Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

305 
IV. Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung. 
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung. 
in 1000 Mark Vorkriegs- in vH der gesamten 'in Mark Vorkriegskaufkraft 
kaufkraft . Sozialausgaben?) | je Kopf der Erwerbstätigen? 
Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- Nachkriegs- | Vorkriegs- | Nachkriegs- 
. etat etat etat etat etat | etat_—— 
Großbritannien ....... 4 924 6 354 1,5 0,7 0,2 0,3 
Frankreich... 0044 2 769 1790 1,4 1,8 0,1 0,1 
ER tra 991 1164 / 4,2 | 2,2 | 0,3 0,4 
Haben re ka 199 266 1,0 ! 0,7 0,0 0,0 
a. Allgemeines. 
Im folgenden Abschnitte sind alle diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die den Schutz des Arbeiters 
im Betriebe zum Ziel haben, also die Aufsicht über Betriebssicherheit, Arbeitshygiene und Arbeiter- 
schutz, die Sicherung von Mindestlöhnen sowie die Fürsorge für die Opfer von Betriebsunfällen. Die Ge- 
werbeaufsicht liegt in allen vier Ländern in Händen des Staates, wird aber in gewissem Umfange durch 
private und kommunale Institutionen ergänzt. Die Verschiedenheit der Aufgabenteilung zwischen 
Staat, kommunalen und privaten Organisationen beeinträchtigt auch auf diesem Gebiet die inter- 
nationale Vergleichbarkeit. Die Unfallentschädigung ist nur in Italien Gegenstand einer obligatorischen 
Sozialversicherung; finanziell geht sie überall im wesentlichen zu Lasten der Unternehmer. Die in der 
Übersicht erscheinenden Staatsausgaben beziehen sich daher vorwiegend auf die Gewerbeaufsicht. 
Während die leichte Steigerung der Ausgaben in Großbritannien und Italien sich mit der fortschreiten- 
den industriellen Entwicklung dieser Länder erklärt, beruht dieselbe in Belgien auf den im Nachkriegs- 
etat neu auftretenden außerordentlichen Staatszuschüssen zu den Renten der Unfallgeschädigten. Der Rück- 
gang der französischen Ziffern darf nicht als ein Nachlassen der Staatstätigkeit in der Richtung des Arbeiter- 
schutzes gewertet werden, sondern beruht darauf, daß die auf diesem Gebiete überwiegenden Personalaus- 
gaben ebenso wie in den übrigen Verwaltungszweigen sich der Geldentwertung nicht in vollem Umfange 
angepaßt haben. 
b. Großbritannien, 
Die Gewerbeaufsicht in ihrer gegenwärtigen Form ist durch Gesetz von 1901 geregelt. Sie unter- 
steht dem Home Office und umfaßt die Inspektion von Fabriken, Werkstätten, Bergwerken und Stein- 
brüchen und eine besondere Kontrolle der Explosivstoff- und chemischen Betriebe. Die staatlichen Inspek- 
toren kontrollieren die Durchführung der Bestimmungen über Arbeitszeit, Gewerbehygiene und Betriebs- 
sicherheit. Die Zahl der Kontrollbesuche betrug 1924 342949. Die Tätigkeit der staatlichen Inspektoren 
wird durch eine Bewegung unterstützt, die unter dem Leitwort »Safety First« die Belehrung und Erziehung 
von Unternehmern und Arbeitern zur sorgfältigen Unfallverhütung zum Ziel hat. Die dieser Vereinigung 
angehörenden Betriebe werden von besonders angestellten Inspektoren besucht. In gefährlichen 
Betrieben besteht eine regelmäßige ärztliche Untersuchung durch nebenamtliche, vom Chefinspektor 
ernannte Gewerbeärzte; Jugendliche werden auch in anderen Betrieben vor der Zulassung zur Arbeit 
auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersucht. Besondere Aufmerksamkeit wird den Berufskrankheiten gewidmet. 
Die Überwachung der Dampfkessel liegt in den Händen freiwilliger Organe. Der Unternehmer ist 
lediglich verpflichtet, den staatlichen Gewerbeinspektoren regelmäßig Bescheinigungen über die erfolgten 
Kesselrevisionen vorzulegen. Da die meisten Dampfkessel versichert sind, wird die Überwachung in der 
Regel von den Beamten der Versicherungsgesellschaften ausgeführt. 
Staatsausgaben für Gewerbeaufsicht und Unfallentschädigung. 
1912/13 1925/26 
Originalziffern Vorkriegskaufkraft 
in 1000 £ 
VErWäNE n 34 76 45 
Inspektion von Fabriken und Werkstätten ................... 105 158 93 
» » Bergwerken und Steinbrüchen ................ 63 172 100 
» * Explosivstoffbetrieben „0.0... 5 9 
» » chemischen Betrieben ....................... 3 ß 
Staatsaufsicht auf Grund des Unfallhaftpflichtgesetzes ee | 
Zuschüsse an Unternehmer bei Unfällen von Kriegsbeschädigten 
4gricultural Wages Board und Committees „............ ; N ® 7 
A Insgesamt .... 4) 528 - 
*) Ohne Beihilfen für Naturkatastrophen. 
2) Vgl. Anmerkung zu S. 302.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

National Banking under the Federal Reserve System. The National City Bank of New York, 1927.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.