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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

J 
Spezialschulen auch für Blinde, Taubstumme, Anormale usw. An die Elementarschulen schließen sich ähn- 
lich wie in Großbritannien Fortbildungsklassen und -kurse (Cours Complementaires). Eine Art Mittelschul- 
bildung vermitteln die höheren Elementarschulen (Kcoles Primaires Superieures); daneben bestehen 
verschiedene private und zum Teil von den Kommunen subventionierte volkstümliche Vorlesungen 
und Kurse. Es gibt auch eine Anzahl Elementarschulen, die von Privaten (mit Ausnahme der 
Religionsgesellschaften) begründet und unterhalten werden. Sie werden weder vom Staate noch von 
den Gemeinden subventioniert. Der Schulbesuch ist trotz des Zuwachses an Schulen in Elsaß- 
Lothringen infolge der Nachwirkungen des Weltkrieges zurückgegangen. 
Die Errichtung von öffentlichen Schulen kann sein: 
1. unbedingt obligatorisch, 
2. vertragsmäßig obligatorisch, 
3. fakultativ. 
Unbedingt obligatorisch ist für jede größere Gemeinde die Errichtung mindestens einer öffentlichen 
Elementarschule, mindestens einer Mädchen- bzw. gemischten Schule in Gemeinden mit mehr als 500 Ein- 
wohnern, ferner die Versorgung der abgelegeneren Marktflecken mit Dorfschulen (Eeoles Elementaires 
de Hameau). Diesen Pflichtschulen gleichgestellt sind bestimmte Kleinkinderschulen sowie Mädchen- 
schulen in Gemeinden mit 4—500 Einwohnern. Vertragsmäßig obligatorisch, d. h. für eine bestimmte 
Anzahl von Jahren nach der an sich freiwilligen Gründung, sind Kleinkinderschulen sowie die höheren 
Elementarschulen und Fortbildungskurse. Fakultative Schulen (Kleinkinder- und Mädchenschulen in 
kleinen Gemeinden) haben kein Recht auf Staatsunterstützung, sondern gehen ganz zu Lasten der 
Gemeinde. 
Niedere und höhere Elementarschulen?). 
Anzahl der Schulen Anzahl der Schüler Anzahl der Lehrer 
1912/13 1928/24 1912/13 1923/24 1912/13 1921/22?) 
Öffentliche Schulen ..........., 69 633 69679 4602000 3246 000 
Private Schulen 1... 0. er 13 462 12250 1067 000 798 nl Sen ON 
Insgesamt.... 83 095 81929 5669000 4044000 160000 123000 
Seit 1881 ist der Unterricht frei, nicht nur in den Kleinkinder- und Elementarschulen, sondern auch 
in den höheren Schulen und Lehrerseminaren. Der Staat gibt ferner weit über das in anderen Ländern 
übliche Maß hinaus Unterhaltstipendien. Ihre Steigerung von insgeamt 6,2 auf 40,5 Millionen fr. Vor- 
kriegskaufkraft für die verschiedenen Schularten beruht in erster Linie auf den neu hinzugekommenen 
Ausgaben für die Kriegerwaisen (Pupilles de 1a Nation) in Höhe von 162,5 Millionen fr. (36,1 Millionen fr, 
Vorkriegskaufkraft). Neben diesen staatlichen Stipendien ( Bourses) bestehen in weitem Maße fakultative 
Stipendien von Departements und Gemeinden, 
Staatliche Unterrichtsausgaben. 
Vorkriegs- Nachkriegsetat 
etat Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1.000 fr. 
Elementarschulen?). ........>- 254 975 991 223 220 272 
Höhere Schulen?) 
staatliche 1... Hu 23 414 100 080 22 240 
kommunale... 4 -Be 16 859 54 640 12 142 
Lehrerpensionen ...........+++ 39 955 780 723%) 173 494%) 
Stipendien ...............+7+ 6236 182459 20545 
Insgesamt.... 341438 2109125 468 694 
Die Finanzierung der öffentlichen Elementarschulen erfolgt seit 1889 in der Weise, daß der Staat die 
Personalkosten für die Lehrerschaft (bei Gemeinden bis zu 150 000 Einwohnern vollständig und in den 
Großstädten zum größten Teil) übernimmt. Die Gemeinden haben für Schulgebäude, Schulunterhaltung, 
Lehrerwohnungen und sonstige Instandhaltung aufzukommen. Zur Rückzahlung von Anleihen, die dem 
Neubau von Schulgebäuden dienen, erhalten die Kommunen staatliche Zuschüsse bis zu 80 vH der zu- 
schußfähigen Ausgaben. Da bei der Etataufarbeitung die öffentlichen Elementarschulen als Staatsschulen 
behandelt sind. erscheinen derartige Posten als Sachausgaben. 
1) Nach Annuaire Statistique; 1912/13 einschl. Algier. 
*) Im Gebiete von 1914. 
*) Gemeinsame Ausgaben, soweit möglich, schätzungsweise aufgeteilt. 
') Einschließlich Teuerungszulagen. 
Y6P
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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