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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

- + 
Wenn in Großbritannien vor dem Kriege von einer Wohnungsfrage gesprochen werden kann, so 
handelt es sich bei der Abwanderung der Landbevölkerung in die Industriezentren vorwiegend um ein 
städtisches Problem. Auf dem Lande spielte die Wohnungsfrage nur in Irland eine Rolle; der Staat 
gab hier auf Grund der Gesetze von 1866 und 1906 Zuschüsse, die auch im Etat von 1912/13 erscheinen. 
Die schon 1817 beim Schatzamt eingerichtete Public Works Loan Commission vermittelte staatliche 
Kredite für Kleinwohnungsbau an Kommunen und gemeinnützige Baugesellschaften*). 1895 bis 1914 
wurden im Jahresdurchschnitt in Großbritannien und Irland rund 100000 Wohnungen hergestellt”). 
Davon wurden etwa 95 vH auf Grund privater Initiative gebaut. 
Zu Anfang des Krieges wurde durch ein Gesetz von 1915 der Mieterschutz für alle Wohnungen bis zu 
einer bestimmten Größe eingeführt. Die Mietengesetze von 1919 und 1920 hielten sowohl an der Mieten- 
beschränkung als an dem Kündigungsschutz des Mieters fest. 
Der Wohnbedarf wurde für Großbritannien und Irland bei Kriegsende auf 500 000—1 000 000?) Woh- 
nungen geschätzt. Der Staat nahm sich in den folgenden Jahren hauptsächlich der Arbeiterwohnungs- 
frage an. Nach einem Gesetz von 1919, das formell auf dem Housing of Working Classes Act von 1890 
basiert, übernahm der Staat die Verlustgarantie für Baukapitalien privater Unternehmer. Außerdem 
gab die Public Works Loan Commission Zuschüsse bis zu 65 vH der Grunderwerbs- und Baukosten. Ge- 
meinnützige Baugesellschaften (Public Utility Societies) erhielten ferner für genehmigte Baupläne An- 
leihen mit 50 jähriger Amortisationsfrist. Dieses Subventionssystem wurde zunächst sehr großzügig ge- 
handhabt und trug zu einer wesentlichen Belebung des Baumarktes bei. Es wurden daraufhin in den 
folgenden Jahren fast eine Viertelmillion Wohnungen gebaut. Erst als Mitte 1921 durch das Sinken der 
Baustoffpreise eine Verringerung der Baukosten eintrat, begann man mit einer sparsameren Verwendung 
der öffentlichen Mittel, zumal die Meinungen über den Wert staatlicher Subventionen für das Wohnungs- 
wesen damals sehr geteilt waren. 
Der Housing Act von 1923 (Chamberlain Act), dessen Gültigkeit durch Gesetz von 1924 bis 1939 ver- 
längert wurde, regelte das Subventionsverfahren dahin, daß die staatlichen Darlehen vom Ministry of 
Health an die lokalen Körperschaften und erst von diesen an die privaten Unternehmer gelangen. Städ- 
tische und ländliche Bauten werden gleicherweise berücksichtigt; die Verwendungsart subventionierter 
Bauten ist gesetzlich beschränkt. 
Neben dem Neubau spielt, vornehmlich in den Großstädten, die Beseitigung ungesunder und baufälliger 
Häuser eine Rolle. Die Arbeiten werden hauptsächlich von den Lokalbehörden ausgeführt, doch gibt 
der Staat Zuschüsse. 
Die Bautätigkeit hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Es wurden neu gebaut®) 
1923/24 0.200000 x++ 86210 Wohnungen 
HE 136 889 » 
1925/26 0004.00. 000 400 173.426 » 
Von letzteren wurden 106 987 Wohnungen mit Staatszuschuß gebaut. 
Von den bis 1. April 1926 insgesamt seit Kriegsende vollendeten 650 000 Häusern wurden 391 508 mit 
Staatshilfe fertiggestellt). Die Gesamtaufwendungen des Staates für Wohnungsbau betragen seit der 
Gesetzgebung des Jahres 1919 bis zum 31. März 1926 45,6 Millionen £, zu denen etwa 300 Millionen £ 
Aufwendungen der Lokalbehörden treten?). 
c. Frankreich. 
Staatsausgaben für Wohnungswesen. 
1914 1925 
Original- Vorkriegs- 
ziffern kaufkraft 
Z in 1000 fr. 
SE 20 121 27 
N oe Ba BEE EEE FRAME RA Reale 1.883 64 206 14 268 
uzuschüsse an kinderreiche Familien .................. : 40 872 9.083 
Insgesamt.... 1.903 105 199 23 378 
1) Vgl. auch Elftes Kapitel »Wirtschaft« S. 340. 
2) Nach Les Problömes du Logement en Europe depuis la G , B Y N 
;) Nach einer Zusammenstellung in Le ANÄIENK SICHT. m Ge SUOEDEE TUE n en . vn 
" Times vom 24. Mai 1926. , 5. 1144, 
324
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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