Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

— 193. — 
Präsidenten der Republik erlassene Dekret der monatlichen Fondsverteilung (Distribution Mensuelle des 
Fonds), das für jeden Minister die Maximalhöhe der Zahlungsanweisungen für den betreffenden Monat 
festsetzt. Damit diese beiden Grenzen nicht überschritten werden, unterliegt jede Zahlungsanweisung 
der Visakontrolle des zuständigen Contröleur des Döpenses Engagees und des Directeur du Mouvemend 
General des Fonds. 
Die laufende Rechnungsführung der einzelnen Zahlungsämter unterliegt, abgesehen von der durch die 
vorgesetzten. Kontrollbeamten ausgeübten Aufsicht, der Kontrolle der Inspection Generale des Finances, 
die unmittelbar dem Finanzministerium untersteht. Aufgabe der Inspektion ist es, nicht nur die Über- 
einstimmung der Rechnungen mit den Belegen zu prüfen, sondern auch auf unzweckmäßigen Vorschriften 
beruhende Mängel und Fehler in der Finanzverwaltung festzustellen und zu beheben. 
Schließlich findet am Schlusse jeder Budgetperiode eine Kontrolle der Gesamtheit der Finanzoperationen 
durch den Cour des Comptes statt, dessen Mitglieder vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des 
Finanzministers ernannt werden und unabsetzbar sind. Der Rechnungshof hat die Amtsführung der 
Zahlungsbeamten auf die Übereinstimmung der Bücher mit den Belegen in Rechnung und Inhalt zu 
kontrollieren, ferner die anweisenden Behörden nach der Übereinstimmung der Anweisungen mit dem 
Budget und sonstigen gesetzlichen Vorschriften sowie nach der finanzwirtschaftlichen Zweckmäßigkeit 
der Anordnungen zu prüfen. Zu diesem Zwecke sind dem Finanzministerium, d.h. dem Direktor der 
öffentlichen Rechnungsführung, jährlich zu übermitteln: 
1. von den Tresoriers-Generaux Rechnungen über die von ihnen im Laufe des Rechnungsjahres 
tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben zusammen mit den Belegen (Comptes de Gestion), 
9. von den einzelnen Ministern endgültige Rechnungen, welche die einzelnen Budgettitel, -kapitel 
und -artikel mit den auf das betreffende Etatjahr sich beziehenden Beträgen einerseits der eröffneten 
Kredite und andererseits der angewiesenen Ausgaben aufzuführen haben (| Comptes Administratifs). 
Der Finanzminister stellt die endgültige Einnahmerechnung und die allgemeine Rechnung der Finanz- 
verwaltung (Compte General de T’ Administration des Finances), welche die Comptes de Gestion der Rech- 
nungsbeamten zu einer Gesamtausgabe- und -einnahmerechnung zusammenfassen sollen, auf und legt 
sie zusammen mit den Comptes Administratifs der Minister dem Rechnungshof vor. 
Während der Rechnungshof hinsichtlich der Comptes de Gestion der Rechnungsbeamten rechtskröftige 
Entscheidungen fällt, übt er hinsichtlich der Comptes Administratifs der Minister nur eine Kontroll- 
funktion aus. . 
Nach eingehender Prüfung aller ihm vom Finanzministerium übermittelten Dokumente gibt der 
Rechnungshof zwei Übereinstimmungserklärungen ab (Declarations Generales de Conformite), die eine 
über den Compte General de T’ Administration des Finances, die andere über die in den Abrechnungen der 
einzelnen Ministerien dargelegten Ergebnisse des verflossenen Rechnungsjahres. Durch diese Erklärungen 
bestätigt der Rechnungshof die Richtigkeit der ihm vorgelegten Rechnungen, 
Die parlamentarische Kontrolle umfaßt sowohl eine Kontrolle der laufenden Budgetausführung als 
auch eine abschließende Kontrolle der Rechnungslegung. Die laufende Kontrolle wird durch die 
Contröleurs des Depenses Engagetes (Gesetz vom 31. März 1917, Art. 12) sowie durch die Berichterstatter 
der Finanzkommissionen der beiden Kammern (Gesetz vom 30. Juni 1917, Art. 7) ausgeübt, welchen 
letzteren von allen Ministern monatlich eine vergleichende Aufstellung der eröffneten Kredite und der 
angewiesenen Ausgaben zu übermitteln ist (Gesetz vom 31. Dezember 1918, Art. 13). Die parlamentarische 
Kontrolle findet ihren Abschluß in dem Lot de Reglement, dem sämtliche vom Rechnungshofe geprüften 
Dokumente sowie ein Bericht des Rechnungshofes zugrunde gelegt werden. 
Die Ausgaben der Zentralbehörden. 
1914, 
a Verwaltungs- 
Zahl der N Ka |Sachausgaben ausgaben 
Beamten nn | | insgesamt 
in 1.000 fr. 
I. Zentralverwaltung +++ 1129 6470 1.875 / 8345 
MH. Bechnungshof ei. nr 217 | 1.907 / 85.1 1992 
HL Schatzamt (Tr&sorerie) 0.00.0041 041404 04 1.743 9703 4 9.850 
darunter Gehaltszahlungen an: 
Tr6soriers-Payeurs GEnEraukX ‚00.000001 87 1044 1044 
Büropersonal der T'resoreries Generales. «+++ +++ 1888 3.499 3 499 
Receveurs Particuliers des Finances ..+.++1+++ ++ 278 2271 2271 
HA ze 
Insgesamt... 3.089 18.080 2107 20 187 
Dr
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Sociale Lage Der Handlungsgehülfen Und Ihre Verbesserung Durch Die Kaufmännischen Vereine. Mahlau & Waldschmidt, 1891.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.