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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

— 15V = 
sind jedoch infolge der einfuhrbeschränkenden Wirkung der Inflation und der Zollerhöhungen die Ein- 
nahmen aus den Einfuhrzöllen von 583 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft und der Ein- 
nahmeüberschuß der Zollverwaltung von 626,6 Millionen fr. auf 473 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft 
gesunken. Der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen ist infolgedessen von 6,78 vH. auf 
11,42 vH gestiegen. 
Verwaltung der Staatsmanufakturen. 
Der Administration des Manufactuwres de l’Etat unterstehen die Manufakturen des Tabak- und Streich- 
holzmonopols. Das Tabakmonopol, das bedeutendste der französischen Steuermonopole, ist ebenso wie 
das Zündholzmonopol und das dem Kriegsministerium unterstehende Pulver- und Salpetermonopol ein 
Fabrikations- und Handelsmonopol. In seine Verwaltung teilen sich die Manufakturverwaltung und die 
Verwaltung der indirekten Steuern: der ersteren liegt die Überwachung des inländischen Tabakbaues, der 
Ankauf des Rohtabaks, die Verwaltung der staatlichen Tabakmagazine und die Herstellung der Tabak- 
fabrikate ob, der letzteren dagegen der Verkauf der Tabakfabrikate. Der Tabakbau, der nur in 29 Departe- 
ments erlaubt ist, und zwar nur in einer bestimmten, vom Finanzminister festgesetzten Maximal-Anbau- 
quantität, wird von besonderen Regiebeamten in allen seinen Stadien bis zur Ablieferung des Rohproduktes 
in die staatlichen Rohtabakmagazine überwacht. Die Verarbeitung des Rohtabaks ist das ausschließliche 
Recht das Staates. Der Staat besitzt 20 Tabakmanufakturen und eine Spezialwerkstätte für die Her- 
stellung von in den Tabakfabriken verwandten Maschinen und Werkzeugen. An der Spitze jeder Manu- 
faktur steht ein Direktor, der mit einem Ingenieur, einem Kontrolleur und einem Unteringenieur ein Ver- 
waltungskollegium bildet. Die Fertigfabrikate werden von den Manufakturen in die Entrepöts überführt 
und gehen hiermit in die Hände der Verwaltung der indirekten Steuern über. Den Vorstehern der Entrepöts 
(vgl. oben Verwaltung der indirekten Steuern S.201) liegt es ob, die Tabakfabrikate an die Debitanten zu 
verkaufen, welche Privatpersonen sind und gegen Provision den örtlichen Kleinverkauf an die Konsumenten 
betreiben. Für den Transport des Tabaks zwischen den verschiedenen Etablissements der Regie bestehen 
mit den Eisenbahngesellschaften oder Seelinien besondere Verträge über die Tarifsätze. 
Auch beim Streichholzmonopol, das man nach dem Gesetze vom 992, März 1924 durch eine Steuer zu 
ersetzen beabsichtigt, liegt die Fabrikation bei den Staatsmanufakturen, der Verkauf bei der Verwaltung 
der indirekten Steuern. Um Monopolverletzungen seitens Privater leichter vorbeugen zu können, ist die 
Streichholzfabrikation in vier Manufakturen konzentriert; jeder Manufaktur ist ein bestimmter Bezirk 
als Absatzgebiet zugewiesen. Der Kleinverkauf liegt den Tabakdebitanten ob. 
Beim Pulvermonopol wird die Fabrikation von einem besonderen, aus Fachingenieuren zusammen- 
gesetzten Direktorium, das dem Kriegsministerium untersteht, geleitet, während der Verkauf des Pulvers 
wiederum Sache der Verwaltung der indirekten Steuern ist. Die Verwaltung entledigt sich dieser Aufgabe 
mit Hilfe der Niederlagenverwalter, die das Pulver an die Debitanten verkaufen. Ein eigentlicher Steuer- 
zuschlag auf den Verkaufspreis findet nur bei dem Jagdpulver statt, während das Bergwerkspulver sowie 
das zur Ausfuhr bestimmte Pulver zum Wiederbeschaffungspreise verkauft wird. 
Ausgaben und Einnahmen des Pulvermonopols werden in dem Budget Annexe »Service des Poudres 
et Salpetres« gegenübergestellt. Die Einnahmen bestehen, von unwesentlichen Posten abgesehen, in den 
Erträgen der Pulververkäufe an das Kriegs-, Marine- und Finanzministerium. Im Budget General sind 
diese Einnahmesummen des Budget Annexe unter den genannten Ministerien als Ausgaben gebucht. 
Der unter dem Finanzministerium für den Service des Poudres ausgeworfene Posten entspricht den 
Pulverquantitäten, welche die Verwaltung der indirekten Steuern zum Verkaufe an Private von den 
Pulvermanufakturen bezogen hat. 
Die Ausgaben für die Tabak- und Streichholzmanufakturen (vgl. Übersicht S. 201) betrugen 1914 
130 Millionen, 1925 149 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft, wobei jedoch zu beachten ist, daß in diesen 
Zahlen die Kosten für den Verkauf der Fabrikate (Unkosten der Verwaltung der indirekten Steuern, 
Provision der Debitanten) nicht enthalten sind. Die Bruttoeinnahmen aus dem Verkaufe des Tabaks 
und der Streichhölzer betrugen 1914 576 Millionen, 1925 581 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft. 
Wesentliche Veränderungen in den Zahlenverhältnissen sind demnach im Vor- und Nachkriegsetat bei 
der Manufakturverwaltung nicht eingetreten. 
Laboratorien. 
Die unter dem Titel Service de Laboratoires im Etat erscheinenden Ausgaben betreffen die 19 Labora- 
torien, die dem Finanzministerium für den Dienst der Zollverwaltung und der Verwaltung der indirekten 
Steuern unterstehen (vgl. Übersicht S. 201). 
m
	        

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Über Die Bedingungen Der Industriellen Entwicklung Russlands. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1913.
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