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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

204 — 
einteilung des Staates anpassen und das Rechnungswesen der Kassen der direkten Steuern, Zölle und 
Akzisen zentralisieren. Die Direktionen sind wiederum in Kontrollbezirke geteilt, von denen ein jeder 
mehrere Einnahmeämter der Verwaltung umfaßt. Der den Kontrollbezirk leitende Kontrolleur hat viertel- 
jährlich mindestens einmal die ihm unterstellten Ämter zu inspizieren. Die Kontrolleure werden ihrerseits 
durch Inspektoren überwacht, von denen es in jeder Provinzialhauptstadt einen gibt. 
Das Personal der Verwaltung der direkten Steuern, Zölle und Akzisen ist von 9 126 Personen im Jahre 
1913 auf 12 689 im Jahre 1925 gestiegen. Diese Steigerung beruht überwiegend auf der Vermehrung der 
bei der Verwaltung der direkten Steuern beschäftigten Personen, die durch die Finanzreformen der Jahre 
1919 bis 1924 notwendig wurde, Das Gesetz vom 29. Oktober 1919 ersetzte die alten Objektsteuern, die 
dem französischen Vorbilde angeglichen waren, durch drei Schedulensteuern und eine Ergänzungsteuer 
auf das Gesamteinkommen mit überwiegend subjektivem Charakter. Die Subjektivierung der direkten 
Steuern hatte auch in Belgien eine Verdrängung der ehrenamtlich tätigen Steuerausschüsse durch Staats- 
beamte zur Folge. Da die Gehaltserhöhungen in Belgien jedoch, wie bereits oben ausgeführt, weit hinter 
der Geldentwertung zurückbleiben, sind die Personalausgaben (vgl. Übersichten S. 205 ff.) trotz der er- 
wähnten Personalsteigerung von 21,7 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 21,2 Millionen fr. Vorkriegskauf- 
kraft im Jahre 1925 gesunken. Die Sachausgaben sind jedoch von rund 0,5 Millionen fr. auf 9,4 Mil- 
lionen fr. (1,8 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft) gestiegen. Die Differenz erklärt sich einmal aus dem durch 
die Personalsteigerung bedingten erhöhten Bedarf an Büromaterial, sodann aus einem Posten in Höhe 
von 3,5 Millionen fr., der im Etat 1925 für den Bau von Zollhäusern an den Grenzen der neu er- 
worbenen Kreise Eupen-Malm6dy sowie für den Bau bzw. Erwerb von Häusern, Grundstücken und 
Mobilien ausgeworfen ist, die für die Durchführung des neuen Steuerregimes benötigt werden; endlich 
aus einem Posten in Höhe von 1,9 Millionen fr., aus dem die Erhebungskosten der neu eingeführten 
Tabakkonsumtionsabgabe bestritten werden. Die Steigerung der Sachausgaben hat die Gesamtausgabe- 
ziffer der Verwaltung der direkten Steuern, Zölle und Akzisen von 22,2 Millionen fr, auf 23,0 Millionen fr. 
Vorkriegskaufkraft erhöht. Demgegenüber sind jedoch die Gesamteinnahmen der Verwaltung von 232 Mil- 
lionen fr. auf 443 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gestiegen, d. h. sie haben sich fast verdoppelt, so daß 
der prozentuale Anteil der Ausgaben an den Einnahmen sich von 9,56 vH auf 5,19 vH vermindert hat. 
Die Einnahmesteigerung ist auf die Reform der direkten Steuern zurückzuführen, deren Ertrag sich von 
75 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 243 Millionen fr, Vorkriegskaufkraft im Jahre 1925 erhöht hat, ferner 
auf die Einführung einiger neuer Steuern, wie der Mobiliarsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Vergnügungssteuer, 
Spiel- und Wettsteuer u. a. m. 
Die Administration de V’Enregistrement et des Domaines ist betraut 
1. mit der Erhebung der Enregistrement- und Stempelabgaben, der Erbschaftsteuern, der Kintragungs- 
und Übertragungsgebühren für Hypotheken, der Naturalisierungsgebühren sowie der verschiedenen 
Geldstrafen, 
2. mit der Erhebung der Abgaben an Flüssen und Kanälen, der Einkünfte aus Domänen, Forsten, 
Kapitalien und sonstigen Vermögensteilen. 
Die Einnehmer unterstehen der Kontrolle von Inspektoren und Verifikatoren. Letztere sind neun 
Direktionen untergeordnet, die eine Anzahl von Verwaltungsbezirken umfassen, ohne sich jedoch in ihrem 
Amtsbereich genau mit der Provinzialeinteilung zu decken. Über den Direktionen steht im Finanz- 
ministerium als Zentralverwaltung der Verwaltungsrat des Hnregistrement und der Domaines, der sich 
ebenso wie der Verwaltungsrat der direkten Steuern usw. zusammensetzt. 
Um ein richtiges Bild von dem Verhältnis der Ausgaben zu den Einnahmen der Administration de V’En- 
registrement et des Domaines zu bekommen, war es notwendig, die Ausgaben für die Verwaltung der Schlösser 
und Parkanlagen von Tervueren, Arden, Wiegon, Villers-sur-Lesse usw., welche in den Haupttabellen (vgl. 
Tab. 21 S. 464 ff.) unter den Ausgaben für die innere Verwaltung erscheinen, in die nachstehende Spezial- 
übersicht miteinzubeziehen. Die mit der Verwaltung dieser Schlösser und Parkanlagen zusammenhängenden 
Personalausgaben betrugen 1913 0,139 Millionen fr., 1925 0,864 Millionen fr.; die entsprechenden Sach- 
ausgaben beliefen sich 1913 auf 0,388 Millionen fr., 1925 auf 2,221 fr, 
; Die Gesamtausgabeziffer der Administration de V’Enregistrement et des Domaines (vgl. Übersicht S. 206 f.) 
ist von 4.0 Millionen fr. im Jahre 1913 auf 3,2 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft im Jahre 1925 gesunken. 
Während die Höhe der Sachausgaben in beiden Jahren ungefähr die gleiche geblieben ist, sind die Personal- 
ausgaben infolge des oben erwähnten Zurückbleibens der Gehälter hinter der Geldentwertung von 
3,3 Millionen fr. auf 2,5 Millionen fr. Vorkriegskaufkraft gesunken. Gleichwohl ist die Kopfzahl von 371 
auf 970 gestiegen, eine Steigerung, die vor allem auf das Personal der Enregistrementverwaltung entfällt. 
Sie steht im Zusammenhange mit dem Ausbau der Enregistrement- und Stempelabgaben durch die Gesetze 
rom 28. August 1921 und vom 16. August 1923, Die Gesamteinnahmen der Administration del Enreqgistrement
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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