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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erster Teil. Grundlegung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

J 
Ein in den einzelnen Phasen dieses Verlaufes angestellter Vergleich zeigt jedoch, daß jedes Land seine 
Besonderheiten hat. die für die Beantwortung der eingangs gestellten Fragen von Bedeutung sind. 
a. Verschiedenheiten in der Vorbereitung. 
Schon die Methoden der Vorbereitung der Voranschläge sind in den einzelnen Ländern verschieden. 
Als Grundlage für die Schätzung der Ausgaben bei der Aufstellung der Voranschläge dienen in Frank- 
reich, Belgien und Italien die endgültigen Ziffern des zur Zeit der Aufstellung letztvollendeten Etatjahres, 
in Großbritannien die Bewilligungen des laufenden Jahres in Verbindung mit den Ergebnissen des letzten 
Halbiahres und der drei vorhergehenden Jahre’). 
In Großbritannien unterliegen die Consolidated Fund Services, die regelmäßig wiederkehrenden und 
für einen längeren Zeitraum bewilligten Ausgaben, nicht der jährlichen Bewilligung durch das Parlament. 
Es werden daher nur die veränderlichen Ausgaben, die sogenannten Supply Services, jährlich neu ver- 
anschlagt, 
Während die Ministerien der Landesverteidigung ihre Voranschläge selbständig aufsetzen und dafür 
dem Parlamente direkt verantwortlich sind, werden die Ausgaben der Zivildienstbehörden und der so- 
genannten Revenue Departments im ständigen Einvernehmen mit dem Schatzamte veranschlagt und 
auch von diesem dem Parlamente gegenüber verantwortet. Die eingehende Kontrolle durch das Schatz- 
amt unterbindet die Einstellung unnötiger oder zu hoher Ausgaben, indem höhere Ausgaben, als in den 
erwähnten Grundlagen für die Etataufstellung vorgesehen sind, der Genehmigung des Schatzamtes bedürfen. 
In Frankreich stehen dem Finanzminister keine Machtmittel zur Verfügung, um die von ihm auf 
Grund des Berichtes der Contröleurs des Depenses Engagees oder seiner eigenen Prüfung für nötig befundenen 
Reduktionen der Ausgabevoranschläge bei seinen Ministerkollegen durchzusetzen, sofern ihm das nicht 
auf Grund seines persönlichen Einflusses auf den betreffenden Minister, durch Anrufung des Ministerrates 
oder durch Fühlungnahme mit einer der parlamentarischen Budgetkommissionen gelingt?)®). Die Ministerien 
werden auch in Erwartung etwaiger Kürzungen durch die Kammer ihre Ausgabeforderungen vielfach 
noch mit »Sicherheitszuschlägen« versehen. 
In Belgien stellt jeder Chef eines Ministeriums oder selbständigen Verwaltungszweiges das Budget 
tür sein Ressort auf, Eine Vorkontrolle*) der Voranschläge erfolgt durch einen ständigen Budgetausschuß, 
der unter Ausschaltung des Finanzministers zur Sparsamkeit in den Voranschlägen anzuhalten hat. 
In Italien werden die von der Ragioneria Centrale, der Hauptbuchhaltung jedes Ministeriums, auf- 
gestellten Ausgabenvoranschläge in der Ragioneria Generale, der Generalbuchhaltung des Finanzministe- 
riums, vereinigt und dem Einnahmeetat gegenübergestellt, 
Der Zeitraum von dem Beginn der Vorbereitung der Regierungsentwürfe bis zur Vorlage im Parlament 
dürfte heute allgemein etwa ein halbes Jahr betragen. Wo eine längere Zeit dafür beansprucht wird, 
besteht zweifellos Gelegenheit, im Verlaufe der Aufstellung Korrekturen der Ansätze herbeizuführen, 
so daß Unterschiede in der Vorbereitungszeit nicht ins Gewicht fallen dürften. wenn man von Verschie- 
bungen des Geldwertes (vgl. unten S. 39 f.) absieht?). 
b. Verschiedenheiten in Aufbau und Gliederung der Ausgabeveranschlagung. 
(Vgl. hierzu die Tabellen S. 457.) 
1. Verschiedenheiten im Aufbau. 
Im Aufbau der Regierungsentwürfe für die Staatsausgaben der vier bearbeiteten Länder wird das 
Prinzip der Budgeteinheit wohl grundsätzlich angestrebt, aber nirgends voll zur Durchführung gebracht. 
Es steht also kein Generalfinanzetat zur Verfügung, aus dem man den gesamten Ausgabebedarf entnehmen 
könnte; vielmehr erfolgt die Ausgabeveranschlagung in untereinander mehr oder weniger zusammen- 
hängenden Einzelaufstellungen, 
Der Regierungsentwurf für die Ausgaben von Italien steht einem Generalfinanzetat im oben angedeu- 
teten Sinne nahe. Er besteht — abgesehen von einigen wenigen Sonderrechnungen — aus ebenso vielen 
Gesetzentwürfen, als es Ministerien gibt; sie werden zur Vorlage im Parlamente dem Einnahmeetat 
yegenübergestellt: diese Gegenüberstellung bildet somit den eigentlichen Budgetgesetzentwurf Italiens. 
*) Jöze a. a. O. (vgl. Literatur) S. 212 bis 214 
2) Jözea.a. 0. 8. 64. 
*) Vgl. Foignet et Dupont a. a. 0. S. 32. 
') Hwb. d. St., IV. Aufl. 1926, Bd. III, 8. 89. | 
“ Hierüber war aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen eine volle Klarheit nicht zu gewinnen. 
15
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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