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Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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Bibliographic data

fullscreen: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

Monograph

Identifikator:
1742735827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-120327
Document type:
Monograph
Title:
Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Reimar Hobbing
Year of publication:
1927
Scope:
574 Seiten
Digitisation:
2020
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. Grundlegung
  • Zweiter Teil. Die neuere Finanzentwicklung der Vergleichsländer
  • Dritter Teil. Die Staatsausgaben in der Gliederung nach Ausgabezwecken
  • Vierter Teil. Die Staatsausgaben in ihrer Gliederung nach Ausgabearten
  • Inhaltsübersicht
  • Alphabetisches Sachregister

Full text

um 14 vH erkennen. Hieraus darf man jedoch, wie auch die absoluten Zahlen beweisen, nicht auf eine 
Entspannung der Aufwandbesteuerung schließen; die Tarife der Verbrauchsteuern haben, wie oben aus- 
geführt, bedeutende Erhöhungen erfahren, und zahlreiche neue Aufwandsteuern, vor allem die Geschäfts- 
umsatzsteuer, auf welcher das Schwergewicht der Aufwandbesteuerung liegt, sind neu eingeführt worden. 
Das Sinken des prozentualen Anteils der Steuern auf den Aufwand ist auf die Reform der Einkommen- 
und Ertragsbesteuerung und auf die Einführung der Kriegsgewinnsteuer zurückzuführen, zwei Momente, 
welche die Aufkommen der Steuern auf Einkommen und Ertrag in stärkerer Progression haben steigen 
lassen als die Aufkommen der Aufwandsteuern.. Diese Tendenz wird jedoch in der Entwicklung der franzö- 
sischen Besteuerung eine Abschwächung erfahren, wenn die Erträge der Kriegssteuern, die 1922 noch 18 vH 
des Gesamtsteueraufkommens ausmachten, in der Zukunft fortfallen werden. Die Vermögensverkehrsteuern 
haben, obwohl auch ihre Sätze recht erheblich erhöht wurden, nur eine der Geldentwertung entsprechende 
Ertragsteigerung erfahren, eine Erscheinung, die auf eine Abnahme des Vermögensverkehrs schließen läßt. 
In den Jahren 1921 bis 1924 hat das französische Steuersystem Änderungen in den durch die große Re- 
[orm geschaffenen Grundzügen nicht erfahren. Die Finanzgesetze der letzten Jahre lassen indessen deut- 
lich die Tendenz erkennen, einerseits eine weitere Erhöhung der Aufwandbesteuerung möglichst zu ver- 
meiden und andererseits die Einkommens-, Ertrags- und Vermögensbesteuerung teils durch Vervollkomm- 
nung der Veranlagungs- und Erhebungstechnik, teils durch Erhöhung der Steuersätze dem steigenden 
Finanzbedarf entsprechend zu verschärfen, eine Tendenz, die infolge der im Parlament zutage tretenden 
Widerstände der Wirtschaftskreise nicht zur vollen Auswirkung gelangte. 
Das Streben nach möglichster Schonung der Aufwandbesteuerung kommt zum Ausdruck im Gesetz 
vom 15. Juli 1921, das die Steuer auf hygienische Getränke herabsetzte, sowie in den Gesetzen vom 30. März 
1923 und 16. April 1924, welche durch die Ausdehnung der Pauschalzahlungen für die Umsatzsteuer auf 
einen größeren Kreis von Steuerpflichtigen eine Entlastung der kleinen Gewerbetreibenden herbeiführten. 
Auf der anderen Seite machte jedoch die ständig schwieriger werdende Finanzlage eine Erhöhung der 
Einkommens- und Vermögensbesteuerung immer dringender. Die oben geschilderte Budgetgebarung, 
mit ihren zahlreichen neben dem Budget General geführten Sonderrechnungen, in denen selbst Zinsaus- 
gaben durch Aufnahme von Krediten gedeckt wurden, ließ die französische Schuld von Jahr zu Jahr an- 
schwellen und führte den France Anfang 1924 auf einen vorher nicht erreichten Tiefstand, der die Ausgabe- 
seite und Einnahmeseite des Budgets ebenso wie in den Vorjahren aus dem Gleichgewicht bringen mußte. 
Dieser finanziellen Zwangslage verdankt das Gesetz vom 22. März 1924 seine Entstehung, auf Grund 
dessen bei allen Staatssteuern mit Ausnahme der wichtigsten Verbrauchsteuern (Zuckersteuer, Salz- 
steuer, Wein-, Obstwein-, Bier- und Mineralwassersteuer usw.) sowie einiger Stempelabgaben ein Zuschlag 
in Höhe von 20 vH erhoben wird. 
Die Entwicklung der Steuererträge geht aus der folgenden Übersicht hervor. 
Die Entwicklung der Steuereinkünfte in den Rechnungsjahren 1913 bis 1925 9). 
1913 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 
in Millionen fr. 
Direkte. Steuern +. +.......07.40+ 634 1.069 1.929 3 495 3.377 4 530 5807 6293 
Kriegsgewinnsteuer .............. N 614 2.937 3812 2 066 1334 1.331 1130 
Registergebühren ............. 834 1874 2718 2 705 2.960 3.392 4606 5118 
Stempelgebühren .............. 241 314 517 565 617 698 895 1071 
Börsenumsatzsteuer .............. 10 7 25 19 26 53 92 148 
Zins- und Dividendensteuer ....... 138 290 568 926 1018 1166 1684 1937 
Umsatz- und Luxussteuer ........ 269 1.256 1911 2 301 3 041 4110 4555 
ZB Wer wer 0 ren TS 77. 1596 1197 1615 1610 1604 1486 
Verbrauchsteuern . >... -.0 0-0 720° 4779 2612 2919 3.198 3522 39%4 439 
Zucker- und Sacharinsteuer ...... 191 377 444 365 564 544 495 426 
Monopoleinnahmen ..........-4 +4 611 1.052 1 582 1711 1.803 2 035 2 251 2587 
Insgesamt .... 4135... 9122 16184 19126... 19545... 21925. 26839 29147 
d. Der Ausgleich der Einnahmen und Ausgaben. 
Als Ergebnis der vorstehenden Ausführungen ist festzuhalten, daß einer langsamen Ausgabenvermin- 
derung eine Erhöhung der Steuereinnahmen in den Nachkriegsjahren parallel ging. Sie genügte zwar 
1) Inventaire a. a. 0,, 8, 105, und Bulletin de Statistique et de Legislation Comparte, Dezember 1925. 
71
	        

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Die Schweiz. Druck und Verlag von Schultheß & Co, 1911.
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