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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

218 
fungiert. Die italienische Statistik nennt neun derartiger Kassen, von denen die Pensionskasse für Ge- 
meindeschullehrer und die Pensions- und Fürsorgekasse für Sanitätspersonal den höchsten Beitrags- 
stand erreichen. 
VI. Mutter- und Jugendschutz. 
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz. 
I in 1000 Mark Vorkriegskaufkraft !in vH der gesamten Sozialausgaben*) 
Vorkriegsetat | Nachkriegsetat | Vorkriegsetat | Nachkriegsetat 
Großbritannien?) ....... 12 810 - 1,5 
Frankrejeh ........... 37 481 | 27 839 18,6 20,8 
Belgien. .........7.. 40 760 | 3.210 3,2 6,0 
Ttaliene 184 | 57 0.9 0.1 
a. Allgemeines, 
Die Jugendfürsorge in den verschiedenen Formen des Mutter- und Jugendschutzes hat seit dem Ausgange 
des 19. Jahrhunderts immer mehr die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; sie gilt heute in allen 
modernen Staaten als wichtiges Glied der Bevölkerungs- und Sozialpolitik, im besonderen Maße da, wo 
die Sorge um den Nachwuchs wie in Frankreich durch das Stagnieren der Bevölkerung verschärft wird. 
Man hat daher neben Privaten und Kommunen in wachsendem Umfange den Staat zu finanziellen Bei- 
hilfen herangezogen, doch gibt auch heute noch der Staatsetat auf diesem Gebiet nur ein unvollständiges 
und keineswegs international ohne weiteres vergleichbares Bild. 
Das Versicherungsprinzip ist bisher hauptsächlich in der Wochenfürsorge angewandt worden, sei es in 
Form einer selbständigen Mutterschaftsversicherung wie in Italien, sei es als Wochenhilfe im Rahmen der 
allgemeinen Krankenversicherung wie in Großbritannien und dem französischen Sozialversicherungsent- 
wurf. Daneben treten ergänzend verschiedene Fürsorgemaßnahmen wie Kinderbeihilfen, Wochenunter- 
stützung, Einrichtung von Wöchnerinnenheimen, Krippen, Milchküchen usw. Im internationalen Ver- 
gleich steht Frankreich sowohl nach der absoluten Höhe der Staatsaufwendungen als nach deren Bedeutung 
innerhalb des gesamten Sozialetats bei weitem an der Spitze der vier Länder, Großbritannien und Belgien 
zeigen nach dem Kriege eine starke Entwicklung der Staatsaufwendungen, während Italien seine Mutter- 
schaftsversicherung, die es schon seit 1910 besitzt, vorwiegend aus Beiträgen finanziert. 
b. Großbritannien. 
Staatsausgaben für Mutter- und Jugendschutz. 
1912/13 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 £ 
Wochenhilf ee HK NEL EEE m ; ; 
Überweisungen auf Grund des Maternity and Child Welfare Act 1.026 604 
Schutzaufsicht über gefährdete Jugendliche .............. . 40 23 
Insgesamt.... ; 1.066 627 
f Großbritanniens umfassendste Maßnahme auf dem Gebiet des Mutter- und Jugendschutzes ist die 
Gewährung der Wochenhilfe innerhalb der Kranken- und Invalidenversicherung. Ihre Kosten ließen 
sich nicht aussondern und sind oben auf Seite 313 f.) mitbehandelt. 
Im Gegensatz zu dieser Mutterschaftsversicherung baut der Maternity and Child Welfare Act von 1918 
auf dem Fürsorgeprinzip auf. Die gesetzlichen Leistungen umfassen ärztliche Aufsicht über Mütter und 
Säuglinge durch besondere Beamte, die häufig in Verbindung mit der ärztlichen Schulinspektion stehen; 
ferner Bereitstellung von Mütter- und Säuglingsheimen, Krippen, Säuglingsberatungsstellen sowie Ge- 
währung von Lebensmitteln und Hausunterstützung, Dazu kommt der Dienst von Ärzten und besonders 
ausgebildeten Hebammen. Die Ausführung liegt bei den Lokalbehörden und bei Privatorganisationen 
( Vohunbary Agencies). ‚Der Staat schießt den Lokalbehörden 50 vH ihrer genehmigten Nettoausgaben 
zu; die TEEN erhalten als Staatszuschuß 50 vH ihrer Nettoausgaben abzüglich ihrer Ein- 
nahmen aus Gebühren und aus Zuschüssen der Lokalbehörden. 1924/25 betrug der gesamte Staatszuschuß 
773 000 £; day on entfielen 593 000 £ auf die Lokalbehörden und 180 000 £ auf die Privatorganisationen. 
Im Etat 1925/26 ist der Staatszuschuß auf insgesamt 1.026 000 £ gestiegen. 
1) Ohne Beihilfen bei Naturkatastrophen. 
2) Ohne die in der Krankenversicherung enthaltenen Ausgaben für Wochenhilfe 
A
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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