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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

— 321 = 
a. Allgemeines. 
Armenpflege und Wohltätigkeit waren von jeher in allen Ländern eine Domäne der kommunalen 
und privaten Betätigung. Der Staat tritt in der Regel als Gesetzgeber und Aufsichtsorgan, finanziell 
aber meist nur mit gelegentlichen besonderen Zuschüssen und Zuwendungen in Erscheinung. Die Etats 
geben daher für die Gesamtaufwendungen eines Landes auf diesem Gebiete nicht einmal einen ungefähren 
Anhalt, geschweige denn ein einigermaßen vergleichbares Bild. Über die Aufwendungen der Kommunen 
bestehen nur sehr lückenhafte, über diejenigen der Privaten so gut wie gar keine Angaben, obwohl es 
sich auch bei der privaten Wohltätigkeit oft um sehr erhebliche Summen handelt. Die Bedeutung der 
allgemeinen Armen- und Wohlfahrtspflege innerhalb der gesamten Sozialaufwendungen tritt im modernen 
Staat in dem Maße zurück, in dem sie durch die bereits behandelten sozialpolitischen Institutionen, ins- 
besondere die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, entlastet wird. 
Eine wichtige Rolle spielen in den meisten Ländern die privaten Hilfskassen und Hilfsgesellschaften 
(Friendly Societies in Großbritannien, Soci&t&s (Caisses) de Secours Mutuel in Frankreich und Belgien), 
die meist mit Staatsbeihilfen ihren Mitgliedern Kranken-, Mutterschafts-, Unfall-, Invaliditäts-, Alters- 
und Hinterbliebenenversicherung gewähren. Da eine Aufteilung der Staatszuschüsse unter diese ver- 
schiedenen Zwecke nicht möglich war, werden sie an dieser Stelle zusammenfassend behandelt. 
b. Großbritannien. 
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen. 
1912/13 1925/26 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 £ 
Staatsaufsicht über Legate und sonstige wohltätige Stiftungen 61 35 
Strafentlassenenfürsorge ...............00+00101 07 19 11 
Verschiedene Wohlfahrtsausgaben ...........0000000 00 47 28 
Friendly Societies 
Staatsanfsicht u... 1 en rer N 1 52 31 
Staatszuschuß. Fir, rer Haren KEN 1“ 6 3 
Insgesamt = A 5 O8. 
Großbritanniens Armenpflege geht auf das Gesetz der Königin Elisabeth von 1601 zurück. Träger 
sind die zu Armenverbänden ( Poor Law Umions) zusammengeschlossenen Kommunen. Die lokalen 
Armenbehörden (Boards of Guardians) sind 1871 den Local Government Boards und nach dem Kriege 
dem Ministry of Health unterstellt worden. Die Kosten der Staatsaufsicht ließen sich aus den Zentral- 
verwaltungskosten der Ministerien nicht ausgliedern. An den Leistungen der Armenpflege beteiligt sich der 
Staat nicht; die Mittel werden hauptsächlich durch besondere Armensteuern aufgebracht. (Siehe dazu 
auch im Ersten Kapitel des Anhangs 5. 487.) 
Die kommunale Armenpflege wird durch verschiedene private Wohltätigkeitsorganisationen ergänzt, 
unter denen besonders die von William Booth begründete Heilsarmee (Salvation Army) hervorzuheben 
ist. Stiftungen und Legate stehen unter Staatsaufsicht. Der Etat enthält außer verschiedenen kleineren 
Zuwendungen einen besonderen Posten für die Fürsorge von Strafentlassenen. 
Den Societes (Caisses) de Secours Mutuel in Frankreich und Belgien entsprechen in Großbritannien die 
Friendly Societies, freiwillige Hilfskassen, die ihre Mitglieder für den Fall von Krankheit, Mutterschaft, 
Tod und zum Teil auch gegen Sachschaden versichern. Auf Grund. des Friendly Societies Act von 1875 
erlangen sie unter bestimmten Voraussetzungen (Eintragung ins Friendly Societies Registry) Rechts- 
persönlichkeit und erhalten Staatszuschüsse. 
c. Frankreich. 
Staatsausgaben für Wohlfahrtspflege, Armenpflege und Hilfskassen. 
1914 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
in 1000 fr. 
Staatsaufsicht über die Wohlfahrtspflege ........0+0++0+4t 1 229 3.183 707 
Verschiedene Wohlfahrtsausgaben ..........+..00040004 4 1.995 1389 309 
Wohlfahrtspflege in Elsaß-Lothringen ........+.+0.+++++) . 7 095 1576 
Fürsorge für die Familien der Besatzungstruppen .......:- . 29 500 6556 
Societes de Secours Mutuel 
S{aRtsQniSicht re erh rer KERN 4 22 5 
Staniszuschlsse: Lu euere HE 10.990 18 350 4 078 
Insgesamt.... 14218 59 539 13 231
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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