2. das Amt des Generalzahlmeisters (Paymaster General’s Office), 
3. das Münzamt (Mint), 
4. die Steuerverwaltung (Revenue Department), 
5. die Staatsschuldenkommission (National Debt Office). 
Das Exchequer and Audit Department ist der Beamtenstab des Comptroller and Auditor General. Der 
Comptroller and Auditor General, ein von der Krone auf Lebenszeit ernannter unabhängiger Staatsbeamter, 
hat sowohl die Anweisungen als auch die Verwaltungsrechnungen zu prüfen, Alle Geldforderungen der 
Verwaltungsbehörden werden an das Paymaster General’s Office gerichtet. Dieses Amt beantragt laufend 
beim Treasury die Anweisung der geforderten Geldsummen, 
Das Anweisungsverfahren umfaßt in Großbritannien drei Stadien; zunächst erläßt der König jährlich 
an das Schatzamt eine auf das ganze Finanzjahr lautende Generalanweisung, die sich jedoch nur auf den 
Supply Service bezieht. Das Treasury richtet dann gemäß den laufenden Anträgen des Generalzahl- 
meisters Zahlungsaufforderungen an den Comptroller and. Auditor General, welcher die Übereinstimmung 
der Geldforderungen mit den bewilligten Krediten zu prüfen hat. Der Comptroller weist schließlich die 
Bank von England zur Zahlung an (vgl. unten), welche die angewiesenen Beträge von dem Staats- 
zentralkonto auf das Konto des Generalzahlmeisters überträgt. Letzterer verteilt die Gelder nach den 
Bedürfnissen der einzelnen Verwaltungszweige, 
In jeder mit Geldgebarung oder -verwaltung betrauten Behörde ist ein Beamter vom Schatzamte 
zur Rechnungsführung bestimmt. Alle Rechnungsbeamten haben bis zum 31. Dezember jedes 
Jahres die Rechnungen ihrer Behörde unmittelbar dem Comptroller zu übersenden. Dieser prüft mit 
seinem Beamtenstabe, ob die Rechnungen mit den Belegen übereinstimmen, und ob das Geld zu 
den vom Parlamente bestimmten Zwecken ausgegeben wurde. Das Ergebnis seiner Prüfung faßt der 
Comptroller in einem Bericht, den sogenannten Appropriation Accounts, zusammen, die er bis zum 
31. Januar des auf die abgeschlossene Finanzperiode folgenden Jahres dem Schatzamte einzureichen 
hat. Das Schatzamt hat den Bericht mit Bemerkungen dem Unterhause bzw. dessen Committee of Public 
Accounts vorzulegen. 
Die Bank von England empfängt als zentrale Staatskasse die Überschüsse aller unteren Verwaltungs- 
zweig- oder behördlichen Kassen. Ihr liegen sowohl die Kassengeschäfte als auch die Rechnungsgeschäfte 
ob. Das Staatszentralkonto der Bank von England (Account of His Majesty’s Exchequer) teilt sich 
in Unterkonten, und zwar auf der Kreditseite nach der Natur der Staatseinnahmen in die Unterkonten 
der Post, Zollverwaltung, des Revenue Department, der Wald- und Forstkommissionen usw., auf der 
Debetseite in die Unterkonten der Staatsschuldenverwaltung, der Münze, des Generalzahlmeisters u.a.m. 
Die Unterkonten der Debetseite sind nach zwei Hauptgesichtspunkten gegliedert: nach den permanenten 
Staatsausgaben (Consolidated Fund Services) und den alljährlich bewilligten Staatsausgaben (Supply 
Services). Da der Bank von England neben dem Kassengeschäft auch gleichzeitig das Rechnungsgeschäft 
obliegt, werden von ihr Zinsen auf die Staatsguthaben nicht vergütet. 
Die Bank von England ist ferner mit der Verwaltung der britischen Staatsschuld betraut. Der Bank 
werden die Verwaltungsunkosten in Höhe bestimmter Promillesätze auf die bei ihr eingetragenen Renten 
und Kriegsanleihen bzw. auf den Betrag der ausstehenden Treasury-Bills und Exchequer-Bonds vom 
Staate vergütet, Ihre Obliegenheiten bestehen in der Führung der Schuldbücher, in der eventuellen 
Ausstellung von auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden, mit Zinsabschnitten versehenen Zerti- 
ükaten, die als Obligationen an Stelle der Buchforderungen übertragen werden können, in der Besorgung 
des Zinsendienstes sowie in der Begebung und Einlösung der Schatzscheine und der Schatzwechsel. 
Hinsichtlich der Staatsschuldenverwaltung unterliegt die Bank von England der Kontrolle des Schatzamtes.
	        

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The Law of Friendly Societies, and Industrial and Provident Societies, with the Acts, Observations Thereon, Forms of Rules Etc., Reports of Leading Cases at Length, and a Copious Index. Shaw and Sons, 1881.
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