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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

A 
Ausgaben (netto) für 1919/20 1920/21_ 1921/22 1922/23 1923/24 1924/25 
in Millionen £ 
HOLEN RER a 181,5 95,1 45,4 43,6 44,8 
CE 156,5 88,4 80,8 56,2 52,6 55,6 
Tuftschiffahrt‘.......... 52,5 23,3 13,6 9,4 9,6 14,3 
Zusammen .... 604,0 293,2 189,5 111,0 105,8 114,7 
Der Rückgang der Ausgaben für Landesverteidigung wurde vor allem durch einen Abbau des Mann- 
schaftsbestandes ermöglicht, der im Jahre 1914 320 100, am Tage des Waflenstillstandes 4725 000, am 
1. April 1921 460 500, 1923 283 500 und im April 1925 282 600 betrug. 
Ungleich schwieriger erwies sich die Reduktion der Ausgaben für den Zivildienst (Civil Services). Mit 
Beendigung des Krieges wurde eine Reihe von für den Krieg eigens geschaffenen Zivilbehörden überflüssig. 
deren Auflösung jedoch nur allmählich und in dem Umfange erfolgen konnte, in dem sich auch die wirt- 
schaftlichen Verhältnisse konsolidierten. Ein schneller Abbau der Zivilverwaltung war auch deswegen 
nicht möglich, weil die Kriegspensionen und die Fürsorge für die Kriegshinterbliebenen einen V. erteilungs- 
apparat von erheblichem Umfange bedingten. Weiterhin erwies sich die Errichtung eines Verkehrsmini- 
steriums als notwendig; die während des Krieges in eigene Regie des Staates übernommenen Bahnen 
wurden zwar den Gesellschaften wieder zurückgegeben, doch blieb ein starkes Interesse des Staates an 
dem Verkehrwesen bestehen, das sich in einer weitergehenden Beaufsichtigung auswirkte. Hinzu kam 
die Auseinandersetzung über die den Eisenbahngesellschaften zu zahlenden Entschädigungssummen {für 
Abnutzung usw. während des Krieges. Abgesehen von den erhöhten Überweisungen an den Straßenbau- 
fonds erfuhr die staatliche Tätigkeit eine Erweiterung auf dem Gebiete des Verkehrswesens, auch infolge 
der Förderung der privaten Luftschiffahrt, die aber nicht in das Ressort des Verkehrsministeriums, son- 
dern in das des 1917 errichteten Luftfahrtministeriums eingereiht wurde. Die Finanzpolitik wurde da- 
durch insofern berührt, als der Staat sich auf Jahre hinaus zur Gewährung von Subventionen verpflichtete, 
Eine starke Steigerung der Ausgaben erfolgte für soziale Zwecke. An erster Stelle stand die Versicherung 
gegen Arbeitslosigkeit, die infolge der im Jahre 1921 ausgebrochenen‘ Wirtschaftskrise einen weit über das 
Vorkriegsmaß hinausgehenden Zuschuß der Staatskasse (15 Millionen £ bis zum Jahre 1924) benötigte. 
Außerdem wurden für die Förderung des Wohnungsbaues staatliche Gelder zur Verfügung gestellt. Die 
Ausgaben für Gesundheitswesen wurden erheblich erweitert, was schon rein äußerlich in der Umwandlung 
der Local Government Boards in ein Gesundheitsministerium (Ministry of Health) 1919 zum Ausdrucke 
kam. Die Krankenversicherung stellte erhöhte Anforderungen. Die Ausgaben zur Förderung der Aus- 
wanderung — ein Mittel zur Bekämpfung der großen Arbeitslosigkeit — wurden wesentlich erhöht. Die 
seit 1886 bestehende, vom Staate subventionierte Auskunftsstelle für Auswanderer (Emäigrations Infor- 
mation Office) wurde in eine Regierungsbehörde, das Oversea Settlement Committee, umgewandelt. Auf der 
Reichskonferenz vom Jahre 1921 wurde die Auswanderung nach den Dominions (hauptsächlich Canada 
und Australien) empfohlen, und durch den Empire Settlement Act wurde die britische Regierung ermäch- 
tigt, mit den Dominions Ansiedlungspläne zu vereinbaren und von deren etwaigen staatlichen Zuschüssen 
einen Teil zu übernehmen. Für die innere Kolonisation wurden Staatsgelder gewährt, um die Kriegsteil- 
nehmer und Arbeitslosen auf dem Lande anzusiedeln. Auch auf dem Gebiet des Bildungswesens hat der 
Staat in der Nachkriegszeit seine Tätigkeit und damit seine Ausgaben immer mehr erweitert. 
Erhebliche Veränderungen erfuhren ferner die Ausgaben für Auswärtiges und Kolonialwesen infolge der 
Abtretung türkischer und deutscher Gebiete an Großbritannien als sogenannte Mandatsgebiete. 
Insgesamt betrugen die Ausgaben (netto) für Civil Services in den einzelnen Jahren: 
IS 53,9 Millionen £ 
19202 er e  460,2 » 3 
WO 449,7 , » 
1922/28 0 286,8 S 
1928/24... 2 
1924/26004. 
192606 el 
Es wurde schon darauf hingewiesen, daß die Vergleichbarkeit der Zahlen seit 1922/23 durch die in diesem 
Budget erstmalig in Fortfall kommenden Ausgaben für Südirland beeinträchtigt ist. Es läßt sich jedoch 
feststellen, daß seit diesem Jahre auch die Zivilausgaben von Großbritannien allein sich ständig verringert 
haben. Dies hatte sowohl in der damals einsetzenden Deflationspolitik als in den allgemeinen Spar-
	        

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The Socialism of To-Day. Field & Tuer, 1884.
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