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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

— 371 — 
Originalziffern Vorkriegskaufkraft 
1923/24 Brubbos Netto- Brutto-  Ahzü Netto- 
betrag Abzüge betrag betrag AADTAEN betrag 
in 1000 £ 
Überseedienst + .......0..00000r 3397 2671) 255?) 234 1571) 150?) 
Kanaldienst er nee 161 351) 126 95 21!) 74 
Admiralitätssubventionen ........ 90 90 Si u 53 
Insgesamt.... 648 302*) 471?) 382 1781) 277?) 
Die in der Vorkriegsübersicht aufgeführten Kolonialsubventionen treten an Bedeutung völlig zurück, 
und auch die Admiralitätssubventionen reichen an die Postsubventionen nicht heran. Sie werden an die 
Cumard Steam Ship Co. seit dem Jahre 1903 gezahlt, wofür diese sich verpflichtete, im Mobilisationsfalle 
die subventionierten Schiffe als Hilfskreuzer bereitzustellen. Es handelt sich vor dem Kriege um zwei, 
nach dem Kriege um ein Fahrzeug, wofür 150 000 bzw. 90 000 £ jährlich gezahlt werden. Die beiden 
Schiffe wurden 1903 mit Hilfe eines Staatsdarlehens von 2 600 000 £ gebaut, welches der Cunard-Linie 
zu dem ausnahmsweise niedrigen Zinssatz von 2%; vH gewährt wurde mit der Verpflichtung, das Darlehen 
innerhalb zwanzig Jahren zurückzuzahlen (vgl. auch S. 142). Die Admiralitätssubventionen werden in 
dem britischen Marineetat aufgeführt und erscheinen in der vorliegenden Bearbeitung in dem Kapitel 
»Landesverteidigung«. 
In Großbritannien erfährt die Werftindustrie eine indirekte Unterstützung durch Regierungsaufträge, 
Anfang 1926 hat die britische Admiralität besonders die schottischen Werften mit Aufträgen versehen, 
da in Schottland die Arbeitslosigkeit und ihre Folgen am bedenklichsten erschienen. Die Werftindustrie 
in Irland ist ebenfalls in einer sehr bedrängten Lage. Von 28 verfügbaren Werftplätzen waren im März 1926 
nur 9 belegt. Die Regierung von Nordirland hat in Aussicht gestellt, die Notlage durch Gewährung von 
Subventionen an die einzelnen Betriebe zu mindern, und zwar soll zu diesem Zwecke ein Teil der verfüg- 
baren Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verwandt werden. 
3. Frankreich, 
Die kritische Lage, in welcher sich die französische Handelsmarine schon etwa seit den 70er Jahren 
des vorigen Jahrhunderts befindet, gab der französischen Regierung schon früh Veranlassung zu einer 
intensiven Schiffahrtspolitik, die in ihren finanziellen Auswirkungen für den französischen Staatshaus- 
halt sehr bedeutungsvoll geworden ist. Sie erstreckt sich auf umfangreiche Fahr- und Bauprämien sowie 
Postsubventionen und hat zu einem ziemlich weitgehenden Einflusse des Staates auf die subventionierten 
Schiffahrtsunternehmungen geführt. Der Staat ist seit 1920 an einer Reihe von bedeutenden Schiffahrts- 
linien, wie z. B. der Compagnie des Messageries Maritimes, der Compaqnie de Navigation Sud Atlantique 
und der Compagnie Generale Transatlantique, beteiligt. 
Im übrigen ist die französische Handelsschiffahrt fast völlig in privater Hand. Eine Ausnahme macht 
lediglich der Kanaldienst zwischen Frankreich und England, der mit acht Dampfern der französischen 
Staatseisenbahn versehen wird. Die Beschlagnahme der Handelsschiffe durch den Staat sowie der Neubau 
einer staatlichen Handelsflotte während des Krieges hatte nur eine vorübergehende Bedeutung. Aus dem 
staatlichen Schiffahrtsbetrieb ergab sich ein erheblicher Fehlbetrag und mithin eine Belastung des Budgets, 
welche für die 1923 erfolgte Liquidation der französischen Staatsflotte den Ausschlag gab. Die Fahrzeuge 
wurden zu gedrückten Preisen und unter günstigen Zahlungsbedingungen in Privatbesitz überführt, so 
daß die übernehmenden Schiffahrtslinien auf diese Weise eine Art Subvention erhielten. An erster Stelle 
wurden dabei diejenigen Linien berücksichtigt, die den Schiffahrtsdienst nach den französischen Kolonien 
versehen. 
Die Staatsausgaben auf dem Gebiet der Handelsschiffahrt beschränken sich nach Fortfall der staat- 
lichen Handelsflotte im wesentlichen auf die reinen Verwaltungskosten und die Subventionen. Sie ergeben 
nach den bearbeiteten Voranschlägen folgendes Gesamtbild: 
*) Vorläufige Zahlen. 
*) Einschließlich 125 000 £ (73 000 £ Vorkriegskaufkraft) als Beitrag zu den Subventionen der Südafrikanischen Union an die Union Castle 
Mail Steam Shin Co. 
45‘
	        

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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien Und Italien in Der Vor- Und Nachkriegszeit. Reimar Hobbing, 1927.
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